Neubauten in Dölau: Stadtrat soll trotz 582 Einwänden Weg frei machen
Der hallesche Stadtrat soll nun den Weg für das neue Wohngebiet am ehemaligen Heideschlösschen in Halle-Dölau endgültig freimachen. Insbesondere bei den Dölauern selbst ist das Vorhaben umstritten, was nicht zuletzt die Bürgerforen zum Thema zeigten. Zudem gingen 588 Einwendungen der Anwohner gegen das Projekt ein. Nun soll der Stadtrat den Abwägungsbeschluss fassen. Damit werden die hervorgebrachten Argumente der Anwohner von der Verwaltung kommentiert. Trotz der Einwände sollen die Pläne nicht verändert werden. Die GWG plant 6 Neubauten mit 39 Wohnungen und eine Tiefgarage mit 60 Stellplätzen.
388 Stellungnahmen hätten den identischem Wortlaut eines Formblattes der Bürgerinitiative enthalten, heißt es im Beschlussvorschlag der Stadt. „Weitere ebenfalls identische 16 Stellungnahmen sind zu diesem Text leicht abweichend. 130 Stellungnahmen in Form von Ergänzungen zum genannten Formblatt weiteren Inhalt. 48 Stellungnahmen sind komplett individuell verfasst.“ Einer der Hauptpunkte der Sorgen der Anlieger war, dass das Projekt überdimensioniert ist und nichts in Ortsbild Dölau passt. Auch Sorgen zu hydrologischen Problemen und eine Verkehrsüberlastung wurden befürchtet. Auch Auswirkungen auf Natur und Umwelt, Eigentumswertverlusten, der Nichtbeachtung gesetzlicher Grundlagen wurden vorgebracht. Weitere Sorgen waren Lärm, die zweijährige Bauzeit, Standsicherheitsprobleme bei Nachbargebäuden und eine Überlastung des Hechtgrabens. „Keinem der überwiegend ablehnenden vorgebrachten Inhalte der Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurde im Abwägungsvorschlag gefolgt, da diese sich entweder gänzlich gegen die Planungsziele oder eine nicht unverhältnismäßige weitere Reduzierung der Planung richteten“. Heißt es im Abwägungsbeschluss der Stadt.
„Etwa jeder 5. Haushalt in Dölau hat sich namentlich gegen den Umfang, hydrologische Auswirkungen und noch verstärkte Verkehrsprobleme ausgesprochen, nicht gegen das Vorhaben – so viele Laien verstehen das Baurecht nicht. Offensichtlich ein Baurecht für Baufirmen und nicht Bürgerrecht für die Betroffenen“, kritisiert die Bürgerinitiative. „Die vorliegende, oberflächliche Begründung spricht dem betroffenen Bürgern das Recht ab, Entscheidungen der Verwaltung substantiell zu beeinflussen. Die Bürgerbeteiligung läuft damit ins Leere, Politikverdrossenheit mit ihren bekannten Folgen bis hin zu erstaunlichen Wahlergebnissen ist das Ergebnis.“
Neben fundierten Stellungnahmen musste sich die Stadtverwaltungen aber auch Beleidigungen gefallen lassen. „Welch krankem Gehirn ist ein solcher Bebauungsplan entsprungen? Das Büro dazu ist wohl ein Witz“, stand da zum Beispiel.Die Äußerungen haben keinen bodenrechtlichen Bezug. Sie sind daher für die Abwägung innerhalb des Planverfahrens ohne inhaltliche Relevanz. Ein anderer Anwohner schrieb: „Die GWG-Klötze sind mehr als einfallslos. Von Architektur kann hier nicht gesprochen werden. Hässlicher Klotzbau.“ Dies kommentiert die Stadt mit den Worten: „Die Äußerungen stellen ein persönliches Geschmacksurteil bezüglich der geplanten Architektur dar. Geschmacksurteile stehen jedermann zu, sind aber ohne bodenrechtliche Relevanz und daher für die Abwägung im Planverfahren bedeutungslos.