Montagsdemo: Polizei beantwortet Fragen der Linken nur allgemein

Seit zweieinhalb Jahren findet jeden Montag die Montagdemo der „Friedensbewegung Halle“ unter dem Motto „Für Frieden! Für ehrliche Medien! Für soziale Gerechtigkeit!“ statt. Aktuell wird auch gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung protestiert, unter anderem sind „Merkel muss weg“-Plakate zu sehen. Vertreter aus der linken Szene werfen der Montagsdemo rechte Tendenzen sowie teilweise Antisemitismus vor, oft ist auf von „Querfront“ die Rede.
Nun hat das Thema auch den Stadtrat erreicht. Die Fraktion „Die Linke“ wollte die Entwicklung der Teilnehmerzahlen wissen, ob es Verstöße gegen das Strafgesetz gab, wie die Teilnehmer politisch eingeschätzt werden und welche Kosten für die Absicherung entstanden sind.
Die Stadtverwaltung selbst antwortete nicht, ließ stattdessen den Fragenkatalog der Polizeidirektion zukommen. Die lieferte keine Antworten auf die konkreten Fragen, sondern erklärte in einem Statement, dass man keine Kosten erhebe. „Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd ist die für die Stadt Halle (S.) zuständige Versammlungsbehörde. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sind gem. § 12 Abs. 1 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge (VersammlG LSA) anmeldepflichtig. Nach Eingang einer Anmeldung prüft die Versammlungsbehörde ob und ggf. in welchem Umfang Beschränkungen notwendig sind oder eine Versammlung zu verbieten ist. Kosten für diese Amtshandlungen werden durch die Versammlungsbehörde nicht erhoben. Die Polizei ist für die Absicherung der Versammlung zuständig. Zur Absicherung gehören der Schutz der Rechte der Teilnehmer einer Versammlung und der Schutz der Rechte unbeteiligter Dritter. Kosten für die Durchführung einer öffentlichen Versammlung nach dem VersammlG LSA werden weder von der Versammlungsbehörde noch von der Polizei erhoben. Damit erübrigt sich auch die Ermittlung von Kostenansätzen durch die Polizei für die Begleitung und Sicherung einer öffentlichen Versammlung.“
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