Hasi-Anwalt befürchtet neue „rechtswidrige“ Räumung

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72 Antworten

  1. teu sagt:

    Es gibt tatsächlich noch Rechtsanwälte mit „Arsch in der Hose“.
    Danke.

    • es reicht mit Hasi sagt:

      .. aber nichts in der Birne… der sollte mal mit seinen rechtswidrigen Äußerungen (s. Video), persönlichen Beleidigungen der Gerichtsvollzieherin und Verschleppung der Beräumung durch verbale Beeinflussung der Polizei mal von der Anwaltkammer überprüft werden. Da kann er sich seine „Titel“ abholen.

  2. Mitleser sagt:

    Wer bei dieser jammervollen, spitzfindigen Rechtsverdreher Argumentation seitens der Aktivisten noch das Haupt hoch trägt und glaubt, er stünde für die Rettung der Zivilisation, einschließlich der sympathisierenden kulturschaffenden Protagonisten der Stadt, dem kann ich wirklich nur noch meine zutiefst empfundene Verachtung entgegen bringen.

    • Glanzleistung sagt:

      Wo hat Rechtsanwalt Kadler behauptet, die Zivilisation retten zu wollen? In deiner Einbildung etwa?

      • Mitleser sagt:

        Lies genau: SEITENS der Aktivisten. Natürlich ist das im übertragenen Sinne zu verstehen, aber wer wie die Hasis immer zu verstehen gibt, er stünde für das Gute, Edle und Beschützenswerte (obgleich wie bei einem kleinen Kind die ganz elementare Frage von Meins/Deins nicht verstanden werden will), sich dann aber hinter derart erbärmlichen Juristen Räuber&Gendarm versteckt… dem bringe ich nicht mal mehr die Achtung vor einem immerhin gutgemeinten Weltbild entgegen.

        • Giftbolzen sagt:

          He Mitleser, der Einzige, der hier „erbärmlich“ hingeschmiert hat, bist Du! Der Kadler ist zwar nicht ganz auf der höchsten Höhe der Kunst, aber er hat bisher alles richtig gemacht und nicht bloß das übliche Anwaltsgebabbel wiedergekäut. Auf die durch den Input von dumpfer CDU-Meinung geprägte HWG-Klageschrift und die dadurch in Folge initiierte formalrechtliche Räumungsanordnung hat er recht kreativ reagiert und seine Mandanten gut beraten! Hier geht es eben um Recht und nicht um eure parteipolitische Dumpffühlichkeit. Das Hasi-Phänomen-Problem ist vielgliedriger als Fraktionsfreunde von Schlottrossek und Gernsiel in ihren platten Beiträgen auszudrücken in der Lage sind. Und obiger „Mitleser“ kann offenbar auch nicht über den Gartenzaun seiner Festung goldbemalter Gartenzwerglichkeit hinausdenken. Der Anwalt jedenfalls war gut. Die Polizeiführung hat weise gehandelt, sich beraten zu lassen. Dumm dastehen tut im Moment nur die HWG-Seite mit deren überbezahlten Anwälten und einer außer-Übung-stehenden Gerichtsvollzieherin. Die von den Konservativisten angestrebte Machtdemonstration inklusive Feldlager und Bürgerschikanierung ging voll in die Hose! Und das ist gut so!

          • Mitleser sagt:

            Hut ab vor so viel Unterhaltungswert. Aber genau dies ist das Problem: Allzu viele (und doch letztlich wenige) sehen im Hasi-Phänomen allein ein großes Spektakel, sei es nun auf politischer oder juristischer Ebene.
            Politisch findet das übliche statt, die gleichen Argumente, die gleichen Weltanschauungskämpfe. Tatsächlich auf konservativer Seite nichts sonderlich Kreatives, gilt aber gleichsam für die versammelte Linke, auch nur das übliche Klassenkampf-Geschwurbel mit AntifaGewürzmischung.

