Linden in der Georg-Cantor-Straße: zweites Gutachten bestätigt nur die Fällung eines Baumes

Vor einem Monat gab es Proteste gegen die geplante Fällung zweier Linden in der Georg-Cantor-Straße. Sie seien nicht mehr standsicher und deshalb zu fällen, hatte ein Gutachten des Grundstückseigentümers, einer großen halleschen Baufirma, ergeben. Nach Protesten und einem Eilantrag des Naturschutzverbandes BUND wurden die Fällungen erstmal aufgeschoben. Grund waren auch brütende Ringeltauben.
Seitdem ist aber die Straße im Bereich der Bäume abgesperrt. Nun liegt aber ein zweites Gutachten vor. Wie im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung bekannt wurde, bestätigt das Gutachten die Fällnotwenigkeit für einen der Bäume. Bei der zweiten Linde würde ein Kronenrückschnitt ausreichen.
Momentan kann wegen einer artenschutzrechtlichen Prüfung bezüglich der Ringeltaubennester ohnehin nicht gefällt werden. Nach Ende der Brutzeit im Oktober dürften dann aber die Kettensägen knattern.
Größe. Baufirma heißt wohl offentsichtlich “ Papenburg“
Das heißt die Straße bleibt bis Oktober für die Durchfahrt gesperrt?
@BESORGERTER Hallenser: Wahrschlich wird das so sein, denn die HASTRA stellt die Absperrungen auf und diese haben schließlich auch einen Tages-, Wochen- und Monatsmietpreis. Man kann an verschiedenen Stellen in Halle (Saale) Absperrungen von HASTRA entdecken, die schon monatelang dort stehen und man keine Baumaßnahme erkennen kann. „Irgendjemand wird die Kosten dafür schon tragen…“
Scheinbar ist die „Fällnotwendigkeit“ nicht allzu dringend. Sonst würde man nicht bis Oktober warten können.
Und das erste Gutachten war für die Tonne. Da sollte die Untere Naturschutzbehörde vor dem bereitwilligen Ausstellen von Genehmigungen zukünftig wohl mal genauer prüfen. Ja, dafür muss man auch mal das kuschelige Büro verlassen!
Das erste Gutachten war wohl im Auftrag der großen Baufirma. Leider steht nicht im Artikel, wer Auftraggeber und (!) Auftragnehmer des zweiten war.
Ist damit nicht gesagt. Hauptsache die Taube kann sich ungestört vermehren. Eventuell verletzte Menschen z. B. bei stürmischen Winden sind hinzunehmende Kollateralschäden.
Die Ringeltaube braucht aber nicht bis Oktober mit der Brut. Grund ist wohl eher das Sommerrodungsverbot nach 39 Bundesnaturschutzgesetz.
Bei stürmischem Wetter sollte man eh ein wenig aufpassen. Da fallen auch gern mal Blumentöpfe von Fensterbrettern oder Fassadenteile von Gebäuden. Ist halt übliches Lebensrisiko.
Dann besteht wohl also doch keine Gefahr für Leib und Leben…..
Schön, dass zumindest eine Linde erhalten werden kann!