Grüne zum Mietspiegel: Gesetze reichen nicht aus
Aktuell steht die Stadtratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in Halle in der Kritik, weil diese die Erstellung eines Mitspiegels für Halle ablehnt und die dafür im Haushalt eingeplanten 200.000 Euro für andere Zwecke nutzen will. Die Fraktionsvorsitzende Inés Brock erklärt nun, man sei nicht generell gegen die Erstellung. Doch die derzeit dafür geltenden gesetzlichen Regeln würden nicht dabei helfen, Mieterhöhungen zu verhindern.
„Grundlage für die Berechnung ist die ortsübliche Vergleichsmiete und die wird nur anhand neu abgeschlossener oder veränderter Mietverträge der letzten 6 Jahre ermittelt. Verträge, die sich innerhalb dieses Zeitraums nicht verändert haben, spielen hierbei keine Rolle“, so Brock. „In Märkten mit steigenden Mietpreisen führt dies dazu, dass ein Mietspiegel immer über den tatsächlichen Durchschnittsmieten liegt und damit Mietsteigerungen in allen Segmenten zu erwarten sind.“ Brock verweist in diesem Zusammenhang auf ein Gutachten, was diese Auffassung bestätigen würde. „Wir befürchten, dass mit einem Mietspiegel eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, insbesondere die Mieten im unteren Bereich anzuheben. Und daher halten wir die Erstellung eines solchen ‚Mieterhöhungsspiegels‘ aktuell für nicht sinnvoll. Das Problem ist lange bekannt und viele Mieter*innenverbände fordern daher bereits seit Jahren eine Aufhebung der im Gesetz verankerten Befristung, so dass alle Mietverträge in die Berechnung einfließen.“
Woher weiß denn Frau Brock, das sich in Neustadt in den letzten 6 Jahren an den Mieten nichts geändert haben soll. Das die Mieten in Neustadt die letzten 6 Jahre nicht gestiegen sind ist eine ziemlich grünäugige Betrachtungsweise.
Blauäugig ist allein dein Kommentar, denn du scheinst ja der Meinung zu sein, dass alle Mietverträge in den letzten 6 Jahren mindestens einmal abgeändert wurden. Da sollte sich allein mal dein gesunder Menschenverstand einschalten und die ganzen Altverträge (teils noch aus DDR-Zeiten) ins Gedächtnis rufen. Dann ergibt sich nämlich genau das von Fr. Brock gezeichnete Bild und das damit einhergehende Risiko.
Dem kann nur zugestimmt werden. Im Endeffekt steht zu befürchten, dass bislang „erträgliche“ Mieten dadurch steigen. Schlussendlich ist das Ganze, meine Sicht, nur über per Gesetz festgelegte Höchstpreisgrenzen zu regeln. Bis zu Diesen kann sich dann der hochgelobte „freie Markt“ entfalten.
CDU-intern nennt man Bündnis90/Die Grünen auch die „Law and Order“ Partei. Wie sich die Zeiten ändern…
Hallo Dunker…der Bauverein Halle-Leuna hat vor ca. drei Jahren eine Mieterhöhung von 50 Euro an alle Mieter in Halle Neustadt geschickt. Die Mieten in einer 3raum Wohnung ( 53-56 Quadratmeter) des Unternehmens kostete bis dato zwischen 450 und 500 Euro. Ob es bei den anderen Anbietern ( abgesehen von Grand City) keine Mieterhöhung gab weiß ich nicht. Aber laut Gesetz darf der Vermieter im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 Prozent erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB). Hat ein Vermieter diese Kappungsgrenze mit seiner Erhöhung bereits ausgeschöpft, muss er drei Jahre warten, bis er die Miete das nächste Mal erhöht.
Danke für die Info, Fritz. Bei den großen Wohnungsunternehmen trifft das wohl zu, aber es gibt ja auch zig verschiedene Vermieter in Halle, vieles privat. Der Mietspiegel bezieht sich ja auch auf ganz Halle, nicht nur Neustadt.
6-Jahres-Beschränkung weg, alle Mietverträge einfließen lassen und dann wäre auch der Mietspiegel gerecht.