            Dass die Juristerei hinzukommt, macht die Sache schon spannender, weil OttoNormalverbraucher keine Ahnung davon hat und letztlich nicht einschätzen kann, wer hier am längeren Hebel zieht. Von daher war erbärmlich vielleicht nicht das richtige Wort, um die Kunst des Anwalts zu beschreiben. Wahrscheinlich mach er tatsächlich seine Sache gut. Nichtsdestotrotz sind es aber doch juristische Taschenspielertricks. Sich derer zu bedienen…damit sein selbsterschaffenes Recht zu begründen… ist für einen edlen Hasi Ritter, ich sage es noch mal, erbärmlich. Wenn es denn wenigstens ein wirklich verteidigungswerter Zweck wäre, der die Mittel heiligen soll… es geht doch aber schon lange nur noch um das RechtHaben jener, die hier lustvoll einen Stellvertreter Schauplatz errichten, als um eine paar verblendete Aktivisten, die angeblich nirgendwo sonst Raum für ihre Art zu leben finden.

            Aber, und das erzürnt mich und ich meine auch all jene, die Du da leichtfertig zu Gartenzwergen degradierst, obgleich es genau diese Zwerge sind, die den ganzen vorgenannten Unfug erst ermöglichen, sprich finanzieren: Das Schauspiel ist mir egal. Die Politik ist mir relativ egal. Gerne lass ich auch den Hasis ihr Weltbild und ihre Berufung. Sie haben sich aber was genommen, was Ihnen nicht gehört. Ganz einfach. Und das geht so nicht. Wenn diese einfache Wahrnehmung wegdiskutiert, nachlegitimiert oder verhöhnt wird, geht etwas sehr Elementares kaputt, nämlich das Vertrauen all der Gartenzwerge darin, dass ihre Gesellschaft von Rechtmäßigkeit getragen ist und nicht vom Gesetz des Stärkeren, Findigeren, Lauteren. Das sollten all jene begreifen, die hier ein Schauspiel abziehen, allen voran die Hasis.

  3. 10010110 sagt:

    Das ist ja ein Schauspiel wie es „Stadtrat gegen Ober-Bernd“ nicht besser hinkriegen würden. 😀

    Ich hole schonmal das Popcorn. 🙂

  4. hasi sagt:

    Die Kriminellen lügen weiter, welch Überraschung.

    • Glanzleistung sagt:

      Schreibt derjenige, der nicht eine Straftat als erwiesen feststellen kann. Fein gemacht!

      • glänzend sagt:

        § 123 wäre mal das mindeste. Diverse Sachbeschädigungen aus dem Hasi Umfeld sind auch noch da. Wenn man genug sucht, findet man sicher noch mehr bei Linksextremen.

  5. Gonzo sagt:

    @ teu:

    Volker Kadler ist ein Anwalt, der in Vertretung seines Mandaten (in dem Fall ein privater Vermieter aus München, der sein Eigentum in Halle wahrscheinlich noch nie mit eigenen Augen gesehen hat und es als reines Rendite-Objekt bewirtschaftet) eine Räumungsklage gegen eine Familie mit einem gerade sieben Wochen alten Baby eingereicht hat. Grund: Es gab ständige nächtliche Ruhestörungen durch andere Mieter im Haus. Der Vermieter (weit weg in München) hatte keine Lust, sich darum zu kümmern. Die geplagte Familie machte sich über ihre Rechte als Mieter kundig und kürzte die Miete, um den untätigen Vermieter zum Handeln zu bringen. Da entschied auch der Vermieter in München, dass er lieber die Krawallmacher als Mieter haben wollte, da er ihren Lärm in München ja nicht hörte. Die Familie mit dem Baby wollte er aber los werden, da diese die Miete um ein paar Euro gemindert hatte. In Volker Kadler fand er für sein Ansinnen einen willigen Erfüllungsgehilfen.

    So viel zum Thema „Arsch in der Hose“. So „wendig“ und aalglatt, wie dieser schmierige Typ ist, würde es mich nicht wundern, wenn der als Student bei den „Burschis“ aktiv war, bevor er sich jetzt als Retter eines „linken“ Projekts geriert.

