Nach Farbattacke der „Letzten Generation“: Uni Halle verzichtet auf 16.000 Euro Schadensersatz – FDP empört

61 Antworten

  1. Rarum sagt:

    Wenn die Leitung der Uni auf Schadensersatz verzichtet, sollte das Land Sachsen Anhalt dem Vorstand der Uni die Schadenssumme von ihren Gehältern abziehen, nach Aussage der Uni Leitung sind 16000€ ja eine geringe Summe.

  2. Steffen sagt:

    Diese Doppelmoral heutzutage bei den Linken und Grünen, wozu scheinbar auch die Uni sich zählt, ist einfach nur noch zum …….
    Hoffentlich fehlt die Summe mal irgendwo

  3. Zappelphillip sagt:

    Wenn das eine geringe Summe ist hätte man diese wenigstens Spenden können. .. aber stattdessen völlig zu verzichten sendet ein fatales signal.

  4. Rentner sagt:

    Das finde ich auch nicht ok.
    Denn die hatten das Geld, um die Farbe zu kaufen. Und sollten auch den Verstand haben, dass man einen solchen Schaden nicht verursachen darf.
    Außerdem, 20€ Tagessatz, das ist etwas mehr als Bürgergeld. Aber die können arbeiten, sei es als Malergehilfe oder im Straßenbau.

  5. Fratzenspiegel sagt:

    Hätte man an die Wand „AfD“ gesprüht. Was wäre dann entschieden worden?

  6. Miraculix sagt:

    Das ist Verschwendung von Steuergeldern!
    Der Rektor hätte garantiert nicht auf Schadenersatz verzichtet, wenn sein privates Einfamilienhaus beschmiert worden wäre. Aber bei öffentlichen Mitteln kann man ja anscheinend großzügig sein… Bitte nie wieder jammern, es wäre kein Geld da! Mit 16.000€ hätte man so viel Sinnvolles anfangen können. Die Tierheime beispielsweise hätten sich gefreut, wenn die Uni diese geringfügige Summe gespendet hätte.
    Abgesehen davon wird hier das völlig falsche Signal gesendet. Die Schmiedefinken hätten den angerichteten Schaden selbst beseitigen oder aber die Kosten dafür tragen müssen!

  7. Entchen sagt:

    Unfassbar!!!

  8. Hans sagt:

    16.000€ für Bildung oder „Klimaterrorismus“. An der Uni gibt es genug Baustellen. Da helfen auch 16.000€, von daher sollten die Entscheidungsträger hinterfragt werden.

  9. Ü30 sagt:

    Diese Begründung ist eine absolute Frechheit. Aber so sind Menschen, die auf Kosten anderer (Steuerzahler) tätig sind.

    • Klara sagt:

      @Ü30:
      Ich möchte Sie darum bitten, nicht derart krass zu verallgemeinern mit Ihrem Satz: „Aber so sind Menschen, die auf Kosten anderer (Steuerzahler) tätig sind.“ Sowas kann man nicht machen und es ist auch schlichtweg falsch.
      Ich verstehe allerdings die Entscheidung der Uni nicht. Und fand auch die Sprühaktion selbst nicht okay, obwohl ich das Anliegen unterstütze, nämlich auf die Dringlichkeit, etwas gegen den Klimawandel zu tun, hinzuweisen.

  10. Doppel D sagt:

    Auf 16.000 verzichten aber sonst jedem den letzten Knopp aus der Tasche nehmen. Das ist nicht ok das die nicht zur Kasse gebeten werden.

  11. Wennemann sagt:

    Die Uni hat viele verrottete Gebäude und streicht Stellen und Lehrstühle zusammen, aus Kostengründen. Wenn 16.000 Euro für sie geringfügige Kosten sind, die nicht eingefordert werden, ist dies ein Freibrief für weitere Sachbeschädigung. Und eine Geste der unverhohlenen Sympathie der Unileitung für die kriminellen Chaoten. Offenbar haben auch an der Uni Ideologen die Fachleute aus Führungspositionen verdrängt.

  12. Ex-Schüler sagt:

    Könnte man die Entscheider nicht wegen Untreue zu Lasten der Universität belangen?

  13. Revision sagt:

    Das Verhalten der Uni öffnet Tür und Tor für das nächste Mal, Bestrafung bzw. verursachte Kosten
    bleiben doch so wie so aus, das finde ich mehr als link(s).

  14. Quappe sagt:

    Frage ist nun, wer hat den Schaden bezahlt? Es kam nicht deutlich hervor, ob die Uni den Schaden selbst bezahlt bzw, wer für die Kosten aufkommt.

