Prozess am Amtsgericht nach Angriff auf Sicherheitsmitarbeiter mit Winkelschleifer

Dem im März 1965 in Cinar (Türkei) geborenen Angeklagten wird eine versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, begangen in Halle (Saale) am 22.09.2024.
Im Zuge einer vorangegangenen Auseinandersetzung am Hintereingang der Gaststätte „Jukebox“ in der Ernst-Toller-Straße in Halle (Saale) soll der Angeklagte zunächst das Fahrrad des Zeugen C angehoben und dann aus einer Entfernung von ca. 4 m in Richtung der Zeugen J, G und R, die als Sicherheitsangestellte den Auftrag hatten, das Gelände zu kontrollieren, geworfen haben. Die Zeugen konnten dem anfliegenden Fahrrad jedoch ausweichen.
Daraufhin soll der Angeklagte einen Winkelschleifer, der zu diesem Zeitpunkt mit einer gezackten Trennscheibe versehen war, ergriffen und diesen in unmittelbarer Nähe der genannten Zeugen am Kabel durch die Luft gewirbelt haben. Auch der Winkelschleifer verfehlte die Zeugen, den Zeugen J auf Höhe des Halses allerdings nur sehr knapp.
Das Gesetz sieht für die dem Angeklagten vorgeworfene gefährliche Körperverletzung die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Der Versuch kann milder bestraft werden (vergleiche § 23 Abs. 2 StGB).
Und wo kam der Strom für das Gerät her? Stecker in die Nase oder was?
Da steht nicht, dass der Winkelschleifer unter Strom stand, nur dass er ihn herumgewirbelt hat. Auch ein ausgeschalteter Winkelschleifer mit gezackter Trennscheibe tut weh, wenn man ihn an den Kopf gehauen kriegt.
Nur Dumme fragen so was!!!
Kennst wohl keine Akkugeräte.
„..am Kabel durch die Luft gewirbelt haben“
Nur Dumme ja?
Deine Selbstoffenbarung könnte zu Deiner Therapie beitragen!
Lesen bildet 😂