    • Buergah sagt:

      Nun ist es die Arbeit eines Rechtsanwaltes die Interessen seiner Mandantschaft zu vertreten. Seine eigene private Meinung spielt da keine Rolle bzw. ist nicht gefragt.
      Warum werden hier eigentlich Menschen persönlich beleidigt? ?

    • Glanzleistung sagt:

      Stell dir vor, es ist die Aufgabe eines Anwalts, säumige Mietzahlungen einzufordern. Und ein „paar Euro“ von der Miete einzubehalten, ist ganz sicher kein Kündigungsgrund.

      • Gonzo sagt:

        Zitat:
        „Und ein „paar Euro“ von der Miete einzubehalten, ist ganz sicher kein Kündigungsgrund.“

        Eben. Genau. Und schon gar nicht, wenn es nicht etwa um faktische Mietrückstände, sondern um Mietminderungen bzw. -rückbehaltungen aufgrund eines nachweisbaren Mangels an der Mietsache geht. Er ist damit letztendlich auch nicht durchgekommen. Das ändert aber nichts an seinem eigenen – um es mit den Worten des Herrn Winkeladvokaten auszudrücken: „rechtswidrigen“ – Agieren.

        Dem Mann ist jedes Mittel recht. Er lässt sich vor jeden Karren spannen. Das mag seine Aufgabe als Anwalt sein, es ist aber eben auch das exakte Gegenteil von „Arsch in der Hose“.

        Der „Hasi“ halte ich zugute, dass sie einfach nicht wissen (können), mit was für einem Zyniker und Misanthropen sie sich da eingelassen haben.

        • Norman Klüber sagt:

          @Gonzo: Das klingt alles sehr subjektiv. Gibt es denn ein Aktenzeichen zu dem beschriebenen Fall. Und an welchen Gericht wurde das denn so entschieden. Es geht ja nicht nur darum, welche Methoden dem Vermieter und seinem Anwalt einfallen, sondern ein Gericht müsste ja dieser Argumentation auch gefolgt sein. Wegen einer unzulässigen Mietminderung allein wird man nicht gekündigt. Es müsste sich aus der Kürzung schon ein erheblicher Mietrückstand ergeben. Wie konnte denn der Mangel der Mietsache bewiesen werden? Lärm ist ja sehr subjektiv.

      • Gonzo sagt:

        Zitat:
        „Und ein „paar Euro“ von der Miete einzubehalten, ist ganz sicher kein Kündigungsgrund.“

        Eben. Genau. Und schon gar nicht, wenn es sich dabei nicht um faktische Mietrückstände, sondern um Mietminderungen bzw. -zurückbehaltungen aufgrund eines nachweisbaren Mangels an der Mietsache handelt. Aber das hält ihn von seinem eigenen – um es mit den Worten des Herrn Winkeladvokaten auszudrücken: „rechtswidrigen“ – Agieren nicht ab. Er ist damit vor Gericht letztendlich auch nicht durchgekommen.

        Dem Mann ist jedes Mittel recht. Er ist ein Mensch ohne Gewissen und lässt sich vor jeden Karren spannen. Das mag seine Aufgabe als Anwalt sein. Aber es ist eben auch das exakte Gegenteil von „Arsch in der Hose“.

        Der „Hasi“ halte ich zugute, dass sie einfach keine Ahnung haben (können), mit welchem Zyniker und Misanthropen sie sich da eingelassen haben.

        • Rotzlöffel sagt:

          Gonzo, durch Wiederholung wird es nicht besser! Dein „Winkeladvokat“ hat die HWG-Anwälte und eine Gerichtsvollzieherin einfach wegtreten lassen sowie die Polizeiführung zum Nachdenken und zum Rückzug gebracht. Alles an einem Tag. Sowas schaffst du in deinem ganzen Leben nicht! Geh saufen, oder zum HFC in die Nordkurve gröhlen. Aber hör bitte auf, hier zu hetzen!