    • Frosch sagt:

      Offensichtlich wird der Schaden auch nicht von einem Dritten bezahlt. Denn dann ergäbe die Begründung der Uni, der Schaden sei nur gering, überhaupt keinen Sinn.

      • Peanuts sagt:

        Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist eine staatliche Universität.

        Daher kommt das Geld im Wesentlichen aus drei Quellen:

        1. Grundfinanzierung durch das Land Sachsen-Anhalt

        * Die Uni gehört dem Land („Trägerschaft: staatlich“).
        * Das Land zahlt einen jährlichen Zuschuss/Haushaltsetat – im aktuellen Haushaltsentwurf sind das rund 179 Mio. € Landeszuschuss pro Jahr (ohne Medizin, ohne Drittmittel).

        2. Drittmittel (zusätzlich eingeworbene Projektgelder)

        * Professor:innen und Einrichtungen werben Geld für Forschung bei verschiedenen Geldgebern ein, z.B.:

        * Bund (z.B. BMBF, Bundesprogramme)
        * DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft)
        * EU (Horizon/FP-Programme usw.)
        * Stiftungen und Wirtschaft
        * Diese Drittmittel laufen über die Uni-Verwaltung und Fakultäten und werden projektbezogen eingesetzt (Personalstellen, Geräte, Reisen etc.).

        3. Sonstige Einnahmen
        z.B. Gebühren, Mieten, Weiterbildungsangebote, Lizenzen, kleinere Dienstleistungen usw. – im Vergleich zu Landeszuschuss + Drittmitteln aber eher der kleinere Teil.

        Studiengebühren wie in manchen anderen Ländern gibt es für normale Erststudiengänge nicht, weil die Uni ja hauptsächlich über Steuern (Land/Bund) finanziert wird.

  15. Steuerfuzzi sagt:

    Ironie an
    Könnte mal jemand dem Finanzamt, den Blitzern oder Knöllchenklebern klar machen, daß 16.000 Euro eine Kleinigkeit ist und man darauf verzichten könnte ?
    Frag ja nur mal so in eigenem Interesse.
    Ironie aus.
    Oder muss ich dazu erst straffällig werden, um eine deutliche geringere Summe zu zahlen.

    • Geldverschwender sagt:

      Auf 16000 Euro verzichtet die Stadt pro Tag allein am Mühlweg, weil sie die Durchfahrer des gesperrten Bereiches nicht entsprechend zur Kasse bittet.

  16. Klara sagt:

    @Quappe:
    Ja, das hatte in den Bericht mit reingehört. Aber vielleicht kann das nachgeholt bzw. recherchiert werden?

  17. Ich sagt:

    Ein Schaden wird niemals bezahlt.

    Wenn überhaupt, verursacht die Schadensbeseitigung Kosten. Alles nur eine Frage von Ursache und Folgen.

  18. : sagt:

    Viele verkennen die Realität: 16.000 € sind eben nicht „mal schnell“ eingefordert. Eine Universität muss den Rechtsweg beschreiten, mit Anwälten, Gerichtskosten und dem Risiko, dass die Aktivisten gar nicht zahlungsfähig sind. Am Ende kann ein Verfahren mehr kosten als es bringt. Natürlich darf man darüber streiten, ob der Verzicht ein falsches Signal ist – aber man sollte nicht so tun, als wäre das Geld einfach per Rechnung einzutreiben.

    • Steuerzahler sagt:

      Auch die Unkosten zur Eintreibung sind den gesamtschuldnerisch Haftenden in Haftung zu stellen.
      Darüber hinaus ist zu beachten, dass Schulden aus Delikten nicht in einer Restschuldbefreiung auftauchen werden.

      Somit kann ich mir gut vorstellen, dass diese Posse im nächsten Schwarzbuch zu finden sein könnte.

  19. Heike sagt:

    Dann sollten die Steuermittel, die jährlich an die Uni gehen, gekürzt werden
    Das ist ja eine Aufruf weiter Sachbeschädigung zu betreiben.

  20. Thomas E. sagt:

    Meines Erachtens ist die Universitätsleitung geradezu verpflichtet, diesen Schaden geltend zu machen. Alles andere rückt in den strafrechtlichen Bereich (Untreue; § 266 StGB)

  21. Emmi sagt:

    „Begründet wird dies damit, dass es sich nur um eine „geringe Schadenssumme“ handeln würde.“
    Wenn diese Summe eine Kleinigkeit ist, dann sollte die Uni auch keine Steuergeldern bekommen.
    Wo ist dann das Prinzip Strafe und Sühne.

