Freie Gewerkschaft FAU gegen S-Direkt erfolgreich
Die Freie Arbeiter und Arbeiterinnen Union (FAU) konnte einen weiteren Sieg vor dem Arbeitsgericht Halle erzielen. Nachdem bereits „Bowling Star“ in Halle wegen unbezahlter Überstunden und nicht bezahlter Urlaubsentgelte erfolgreich verklagt wurde, traf es nun die Saalesparkassen-Tochter S-Direkt.
Der Mann hatte fristgerecht gekündigt und erhielt nach Gewerkschaftsangaben für den letzten Monat keine Schichten mehr. Demzufolge hatte der Mann Lohnausfall von einem Monat zu beklagen. Der Fall zeige erneut, dass es sich lohne, sich gegen die Missachtung von grundlegenden Arbeitsrechten zu wehren, so FAU. Der Fall des Sparkassen-Callcenters sei bei weitem kein Einzelfall. Kein bezahlter Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, unbezahlte Überstunden – das alles sei gängige Praxis im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.
Saskia Pagels, die allgemeine Sekretärin der FAU Halle zeigt sich zufrieden: „Wir sind sehr zufrieden über die konstruktiven Verhandlungen mit S-Direkt, die relativ zügig zu einem zufriedenstellendem Ergebnis führten“. Kritik übt sie an der Praxis der willkürlichen Schichtvergabe: „Es ist leider nicht das erste Mal, dass Arbeitende zu uns kommen, die kalt gekündigt werden, also ohne formelle Kündigung einfach keine Schichten mehr bekommen und entsprechende Verluste machen.“
Diese Lohneinbußen lassen sich durchaus im Nachhinein einfordern, wie auch dieser Fall hier zeigte. Um der verbreiteten Unsicherheit über die Rechtslage entgegenzutreten arbeitet die FAU Halle derzeit an einer Kampagne zu den Arbeitsrechten im Minijob-Bereich. So sollen die geringfügig Beschäftigten über ihre Rechte informiert werden und gleichzeitig auch gewerkschaftliche Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
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