  6. Mustafa sagt:

    Rechtsanwalt Kadler verdreht die Tatsachen in gefährlicher Weise. Ein Urteil des Landgerichts als rechtswidrig zu bezeichnen, zeigt, wessen Kind dieser Rechtsanwalt ist. Woher hat er seine Zulassung erhalten? Die Räumung muss schnell durchgeführt werden, um dem Rechtsstaat wieder zu seinem Recht zu verhelfen.

    • Glanzleistung sagt:

      Aufstehen!

      Du verdehst hier Tatsachen. Nicht das Räumungsurteil des LG Halle ist rechtswidrig, sondern die Räumung selbst. Verstehenes Lesen für dich: SECHS.

      Setzen!

  7. Hasi sagt:

    Der feine Herr Rechtsanwalt wohnt doch in einer viel zu großen Villa.
    Platz für HASI allemal

  8. Wilfried sagt:

    Ui, herr Lehrer, ich weiß was… Damit ist aber noch nicht geregelt, wie der herr Anwalt mit den wiederrechtlichen „Untervermietungen“ umgeht und diese einordnet. Das wird wohl seinen „Mandanten“ auch noch auf die Füße fallen, wie auch die steuer- und vereinsrechtliche Einordnung dieser Handlungen.
    Man darf gespannt sein…
    Allerdings möchte ich schon mal nicht in den Häuten der Vorstandsmitglieder stecken

    • Pleo sagt:

      Dünnhäutig sollte nur das Gewand des Geschenkes sein.

    • Glanzleistung sagt:

      Deine „Kenntnisse“ vom Vereinssteuerrecht behalte mal lieber für dich.

      • Peter sagt:

        Der Zaubertrick mit dem e.V. ist lustig. Ob illegale Handlungen noch als Gemeinnützig gelten sei mal dahin gestellt. Die Leute vom Capuze e.V. kann man auch sicher persönlich Haftbar machen. Hier sollte HWG und Behörden gründlich prüfen, schließlich fordert der Capuze auch ziemlich viel vom Rechtsstaat.

  9. Jurist sagt:

    Naja, bekannt ist, das die Besten 2-3 eines Juristen-Jahrgangs Richter werden. Die nächst-Besten Staatsanwälte. Danach schnappen sich große Unternehmen und große Kanzleien die Weiteren des ersten Drittels.
    Und der traurige Rest? Wird Wald-und-Wiesen Anwalt und versucht seine Klientel so gut wie es geht auszunehmen.
    Und dann gibt es noch den Hasi-Anwalt.
    „Rechtswidrige Räumung“ – ohne Worte.

    • Glanzleistung sagt:

      Rechtsanwalt Kadler ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Nichts mit „Wald und Wiese“. Es steht eher zu befürchten, dass deine intellektuelle Kraft nicht an die von Rechtsanwalt Kadler reicht und du damit offensictlich ein Problem hast.

      • Lächler sagt:

        Uhhh, getroffene Hunde bellen.
        Wenn’s an das Ego geht, dann heult der kleine Anwalt.
        Ich vergass, „Fachanwalt für Gedöns“, das werden ja nur einser- Juristen.
        Kauf dir mal schnell ein gaanz großes Auto, um irgendetwas zu kompensieren kleiner Anwalt..

      • Deutscher sagt:

        Allerwertester Herr Rechtsanwalt, ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen, Deutscher

    • Norman Klüber sagt:

      @jurist: Haha, ich dachte immer, der traurige Rest von Volljuristen oder solche die es nicht mal dazu geschafft haben, sitzen nachts vor dem Rechner und kotzen anonym und mit gefährlichem Halbwissen die Kommentarspalten voll, weil ihnen sonst keiner zu hört.

    • Querulantensympathisant sagt:

      @Jurist
      2. Staatsexamen schon in der Tasche?
      a) Nich, dann Futterluke schließen, Finger vom Tastenbrett nehmen, lernen gehen!
      b) Doch, dann gib mal deine Daten durch. Die Kumpels von der Anwaltskammer freuen sich bestimmt über deine Nestbeschmutzerei.
      c) nich mal Examen Nr. 1 in der Tasche, kein Jurist, oder nichtmal in der Nähe der Uni hintern Baum gepinkelt: dann verpiss dich einfach! Geh spielen – zurück in den Sandkasten!