  22. ICH sagt:

    Und nun stelle man sich mal vor, irgendjemand aus dem Nichtlinken Spektrum hätte exakt dieselbe Tat mit exakt demselben Schaden begangen. Die Uni hätte nicht eine Sekunde gezögert, alle Mittel und Wege auszuschöpfen. Nicht nur, um den Schaden ersetzt zu bekommen, sondern auch, um politisch ein Zeichen zu setzen. Eine politische Botschaft soll auch hier gesetzt werden, nur eben andersherum. Nichts anderes ist der Grund, die absurde Begründung, es handele sich bei der Schaden nur um eine Bagatelle, ist doch purer Hohn. Dies alles ist nur ein weiteres Beispiel, wie verkommen etliche Institutionen unserer Gesellschaft mittlerweile agieren und wie diese politisch instrumentalisiert werden. Ich hoffe, jemand verklagt die Uni und für die Entscheidungsträger hat das persönliche Konsequenzen. Absolute Unverschämtheit, ich glaube, ich spinne.

    • Hyponetussi sagt:

      Es gibt keine Rechtextremisten, die sich Sorgen um den Klimawandel und dessen Folgen machen. Dazu gehört wenigstens etwas Bildung.

      • ICH sagt:

        Du hast dich und deine angebliche Bildung gleich doppelt entlarvt. Zum einen richtet sich JEGICHE Kritik überhaupt nicht gegen „Sorgen um den Klimawandel und dessen Folgen“, sondern ganz profan um erhebliche Sachbeschädigungen. Zum anderen, und das ist viel bezeichnender, sprach ich vom „nichtlinken Spektrum“. Dass dann reflexhaft bei linksverblödeten Tröten wie dir jegliches NICHTLINKE Spektrum mit Rechtsextremisten gleichgesetzt wird – frei nach dem typisch linken Credo „Es gibt zwei Meinungen: meine eigene und Nazzziiii“ –, zeigt überdeutlich, wo das absolute Minimum an Bildung fehlt. Man muss bei euch gar nicht selbst aktiv werden, euch muss man nur labern lassen, ihr zerlegt euch immer selbst. 😂

        • hach schön sagt:

          Es ging um deine abstruse Theorie, Großer. „Was wäre wenn…“ und so. Völlig daneben – vor allem intellektuell. Unser Prädikatsexaminant. 🤣

          • ICH sagt:

            Ich habe bereits weiter oben schon für deine Vorrednerin ein weiteres Mal in gaaaanz einfacher Sprache erklärt, dass es einzig und allein um die Tat selbst und den entstandenden Sachschaden, nicht um irgendwelche Beweggründe der Schmiererei geht. Und trotzdem bist du überfordert von den Zusammenhängen? Alleine schon der Fakt, dass du meine recht naheliegende und im Übrigens hier von 90% der Kommentatoren geteilte Kritik für eine „abstruse Theorie“ hältst, zeigt doch, wer von uns beiden in der Tat der „Große“ ist und wer die intellektuelle Verzwergung. Aber was will man von jemandem erwarten, der „Examinand“ mit t schreibt. PS: Zweimal Prädikatsexamen sogar! 😉

          • @Hundestreichler sagt:

            Deine abstruse und von dir zu belegende Theorie:

            Die Uni hätte anders reagiert, wenn jemand „nichtlinkes“ keinen Schaden angerichtet hätte.

            Da kannst du noch so sehr auf Hilfe der anderen „90%“ hoffen. Das musst du schon selbst schaffen. 😉

            Ein Examinand mit d befindet sich im Examen (vgl. Radfahrende, Demonstrierende, Studierende). Du willst das Examen aber schon geschafft haben. Vor so langer Zeit auch noch, dass du dich trotz zweistelligem Ergebnis nicht mal mehr an „Gefährdungshaftung“ erinnern konntest, obwohl die auch und gerade im Assessorexamen eine sehr große Rolle spielt…

          • ICH sagt:

            Meine „Theorie“ ist mir bekannt und wird hier auch von etlichen anderen geteilt, abstrus ist daran nichts. Jeder kann sich an drei Fingern abzählen, warum die Uni gerade hier auf den Schadenersatz verzichtet. Um deinen Satz aufzugreifen (konzentrier dich mal, Mäuschen): Wenn ‚jemand „nichtlinkes“ KEINEN Schaden angerichtet hätte“, hätte die Uni selbstverständlich nicht anders, sondern genau wie hier reagiert. 😉 ———— Es ging einzig und allein um die korrekte Schreibung: Examinant entspringt als Wort deiner Fantasie, das ist maximal ein Examinierter, wenn man sich so umständlich ausdrücken möchte. Ich habe übrigens nie behauptet, ein juristisches Staatsexamen zu besitzen. Bist wohl doch nicht halb so clever, wie du gern wärst. Und dennoch kannte ich selbstverständlich die Gefährdungshaftung. Aber mit Fakten nimmst du es halt nicht so genau, hm?

