Maskenpflicht in der Altstadt, in Schulen und auf Spielplätzen entfällt ab Inzidenz unter 35
Die allgemeine Maskenpflicht in der Altstadt von Halle (Saale), in Schulen und auf Spielplätzen sowie an allen Orten, wo ein Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann, soll ab einer Inzidenz von unter 35 an fünf aufeinander folgenden Tagen wegfallen. Das hat Oberbürgermeister Bernd Wiegand angekündigt.
Diese Regelung betrifft aber nur die von der Stadt durch eine eigene Eindämmungsverordnung vorgenommenen Verschärfungen. Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Einzelhandel und im Nahverkehr ist durch die Landesverordnung geregelt und bleibt damit bestehen.
warum 30? warum nicht 33, 41 oder 27,8? wieder so ein fantasiewert. naja 30 kann sich unsere hellste kerze im rathaus sicher besser merken…
Eine Zahl musste der OB nennen, damit der Bürger beruhigt wird,bevor die Zügel wieder fester angezogen werden.
Die Worte von OB können wir vergessen. Der Coronawahn ist noch lange nicht vorbei.
Oh schön, schon bei einer Senkung des I-Wertes auf 30! Na, da hat ja die tägliche Pressekonferenz noch lange eine gesicherte Zukunft. Und fast 6000 Fans, die sich auf die Verlautbarungen freuen, nämlich die Einwohner dieses Stadtteils.
Ich habe allerdings die Befürchtung, dass wir diesen Wert nie wieder erreichen. Oder glaubt jemand, Covid-19 geht wieder weg?
Ich wohne auch in der Altstadt und freue mich, weiter die Visage des Maskenheinzes nicht sehen zu müssen.
„und freue mich, weiter die Visage des Maskenheinzes nicht sehen zu müssen.“
Und deshalb muss er eine Maske aufsetzen? Wie wäre es denn, wenn du einfach wegguckst oder auswanderst?
@xxx: Schlaue Argumentation! Die Flucht aus eigenem Zuhause vorzuschlagen gewinnt jede Diskussion. Immer.
Wenn einer ein Problem hat, sollte er es selber angehen und nicht sämtliche Mitmenschen damit beauftragen.
Hat er die 30 gewürfelt, oder worauf stützt sich die Zahl?
Das wird doch immer mehr zur reinen Willkür!
Besteht also vielleicht doch Hoffnung, daß wir unser Leben irgendwann mal wieder zurückbekommen? Wenn ich ehrlich bin, ich hatte nicht mehr dran geglaubt und völlig resigniert. Wenn das alles irgendwann mal vorbei sein sollte, muß ich wohl erstmal zur Kur auf Entzug, fürchte ich…
du wirst es nie wieder zurück bekommen, solange der letzte noch an den Quatsch glaubt, merkt ihr nicht wie alles umgebaut wird, es wird täglich die Angst geschürt, Portale wie diese sollten massiv aufklären und nicht den öffentlich rechtlichen Schund verbreiten, zeigt endlich mal Mut und nicht nur Unterwürfigkeit!
Vermutlich denken Sie anders über den „Quatsch“, wenn jemand aus Ihrem unmittelbaren Umfeld oder Sie selbst mit Dauerfieber und Luftnot ins Krankenhaus muss/müssen bzw. dürfen.
Verordnung
zur Verlängerung von Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(GesRGenRCOVMVV)
Vom 20. Oktober 2020
Auf Grund des § 8 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
(BGBl. I S. 569, 570) verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Ver-
braucherschutz:
§ 1
Verlängerung von Maßnahmen
Die Geltung der §§ 1 bis 5 gemäß § 7 Absatz 1 bis 5 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit
Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Berlin, den 20. Oktober 2020
Die Bundesministerin
der Justiz und für Verbraucherschutz
Christine Lambrecht
2258 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 28. Oktober 2020
Das Bundesgesetzblatt im Internet: http://www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag http://www.bundesanzeiger-verlag.de
Dann sollte sich der Herr Dr. Wiegand auch mit einer derzeit gültigen Maske präsentieren!
Das ist nur ein Versagen vom Seppelt. Der hat noch kein aktuelles Foto vom König.
FFP2 Masken oder Op Masken sind nur in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht, in der Altstadt kannste deine Stoffmaske tragen… gab sogar ne Empfehlung in der Hinsicht von Fr Dr. ach jetzt hab ich den Namen vergessen Dröger Gröger, dass man aus der Bahn aussteigt oder aus dem Laden rausgeht und sich die Stoffi aufsetzt….
Wow, ziemlich sportlich die 30er Marke. Das heisst, es dürfen sich pro 100.000 Einwohner ca. acht Menschen pro Tag infizieren? Oder rechne ich falsch?
Falsch, ich meine ca. vier Personen pro Tag.
Alles viel zu lasch. Als Endziel ist anzustreben, jegliche Grippe, jegliche Erkältungen, jegliche Krankheiten komplett auszurotten. Sowie auch nur ein Hallenser niest, zack, totaler Lockdown. Auf zur unsterblichen kerngesunden Menschheit.
Jupp und Impfung hin oder her, diese Anzahl wird es in den nächsten Jahren immer geben. Und genau darin liegt der Denkfehler im Zahlemwerk. Entscheidend sind schwere Verläufe, Todeszahlen und Ausbreitung. Sind ca 60% geimpft und 40% nicht, bedeutet dies für Halle ca 100.000 Ungeimpfte und 150.000 Geimpfte. Von den 100.000 Ungeimpften können sich immer welche Infizieren und Erkranken oder auch nicht erkranken. Und das ist maßgeblich für die Verordnung?
Also nie.