  10. LL Cool J sagt:

    Miete zahlen wollen sie nicht, aber für eine Schmierlappen-Anwalt reicht es dann doch?

  11. Igor sagt:

    hahaha „Glanzleistung“ versteht sich wohl als Verteidiger vom Häßchen-Anwalt. Oder trollt dieser hier etwa selber?
    Wenig kundig spuckt er hier gegen diejenigen, die in ehrbarer Weise für die Durchsetzung des Rechts stehen.
    Aber jede Gesellschaft braucht solche „Gegenspieler“, damit deutlich wird, dass der Einsatz für Recht und Gesetz nicht selbstverständlich ist. Sein Auftritt allerdings ist alles andere als eine Glanzleistung.

    • Spielverderber sagt:

      Igor, wenn dir so sehr an der Durchsetzung von Recht und Ordnung liegt, dann pack dir doch das BGB, das StGB und die Steuergesetzte ein und geh ins Land deiner Vorfahren, um dort Recht und Odnung zu verbreiten. Aber hier, in meinem Land, erwarte ich bei öffentlichen Äußerungen den nötigen Respekt vor der Person gegenüber! Du versuchst hier unterschwellig den Anwalt herabzusetzen, wie das schon andere „Trolle“(Mustafa, Jurist, Mitleser, …) in anderen Formen betrieben haben. Das gibts hier in meinem Land nicht! Solchen Schwätzern wie dir sage ich: Gastfreundschaft ist endlich!

  12. mirror sagt:

    Das Interesse des HWG-Geschäftsführers an einer Räumung ist nachvollziehbar. Sollte auf dem Gelände mal ein Kind zu Schaden kommen, sind Grüne und Linke die ersten, die ihn wegen grob fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht vor den Kadi zerren. Das Grüne Jüngelchen im Stadtrat wird in diesem Falle ganz bestimmt nicht mit privatem Geld zur Seite springen.
    Für jeden rechtschaffenden Bürger, der sich täglich an die von uns selbst gegebenen Regeln des Zusammenlebens hält, sind die Grünen in Halle nicht mehr wählbar.

    • Ronny sagt:

      Du bist in Halle nicht wahlberechtigt, stehst also gar nicht vor dieser Frage. Deine Märchen von irgendwelchen Aufsichtspflichten zeugen zudem von sehr viel Unwissen.

    • Grünling sagt:

      Die Grünen waren noch nie für irgendjemand wählbar der irgedeinen Abschluß jenseits der wolleweichen Fächer wie Sozialkunde oder Psycho-irgendwas hat.
      Nicht umsonst beommen diese Plärrer im Osten kein Bein auf den Boden, hier ist logisches Denken noch weit verbreitet.

  13. Mandant sagt:

    Kadler, dieses Glanzlicht von einem Anwalt hat sich mit seinem seltsamem Auftritt ganz sicher keinen Gefallen getan. Zum Fremdschämen!
    Jetzt weiß ich zumindest, wen ich NICHT beauftragen werde.

    • manfred mustermann sagt:

      Da wirst Du wohl ein Vermieter o.ä. sein. Als vom Rauswurf betroffener Mieter, der einen Anwalt hat, der Dein Mieterrecht gegen den Vermieter, den Zwangsvollstrecker, das Gericht und gegen 700 Verwaltungsakte durchsetzt….. da kann man als Mieter doch erstmal ganz zu frieden sein. Und zum Glanzlicht, darüber kann ich nichts sagen, aber die ganze Sache ist halt mal schon seit den 80igern bekannt. Und Glanzlichter sind die gegnerische Partei in diesem Fall bestimmt nicht.

