Einbruch in Gartenlauben und Wohnhäuser: Prozess am Amtsgericht in Halle gegen Mann aus Moldau

Dem im Januar 1996 in der Republik Moldau geborenen Angeklagten wird ein als Bandendiebstahl und gleichzeitig als Wohnungseinbruchsdiebstahl zu qualifizierendes Delikt in insgesamt 2 Fällen (Tat 1 und Tat 2) vorgeworfen, außerdem ein gewerbsmäßiger Computerbetrug in 2 Fällen, begangen in Halle (Saale) im Zeitraum vom 01.02.2019 bis zum 03.02.2019.
Der Angeklagte soll gemeinsam mit 2 gesondert verfolgten Mittätern am 31.01.2019 über Rumänien in das Gebiet der Europäischen Union eingereist sein. Über Ungarn und Tschechien gelangten diese anschließend nach Deutschland, um in der Folgezeit Wohnungseinbruchsdiebstähle zu begehen, die jeweilige Beute zu verwerten und mit dem Erlös das Bundesgebiet wieder zu verlassen.
Zu diesem Zweck sollen sie sich nach Halle (Saale) begeben haben, wo sie entsprechend ihres Tatplanes in der Gartenanlage „RB Grüner Winkel e.V.“ eine Laube suchten, in der sie sich unbekannt mehrere Tage aufhalten und das Diebesgut deponieren konnten. Dabei gingen die Täter davon aus, dass die Gartenanlage Anfang Februar nicht von Mitgliedern aufgesucht und ihr Aufenthalt daher auch nicht entdeckt werden würde. In der Nacht vom 01.02. zum 02.02.2019 sollen sie insgesamt 4 Gartenlauben aufgebrochen haben, bis sie schließlich einen geeigneten Unterschlupf (Gartenlaube des Zeugen R) für die nächsten Tage fanden.
Noch in derselben Nacht sollen sich die Täter zum Wohnhaus der Familie H in Halle begeben haben. Um in das Wohnhaus zu gelangen, sollen sie zunächst die Jalousie zur Terrassentür nach oben gedrückt und im Anschluss mit einer Gehwegplatte das Fenster der Terrassentür eingeschlagen haben. Im Inneren des Hauses haben sie sodann sämtliche Zimmer und Schränke nach Wertsachen durchsucht.
Insgesamt sollen sie Diebesgut (unter anderem ein Smartphone und Bargeld in ausländischer Währung) im Wert von ca. 1200 € erbeutet haben, der angerichtete Sachschaden belaufe sich auf 2000 €.
2.
In der Nacht vom 02.02.2019 auf den 03.02.2019 sollen der Angeklagte und seine Mittäter sich zum Wohnhaus der Familie D in Halle begeben haben. Hier habe man zunächst versucht, das Seitenfenster von der Terrasse aus mittels eines zu diesem Zweck mitgeführten Hebelwerkzeugs aufzuhebeln. Als dies jedoch nicht gelang, zerschlugen sie die Fensterscheibe und gelangten so ins Innere des Hauses. Auch hier sollen sämtliche Zimmer und Schränke nach stehlenswerten Sachen durchsucht worden sein.
Insgesamt soll Diebesgut im Gesamtwert von ca. 3000 € (unter anderem ein Laptop, ein Tablett, ein Akkuschrauber, eine Spielkonsole und Bargeld) erbeutet worden sein. Außerdem haben die Täter aus dem Schubfach eines im Flur befindlichen Spiegels eine EC-Karte der Zeugin B mitgenommen.
3.
Direkt im Anschluss an diese Tat haben sich die Täter zum nächst gelegenen Geldautomaten der Saale-Sparkasse begeben, um dort mit der erbeuteten EC-Karte Geld abzuheben. Unter Nutzung der ebenfalls aufgefundenen PIN sollen sie um 0:45 Uhr 0:46 Uhr jeweils 500 € vom Konto der B. abgehoben haben.
Der Angeklagte ist – jedenfalls in der Bundesrepublik Deutschland – strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten.
Der dem Angeklagten vorgeworfene Bandendiebstahl/Wohnungeinbruchsdiebstahl kann mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren bestraft werden, der dem Angeklagten weiter vorgeworfene gewerbsmäßiger Computerbetrug mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
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