Fernwärme im Südpark bleibt vorerst angeschaltet, Eigentümer hat noch nicht gezahlt

Im Interesse der betroffenen Mieterinnen und Mieter wird die Fernwärmeversorgung heute, am 8. Oktober 2024, noch nicht eingestellt, informieren die Stadtwerke. Die Stadtwerketochter EVH GmbH steht mit dem Vermieter in engem Kontakt und hat ihm erneut ein Angebot zur Sicherstellung der Wärmeversorgung unterbreitet. Es wird den Angaben zufolge nach einer langfristigen Lösung für den Südpark gesucht. Der Eigentümer hat weiterhin nicht gezahlt.

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11 Antworten

  1. BESORGTER Hallenser sagt:

    Hat der Eigentümer einen Sonderstatus und reizt ihn auf Kosten der Mieter aus?

  2. K-Ko sagt:

    Das werden die Wirtschaftsprüfer der EVH GmbH nicht so gern sehen, wenn da in Vorleistungen gegangen wird und möglicherweise uneintreibbare Forderungen aufgemacht werden.

  3. F. sagt:

    Na wenn das mal keine Schule macht 😁

  4. Verärgerter sagt:

    Die EVH wird langsam unglaubwürdig. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass die zu erwartenden Zahlungsausfälle bei dieser am
    Ende auf alle Kunden preislich Auswirkungen haben. Zumindest wird der Gewinn der EVH geschmälert, wenn die Insolvenz kommt.

    • theduke sagt:

      „Die EVH wird langsam unglaubwürdig.“ Insbesondere, wenn man dem Aushang des Vermieters glauben schenken darf. Vielleicht hat die EVH ja wirklich unbegründete Forderungen gegenüber dem Vermieter. Wenn dem so ist und die EVH nicht das Gegenteil beweisen kann, wäre es blöd, jetzt die Versorgung abzustellen. Dann gebe es nämlich am Ende Schadensersatzsansprüche gegenüber der EVH.

      • Ammendorfer sagt:

        Glauben darfst du schenken. Ob du es auch machst, bleibt allein dir überlassen.

        Aber nur als Hinweis: wenn ein Gläubiger eine unberechtigte Forderung stellt, kann der Schuldner eine Zahlung verweigern. Hier wird behauptet, die Forderung wäre nur unberechtigt »hoch«, es werde also zuviel gefordert. Die Zalhungspflicht selbst wird nicht bestritten. Dann aber die Zahlung komplett einzustellen und nicht etwas nur den Teil, den man als zuviel ansieht, kann eben zur Verweigerung der Leistung führen. Nachvollziehbar, oder?

        Ist als Mieter ganz genau so. Du musst Miete zahlen. Wenn du meinst, dir steht eine Mietminderung zu, mindere die Miete. Einfach gar keine Miete mehr zahlen -> Räumungsklage.

  5. einhaneuer sagt:

    Einerseits gut für die Mieter anderseits dumm von der EVH.

  6. Ohh Mann sagt:

    Ich verstehe euch gar nicht – ihr kennt doch die Absprachen und Vereinbarungen die die EVH gerade mit den Eigentümern trifft NICHT!

  7. Franz2 sagt:

    Ok, geht die EVH in Vorleistung = „dumm“ / macht sich blöd in den Büchern. Geht die EVH NICHT in Vorleistung, mindert das die Lebensqualität. Also egal wie man es dreht und wendet: Der Vermieter bekommt weniger Aufmerksamkeit, aber die EVH !!!1111

  8. Halle-Leser sagt:

    @K-Ko: Bevor die Wirtschaftsprüfer überhaupt irgendwas, kommen ganz andere Geschütze.
    Diese harmlosen Zahlen auf Plausibilität Prüfer werden eine Sicherung finden.
    Und sei eis nur ein Pfandrecht oder eine eingetragene Grundschuld oder what ever.

    Ich frag mich wo die ganzen Wirtschaftsweisen hier herkommen und warum die nicht den Job machen?!

  9. Langfristige Lösung: Enteignen. Da das (leider) noch nicht entschädigungslos geht: Mit den Schulden verrechnen. Allen.

    • So ist es,... sagt:

      … die „Heuschrecke“ zwangsenteignen, und das Ganze in öffentliche Hand überführen. Fakten schaffen und fertig! Wird viel zu viel und zu lange rumgekaspert! Kann ja dann seinen dreisten Vorschlag, vor Gericht ziehen, selber mit Leben erfüllen.

  10. Cleverbert sagt:

    Die Leute dort sollen ausziehen uns ins Maritim einziehen.

  11. kitainsider sagt:

    Da wird wohl Wahlkampf auf Kosten der zahlenden Kunden der EVH gemacht?