    • Drachentöter sagt:

      Doch, hat er. Dem übermächtigen System-Drachen hat er den Schwanz angesengt. Der Drache heult heute noch aus seinen 120 Köpfen! Du scheinst einer davon zu sein! Klartext: der Kadler-Anwalt hat die ganze kaiserliche Mützenträgerbrigade inkl. Schlagstock-Panzerschild-Verstärkung abblitzen lassen und treibt jetzt die überforderte Baroness „Gerichtsvollzieherin“ mit Verfahrensfehlern vor sich her. Die ist schon bei Ihrem Oberkönig (AG-Präs.) heulen gewesen und der hat vor Wut eine Fanfare (Pressemitteilung) blasen lassen. Der Drache hat nix gekriegt. Ein Drachentöterstreich nach meinem Geschmack! So macht man das. Geht erstmal studieren, ihr Zauberlehrlinge! Euer Gelaber hat nix Magisches; gegen Ritter Kadler kommt ihr nicht an! Geh den Burghof fegen, Mandant, und lasse die Finger vom Keyboard.

  14. tantewaldi sagt:

    Was soll das ganze gelabere um Hasi und Co .:) Dreht die Uhr um 29 Jahre zurück last die Bagger anrollen und Ruhe ist .
    Es gibt nun mal Mieter , Hauseigentümer und Obdachlose , alles andere sind Schmarotzer . Wer in solchen Objekten mit Kind und Kegel Unterschlupf sucht ist einfach verantwortungslos .

    • Wadenbeißer sagt:

      Oh, ne Ostalgiker-Tante, die Honeckers Methoden zurückhamm will! Na Tantewaldi, gib mal deine Kennnummer aus der „Fipro-Liste“ durch. Mal sehen, obde nich auch bei der Stasi warst!

  15. Igor sagt:

    @Spielverderber: ich bleib in „deinem“ Land, schon allein deshalb, um solche Schwätzer wie dich im Zaum zu halten. Und du zahlst weiter meine Miete!

  16. Glanzleistung sagt:

    Offizielle Pressemeldung von Glanzleistung:

    1. Die Räumungsvollstreckung durch die Gerichtsvollzieherin wäre rechtswidrig gewesen. Nach § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO muss der Schuldner im Vollstreckungstitel namentlich bezeichnet sein, damit die Zwangsvollstreckung erfolgen kann. Diese Voraussetzungen waren nicht gegeben.

    Das ist erst jüngst (wieder) höchstichterlich entschieden worden:

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=80269&pos=0&anz=1

    Da lag übrigens ein Fall aus Leipzig zugrunde.

    2. Eine echte Hausbesetzung lag in Bezug auf die neuen Mieter zu keiner Zeit vor, weil die neuen Untermieter nicht widerrechtlich in die Räumlichkeiten eingedrungen sind. Eine Räumung nach Sicherheits- und Ordnungsrecht kommt daher nicht infrage.

    Wer wirklich Interesse an einer Rechtsfortbildung hat, lese zB hier:

    https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-zwangsraeumung-nach-hausbesetzung-bleibt-schwierig_258_433494.html

    • Mitleser sagt:

      Sehe ich das richtig: Würde mein Haus besetzt, allerdings durch für mich nicht eindeutig identifizierbare, weil ständig wechselnde Personen, ich wäre machtlos, mich dagegen wehren zu können?!

      Dies klingt so absurd, dass man fragen müsste, welcher Gesetzgeber dergleichen erschaffen hat.

      • Glanzleistung sagt:

        Korrekt. So ist aber derzeit die höchstrichterlich abgesicherte Rechtslage. Und die hat auch eine Gerichtsvollzieherin, der Präsident des Amtsgerichtes und die Polizei zu beachten. Nennt sich Rechtsstaat.

        Streng genommen würden sich die Vollstreckenden wegen Hausfriendesbruches und Nötigung strafbar machen, wenn sie wissentlich ohne korrekten Räumungstitel vollstrecken.

  17. farbspektrum sagt:

    „weil die neuen Untermieter “
    Wieso waren es Untermieter? Das war eine Behauptung die mangels Polizeischutz nicht überprüft werden konnte.