          • @Hundestreichler sagt:

            „nicht anders, sondern genau wie hier reagiert.“

            Eben! Und da die Uni keinen Schaden geltend macht…

            „Ich habe übrigens nie behauptet, ein juristisches Staatsexamen zu besitzen.“

            Nein, du hast erst heute behauptet, sogar zwei zu „besitzen“! Du meinst damit sicher „haben“ (richtiger ist wohl „ablegen“ oder „bestehen“, ist ja eine Prüfung, also ein Vorgang, keine Sache).

            Du hast behauptet, einen Abschluss an der juristischen Fakultät gemacht zu haben, „sogar zweistellig“. Wenn du nun trotz expliziter Erwähnung von „Jurastudierenden“ die Fakultät in ihrer Gesamtheit meinst, also die „Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät“ der MLU und nun umschwnken willst auf „BWL“ – dann ist ein zweistelliges Ergebnis ziemlich traurig, zumal es nur einstellige Noten gibt.

            Und vielleicht kanntest du den Begriff der Gefährdungshaftung. Die Bedeutung (nicht nur) im Straßenverkehrsrecht kanntest du allerdings nicht. Gerade da spielt sie aber eine immense Rolle. Man kann ihr praktisch nicht entgehen. Auch als juristischer Laie nicht und schon gar nicht als Polizist im mittleren Dienst.

        • JEGICHE sagt:

          Niemand muss Schaden ersetzt verlangen, weil DU das (auch noch aus politischen Gründen) willst.

          • ICH sagt:

            Vielleicht solltest du meinen Text noch mal ganz genau lesen, bevor du das Sabbeln beginnst. Denn nichts von dem, was du mir in den Mund legst, habe ich gesagt. Auch wäre ich etwas vorsichtiger damit, mich über ein vergessenes L bei deinem Gegenüber lustig zu machen, wenn du nicht einmal fähig bist, einen einzigen Satz konzentriert und korrekt niederzuschreiben.🥲 Du wolltest unbedingt noch dümmer sein, als der andere nervige Psychopath, oder?

      • ok sagt:

        Gibt es überhaupt Rechtsextremisten?

      • Lady2Gaga sagt:

        Nach eurer Hassmeinung ist Musk doch ein rechter, ganz böser Unmensch.
        Dann wurde versucht, das Werk in Brandenburg zu stürmen, Teslas wurden angezündet – alles natürlich von den „lupenreinen Demokraten“.

        Du bist wirklich ganz großartig.

  23. Info sagt:

    Also Info an alle Studierenden: Semestergebühr braucht anscheinend nicht mehr bezahlt zu werden, da solche geringen Summen nicht im Interesse der Uni sind – sagen sie zumindest selbst.

  24. Luft nach oben sagt:

    Bei Kostenabrechnungen intern achtet die Uni auf jeden Cent, die Forschung wird kurzgehalten, aber hier ist sie auf einmal großzügig. Und: die Uni hat hauseigene Anwälte oder könnte gegen Prozente ein Inkasso oder Factoring-Unternahmen beauftragen.
    Zudem sollte derDtaat mal überlegen, wie man bei Leuten, die nichts pfändbares haben besser vorgeht. Es kann ja nicht sein, das die einen Freibrief für Eigentumsvergehen und Sachbeschädigung haben. Man könnte tum Beispiel zum Mindestlohn abarbeiten lassen. Z.B. Graffittientfernen unter Aufsicht.

    • Zahlemann und Söhne sagt:

      Schulden aus Delikthandlungen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen, ein Titel kann 30 Jahre vollstreckt werden…
      Daher ist es mir unverständlich, wie die Uni mit Steuergeld umgeht.

      • Jule Streichler sagt:

        „Schulden aus Delikthandlungen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen“

        Ganz sicher? Wirklich jede Delikt(s)handlung? Steht das vielleicht irgendwo zum nachlesen?

        Muss man als Anspruchsinhaber seinen Anspruch durchsetzen oder gibt es sowas wie Dispositionsfreiheit?

        Frage nur, weil ich bald Examen machen will. Möglichst mit Prädikat. 🙂

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