Multimediazentrum MMZ: Betrieb der Stadt rechtswidrig?

Das Mitteldeutsche Multimediazentrum (MMZ) gerät seit Jahren immer wieder in die Schlagzeilen. Über die Gebäudegestaltung lässt sich streiten, den einen gefällt die Architektur, anderen wiederum nicht. Doch das Hauptproblem sind die Finanzen. Das MMZ kommt einfach nicht auf einen grünen Zweig, muss immer wieder von der Stadt finanziell gestützt werden, hat seit seinem Bestehen noch nie schwarze Zahlen geschrieben. Hinzu kommen noch die Schäden durch das Saalehochwasser 2013.
Nun hat sich der Landesrechnungshof das MMZ erneut vorgenommen und kommt zum Fazit, dass die Stadt das Multimediazentrum in dieser Form gar nicht betreiben dürfte. „Begreift man die als öffentlichen Zweck des MMZ angeführte Standort- und Arbeitsplatzsicherung als Versuch der Stadt, Hilfe bei der Entwicklung junger Unternehmen zu leisten und diese damit auch künftig an die Stadt zu binden, so hat das MMZ tatsächlich gerade diesen Aspekt seiner Geschäftstätigkeit vernachlässigt“, führt der Rechnungshof aus. Stattdessen habe sich das MMZ vorrangig um die Vermietung der Büroflächen und die Vermarktung der Tiefgaragenplätze gekümmert. Letztere sind derzeit weiterhin nicht nutzbar. Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt sei „unzulässig, solange das MMZ seine Aufgabenerfüllung auf die Bereitstellung und Vermietung von Büro- und Funktionsräumen begrenzt“, schreibt der Rechnungshof der Stadt ins Stammbuch. Stattdessen müsse das MMZ den Startups bei deren Entwicklung Expertenhilfe bieten.
Doch auch mit der finanziellen Situation hat sich der Landesrechnungshof befasst. Bereits in der Vergangenheit war Kritik an den Baukosten aufgekommen, die von 22,4 auf 33,1 Millionen Euro gestiegen waren. Um eine Pleite zu verhindern, musste die Stadt immer wieder mit Krediten und Darlehen unter die Arme greifen, auch wurden Zinsen für Darlehen erlassen. Die finanziellen Aufwendungen der Stadt stehen „in keinem angemessenen Verhältnis zur ihrer Leistungsfähigkeit“, so der Landesrechnungshof. Die Stadt verstoße damit gegen die Gemeindeordnung.
Neben Startups ist auch die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in das MMZ eingemietet. Dies sei mit dem Unternehmenszweck als Starthilfe-Einrichtung für kleine und mittlere Unternehmen nicht vereinbar, so der Landesrechnungshof. Auch die Betreibung der Tiefgarage entspreche nicht dem Gesellschaftszweck und sei neu zu strukturieren. Von 218 Stellplätzen seien im Prüfzeitraum, dieser bezieht sich auf 2012, 161 an Dauerparker vermietet gewesen, Damit habe das MMZ gegen die Baulast verstoßen, in der festgeschrieben sei, dass mindestens 90 Stellplätze dauerhaft öffentlich bereitgestellt werden müssen. Wie der Rechnungshof nachgerechnet hat, hat das MMZ für die 33 widerrechtlich an Dauerparker vermieteten Stellplätze im Jahr 2012 insgesamt 19.800 Euro kassiert, diese Summe jedoch der Stadt vorenthalten. Derzeit ist die Tiefgarage aber ohnehin nicht nutzbar, muss erst saniert werden.
Am Ende kommt der Landesrechnungshof zu dem Ergebnis, dass die Stadt ein neues Geschäftskonzept erarbeiten soll.
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