    • Glanzleistung sagt:

      Es kommt allein darauf an, dass die – sagen wir „neuen Personen“ – ihren Besitz nicht widerrechtlich erlangt haben, weil Hasi in dem Moment, als sie den Besitz an die „neuen Personen“ weiter vermittelte, noch Besitz an den Räumlichkeiten hatte. Lies die Entscheidung des BGH.

      • farbspektrum sagt:

        Ich halte nicht mich lieber an die Auffassung des Amtsgerichts. Die „Personen“ haben nicht nachgewiesen, dass es ihr „Besitz“ war.
        Und dazu muss ich keine 13 Seiten Gerichtsurteil lesen. Du kannst aber gern die betreffenden Passagen rausziehen und mit der Hasi vergleichen.

        • Spektralanalyse sagt:

          Du hast schon Grundprinzipien des deutschen Rechtssystems nicht verstanden. Nach 28 Jahren sollte die Übergangsphase in den Rechtsstaat aber auch für so große Sturköpfe wie dich geschafft sein. Beleg doch mal einen Grundkurs Demokratie. Gibt es sicher auch Angebote im Saalekreis.

          • farbspektrum sagt:

            Diskutiere doch lieber mit, anstatt nur rumzumotzen.
            Meinst du, das ist wirklich Demokratie, wenn es ein 13seitiges BGH-Urteil bedarf, um diese doch recht einfache Situation aufzutröseln?
            Meinst du wirklich, dass sich die Welt um Advokaten zu drehen hat?
            Meinst du wirklich, dass es keines gesunden Menschenverstandes bedarf?

          • Spektralanalyse sagt:

            Meinst du, deine infantilen Fragen sind Diskussion? Meinst du, jemand hier macht sich die Mühe, dir die einfachsten Dinge immer und immer wieder zu erklären? Meinst du wirklich, man merkt nicht, dass du die Leute hier mit deinem Getrolle nur veralbern willst?

          • Glanzleistung sagt:

            Farbsprektrum, es war noch nie unwichtig, zu wissen, gegen wen man vollstreckt.

          • farbspektrum sagt:

            @Spektralanaylse, meinst du vielleicht, dass „Rechtssystem“ ein geschlossener Klub von Advokaten ist, die sich im Streit, wer nun Recht hat, gegenseitig die Köpfe einschlagen?
            Rechtsystem ist das, was jeder beherrschen und sich daran orientieren kann. Rechtssystem ist das, was jeder im Verlauf seines Lebens an Erfahrung erwirbt und seinem Rechtsempfinden entspricht. Rechtssystem darf nicht den Zweck haben, einem unübersehbaren Heer von Advokaten die Taschen zu füllen. Rechtssystem ist erst recht nicht, dass ein elitärer Klub die Demokratie ersetzt und erklärt, dass alle andere sowieso keine Ahnung haben, was rechtens ist.

          • Spektralanalyse sagt:

            Nein, das meine ich nicht. Das Rechtssystem wird in dem Umfang, der für die Meisterung des Alltags notwendig ist, vom allergrößten Teil der Bevölkerung beherrscht.
            Du bist weder Eigentümer eines leerstehenden oder besetzten Hauses oder dessen Mitarbeiter, bist nicht Gerichtsvollzieher, nicht Polizist, kein „Advokat“ oder Fachanwalt für Mietrecht und aller Wahrscheinlichkeit nach auch selbst kein Hausbesetzer. Du hast also praktisch mit dieser Problematik nicht im Ansatz zu tun. Und auch wenn du seit Tagen und Wochen schäumst, stampfst und verständlos das kleine Köpfchen schüttelst, ist eine Hausbesetzung die absolute Ausnahme in der alltäglichen Rechtspraxis, eine Räumung sogar noch viel seltener.
            Dass du da als völlig unverständiger Laie keinen Durchblick hast, heißt nicht, dass alle anderen auch keinen Durchblick haben. Aber auch die tatsächlich Beteiligten können unterschiedlicher Ansicht sein. Durch unterschiedliche Ansichten kommen Gerichtsurteile überhaupt erst zustande, die dann teilweise nicht nur gewältige 13, sondern sogar 14 oder – ach du Schreck – endlose 15 Seiten umfassen. Sonst reichte eine halbe Seite.
            Wenn alle zu allen Themen die gleiche Meinung hätten, wäre das vielleicht für dich einfacher. Gerade solche Ausnahmesachverhalte sind aber nicht so simpel, wie du sie in deiner recht eingeschränkten Weltsicht gern hättest. Aber es sind eben auch absolute Ausnahmen.
            Außerdem hast du nur Zeit, dich darüber aufzuregen, weil du sonst keine (echten) Sorgen hast. Statt dankbar dafür zu sein, legst du jeden Tag aufs Neue irgendwo ein Feuerchen. Wenn du den Grundkurs für Demokratie nicht belegen willst, probier es doch mal mit Partnervermittlung.

