Dort gibt es keinen Tarifvertrag: Unimedizin will 130 Mitarbeiter in eine Tochtergesellschaft auslagern – werden sie mit Mindestlohn abgespeist?

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19 Antworten

  1. Anonymus sagt:

    Die geplante Auslagerung des Geschäftsbereichs 1 in die UKH Service GmbH wirft klare Interessenkonflikt- und Compliance-Fragen auf. Der Leiter des Bereichs ist zugleich Geschäftsführer der aufnehmenden Tochter.

    • PaulusHallenser sagt:

      „Der Leiter des Bereichs ist zugleich Geschäftsführer der aufnehmenden Tochter.“

      Anonymus,

      das ist in der Privatwirtschaft im Allgemeinen auch so üblich und von daher kein Problem. Ohnehin täte dem UKH ein wenig mehr privatwirtschaftliches Denken sehr gut.

      „Die geplante Auslagerung des Geschäftsbereichs 1 in die UKH Service GmbH wirft klare Interessenkonflikt- und Compliance-Fragen auf.“

      Nein.

  2. Bernd sagt:

    Wechsel ich aus einem Unternehmen mit Tarifvertrag in ein Unternehmen OHNE Tarifvertrag dann bin ich dich schlechter gestellt….. Soll jemand die Aussage aus dem Vorstand verstehen.

    • PaulusHallenser sagt:

      „Wechsel ich aus einem Unternehmen mit Tarifvertrag in ein Unternehmen OHNE Tarifvertrag dann bin ich dich schlechter gestellt“

      Bernd,

      bitte keine Unwahrheiten. Ein solcher Wechsel muss nicht automatisch mit einer finanziellen Schlechterstellung einhergehen. Es gibt Unternehmen, die nicht tariflich gebunden sind und durchaus besser vergüten als tarifgebundene Wettbewerber.

  3. PaulusHallenser sagt:

    „Doch die Gewerkschaft ver.di will hier nicht kampflos klein beigeben. Sie hat bereits einen Tarifvertrag eingefordert, sollte es zu einer Ausgliederung kommen – schließlich hatte der kaufmännische Direktor während der Personalversammlung gesagt, die Mitarbeiter würden nicht schlechter gestellt als jetzt.“

    Damit hat der kaufmännische Direktor doch recht. Ein Wegfall der Tarifbindung bedeutet noch lange nicht eine finanzielle Schlechterstellung.

    „Die Befürchtung bei den Mitarbeitern ist nun, dass sie ebenfalls auf Mindestlohn zurückfallen.“

    Eine Befürchtung ist nicht automatisch eine Tatsache.

    • „Damit hat der kaufmännische Direktor doch recht. Ein Wegfall der Tarifbindung bedeutet noch lange nicht eine finanzielle Schlechterstellung.“

      Frag mal jemanden, der sich mit BWL auskennt. Und lass Dir erklären, dass genau die finanzielle Schlechterstellung das Ziel des Ganzen ist.

  4. Trans sagt:

    Die Auslagerung ist nicht nur Tarifflucht, sie schreit geradezu nach handfesten Compliance-Problemen.
    Wenn der Leiter des Bereichs gleichzeitig Geschäftsführer der Tochtergesellschaft ist, reden wir nicht mehr von einer „unglücklichen Konstruktion“, sondern von einem strukturellen Interessenkonflikt, wie er lehrbuchhafter kaum sein könnte.
    In jedem anderen regulierten Bereich würde eine solche Personalunion als Hochrisiko für Machtmissbrauch, Befangenheit und verdeckte Vorteilsnahme eingestuft, hier wird sie offenbar als Feature verkauft.

    Durch die Auslagerung entsteht ein Intransparenzraum, in dem Tarif- und Kontrollmechanismen bequem umgangen werden können.
    Entscheidungen, die eigentlich neutral und unabhängig geprüft werden müssten, landen in einer einzigen Hand, Governance-technisch ein Totalschaden.

    Die Tochterfirma als Werkbank zur Lohnsenkung?
    Nicht nur möglich, sondern nahezu vorprogrammiert.
    Interne Kontrollgremien werden entkernt, weil der Verantwortliche sich selbst „zuschiebt“, was ausgelagert wird, ein internes Ping-Pong-Spiel ganz ohne externe Aufsicht.

    Die Aussage des Vorstands, niemand werde schlechter gestellt, ist eine Nebelkerze in Reinform.
    Wer von einem tarifgebundenen Betrieb in eine tariflose Gesellschaft verschoben wird, verliert automatisch Schutz, Rechte, Lohnentwicklung und jede Form von Sicherheit.
    Nach zwei Jahren Übergangsfrist bleibt Mindestlohn und die komplette Abhängigkeit von der Willkür des neuen Arbeitgebers.

    Das ist kein Sachzwang, dass ist ein Governance-Bruch, ein Absenken von Standards, das jedes ernstzunehmende Compliance-Handbuch mit Warnstufe Rot markieren würde.

    Falls das alles wirklich völlig unproblematisch sein soll, könnte man zur Effizienzsteigerung ja gleich den Prüfer zum geprüften Bereichsleiter ernennen, dann spart man sich wenigstens den Anschein von Kontrolle.

    Erste Lektion in der schlechten Managerschule.
    Nicht führen, nicht verantworten… einfach alle täuschen und hoffen, dass es keiner merkt.

  5. Steffen sagt:

    Ich hatte angesichts des Artikels eine Stellungnahme des UKH erwartet oder habe ich irgendetwas überlesen?

    • Hinweis sagt:

      Der Artikel stammt nicht vom UKH und „Dubisthalle“ wird auch nicht vom UKH betrieben.

      • Steffen sagt:

        Das habe ich auch nicht behauptet. In dem Artikel ging es aber um das UKH. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass diese Angelegenheit die betroffenen Mitarbeiter ziemlich beunruhigen dürfte. Deshalb hätte ich eigentlich erwartet, dass sich das UKH diesbezüglich positionieren würde.

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