Land schließt Vertrag mit Jüdischer Gemeinschaft zu baulichen Sicherungsmaßnahmen
Die Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt sollen besser geschützt werden. Die Landesregierung hat dazu mit der Jüdischen Gemeinschaft eine Zusatzvereinbarung zu baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen, deren Wartung und zum Wachpersonal abgeschlossen.
Das Land finanziert damit baulich-technische Sicherungsmaßnahmen, Wartung und Instandhaltung dieser Anlagen sowie Wachdienstleistungen an Synagogen sowie Einrichtungen, die dem jüdischen Gemeindeleben dienen. Für 2020 sind rund 890.000 € für Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen vorgesehen, im Haushaltsjahr 2021 1,5 Mio. €. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages zu den Sicherungsmaßnahmen wird das Innenministerium nun den Entwurf eines entsprechenden Zustimmungsgesetzes vorlegen.
Die Unterzeichnung erfolgte im Rahmen einer auswärtigen Kabinettssitzung in Halle durch Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, Innenminister Holger Stahlknecht sowie dem Vorsitzenden des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt, Max Privorozki. Daneben haben sich die Landesregierung und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden zu einem Textentwurf eines Staatsvertrages verständigt, der die Finanzleistungen des Landes für baulich-technische Sicherungsmaßnahmen und für Wachpersonal nach Billigung durch den Landtag für die Jahre 2022 bis 2026 sichern soll.
Die Zusatzvereinbarung ist eine Ergänzung zum 2006 geschlossenen Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt. Aus dem Staatsvertrag erhalten die jüdischen Gemeinden jährlich rund eine Mio. € an allgemeinen Finanzzuweisungen. Aus diesen Mitteln mussten bislang auch baulich-technische Sicherungsmaßnahmen an Synagogen und anderen Einrichtungen getragen werden. Da die Gelder vorrangig der Aufrechterhaltung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt zukommen sollen, wurde nun die Zusatzvereinbarung zum Vertrag geschlossen, welche der Sicherung von Synagogen und jüdischer Einrichtungen bis einschließlich 2021 dient. Für 2022 und die Jahre danach wurde ein Vertrag paraphiert, der die Inhalte der Zusatzvereinbarung aufnimmt und vom Landesparlament in Form eines Zustimmungsgesetzes ratifiziert werden muss.
Ich empfehle Stacheldraht
Der ist nicht so teuer…
Warum wird dieses Geld, zum Beispiel, nicht in den Schulbetrieb investiert???
Jeder Veranstalter oder Firma muss für seine Sachen und den Schutz vor Zerstörung oder Diebstahl selber zahlen.
Bitte keine Kommis bezüglich unserer Verantwortung, die ist uns an anderen Stellen auch egal.
Das ist keine Frage von rechts oder Nazitum.
Wenige Tage, bevor sich das Attentat von Halle das erste Mal jährt, in diesem Kontext von SACHEN zu reden, für deren Schutz man selber zu sorgen habe, ist an Niedertracht kaum noch zu unterbieten.
Hm Horch und Guck, bekommt der Dönerladen in der LuWu jetzt Panzerglas, oder hat er das am Ende schon? Steht dort die Polizei 24/7, definitv nein. Weißt du was ich ganz schlimm finde, dass die wirklichen Opfer kaum das Thema sind.
Danke @Namenlos…du sprichst vielen aus der Seele…habe dafür auch kein Verständnis…
Für deine Bildung:
https://dubisthalle.de/rund-120-millionen-euro-investitionen-in-den-bildungssektor-kostenloses-schuelerticket-ab-kommendem-jahr
Lerne richtig lesen Beobachter, es steht zum Beispiel. Lesen wäre in deinem Fall eine wichtige Bildung für dich ;-).
Frage: „Warum wird dieses Geld, zum Beispiel, nicht in den Schulbetrieb investiert???“
Antwort: „Die Stadt Halle will im kommenden Jahr fast 120 Millionen Euro in den Bildungsbereich investieren.“
Du schreibst und verstehst selbst das Geschriebene nicht. Wie du richtig zitiert hast „….zum Beispiel….“.
Na, jetzt Licht in der Birne. :))))) Oh Mann :))))).
Du fragst, warum das Geld nicht zum Beispiel in den Schulbetrieb investiert wird. Antwort: Weil schon ca 120 Millionen in Bildung (das schließt den Schulbetrieb mit ein) investiert werden. Ich weiß ja, dass du nur so dumm tust.
Doch noch kein Licht in der Birne. :)))) Ich gebs auf, hoffnungslos.
Und wer schützt christliche Güter??
Neben den Christen selbst übernimmt das die Polizei und – zusätzlich zu den grundgesetzlich und landesverfassungsrechtlich garantierten Rechten – seit 1993 (ev. Kirchen) bzw. 1998 (röm.-kath.) ebenfalls (wieder) das Land Sachsen-Anhalt.
Nicht nachvollziebar