  18. Karla sagt:

    Die halleschen Polizisten sind doch nur noch weich in der Birne.
    Jetzt spielen die auch noch Rechtsberater anstatt ihren Job zu machen. Denen müßte man die Einsatzstunden einfach nicht anrechnen – mit schönen Grüßen von der dämlichen halleschen Polizeiführung.

    • HansimGlueck sagt:

      Die Polizei hat natürlich auch eigene Rechtsberater. Hat eigentlich jede größere Organisation, Einrichtung oder Firma.

      Sehr gut mal, muss man sagen, die Reportage von Halle TV dazu.

    • Spektralanalyse sagt:

      Möchtes du mit diesem Kommentar deine Rechtsberatungsfähigkeiten zur Schau stellen? Dann erwarte aber lieber nicht, dass jemand davon Gebrauch macht. Das ist ja gruselig, wie wenig du weißt!

  19. Elle sagt:

    Die Räumung ist Rechtkräftig. Die Polizei wollte sich nicht mit den Leuten von Hasi auseinandersetzten. Sonst arbeitet die Stadt doch gut mit Papenburg zusammen. Zwei Radlader und eine halbe Stunde Arbeit, so von 3 Uhr an und das Problem ist gelöst.

    • Glanzleistung sagt:

      Es bestreitet doch niemand, dass ein Räumungstitel gegen den Capuze e.V. vorliegt. Darum geht es nicht. Es geht darum, dass dieser Titel andere Personen nicht umfasst.

      • farbspektrum sagt:

        Er muss auch keine Besucher umfassen, die einfach in „Untermieter“ umgetitelt wurden.

        • Obermieter sagt:

          Er muss alle umfassen, die geräumt werden sollen. Das hatte er nicht. Besucher müssen nicht geräumt werden. –> Google

          • farbspektrum sagt:

            „Er muss alle umfassen, die geräumt werden sollen. Das hatte er nicht.
            Doch.
            „Besucher müssen nicht geräumt werden“
            Eben. Aber wenn sie als Untermieter deklariert werden, kann der Gerichtsvollzieher das Überprüfen und dabei muss ihm die Polizei helfen.
            Jeder, der bei klarem Verstand ist, erkennt doch, dass eine Räumung umöglich ist, wenn Besucher flugs als Unterrmieter deklariert werden.

          • Obermieter sagt:

            Besucher wurden nicht flugs als Untermieter deklariert.

  20. farbspektrum sagt:

    In der freien Wirtschaft würde niemand mehr mit so einem schlitzohrigen Geschäftspartner Verträge abschließen.

    • Sabberschleim sagt:

      In der freien Vereinswirtschaft schon. Du musst dich mehr konzentrieren! Gib dir wieder mehr Mühe!

    • Achso sagt:

      Will das Farbspektrum damit andeuten, dass es in der freien Wirtschaft keine Schlitzohren gäbe, die rechliche Schlupflöcher nutzen, um sich Vorteile zu verschaffen?

      • HansimGlueck sagt:

        In seiner Welt nicht.
        In der Realität sollte man sich wundern, wenn der Geschäftspartner kein Schlitzohr ist.