“ Gesundheitsgefahren spricht ein weiterer Anwohner an. „Die Sonneneinstrahlung wird vermindert, Aufböschung, Gebäudehöhe plus zusätzliche Aufbauten, führen zu Verschattung, Vermosung und Feuchteschäden. Verringerung der für Menschen und für mich nötigen Sonneneinstrahlung führen zu massiven negativen gesundheitlichen Folgen, unter anderem zu Osteoporose, Hauterkrankung und seelischen Leiden, wie Depression oder vermehrter Selbstmordrate“, schreibt er und blitzt damit bei der Stadt ab. „In persönlicher Hinsicht orientiert sich die Bewertung der Zumutbarkeit allgemein an auf äußere Einflüsse durchschnittlich reagierenden Menschen. In diesem Sinne sind nicht schon Nachteile und Belästigungen in der Bequemlichkeit und Behaglichkeit unzumutbar, mögen sie auch von erheblicher Art sein und für nervöse Personen Gegenstand dauernden Ärgernisses sein. Besondere Empfindlichkeiten oder sonstige persönliche Eigenheiten haben für die Beurteilung der Zumutbarkeit einer Planung außer Betracht zu bleiben.“
Erstaunlich was Hirnen entspringt, wenn die eigene heile Welt bedroht ist und Fremde sich in der Nachbarschaft ansiedeln wollen.
„Die vorliegende, oberflächliche Begründung spricht dem betroffenen Bürgern das Recht ab, “
besser
Die vorliegende Begründung spricht Bürgern das Recht ab, über die Ausgestaltung fremden Eigentums zu entscheiden, so lange der rechtliche Rahmen (gerichtsfest) eingehalten
wird.
Baurecht ist zwar nachbarschützend, aber kein Verhinderungsrecht.
@Rati
Eigentlich ist das doch nicht so schwer zu verstehen. Es soll verhindert werden, daß dort hässliche Betonklötze hingeknallt werden, die den Charakter des Wohngebietes nachhaltig (zer)stören. Es gibt eben Menschen in dieser Stadt, denen das Aussehen nicht scheißegal ist.
Ja Bolle, aber privat ist eben privat… und solang es nicht dem „guten Geschmack“ widerspricht. Schönheit liegt eben immer im Auge des Betrachters…
Auch das ist Demokratie…
Wenn es denn wirklich privat im Sinne einer Eigennutzung ist, kann man wenig Einspruch erheben. Wenn aber nur ein privatwirtschaftlich organisiertes Immobilienunternehmen „Massenunterkünfte“ zur Gewinnmaximierung hinbauen will, dann würde ich das nicht mehr als wirklich private Angelegenheit bezeichnen.
@Wilfried
Privat ist Privat. Jaein!
Es gibt Gegenden, da kann der private Grundstückseigentümer nicht hinbauen was er will. Er muß sich bestimmten Bebauungsplänen unterwerfen. Und die Bürger, die dort gegen diese neuen Bebauungen vorgeht, lebt genau das aus, was du bereits geschrieben hast: Demokratie.
Osteoporose und höhere Selbstmordrate durch „Hochhäuser“ – das ist wirklich nicht schlecht.
Der Zusammenhang lässt sich über Vitamin-D-Mangel herstellen. Um ausreichend mit Vitamin D versorgt zu werden, ist es nötig, sich viel in die Sonne zu begeben (also ins Freie!). Trotzdem reicht das v.a. im Alter oft nicht aus, sodass eine zusätzlich Gabe von Vitamin-D-Produkten notwendig ist. Das ist problemlos, Überdosierung muss man auch nicht befürchten. Gibt es für weniger als 4 Euro im Monat.
Die Auswirkungen des Vitamin-D-Mangels sind unbestritten. Wie aber die geplanten Häuser einen solchen Mangel hervorrufen sollen ist nicht ersichtlich.
Die Häuser erreichen Firsthöhen von unter 10m und bleiben damit unter der Wipfelhöhe der sie umgebenden Bäume. Abgesehen davon steht in Spucknähe ein Wald, der soviel Schatten spendet (respektive Sonnenlicht entzieht), dass gerade die Bewohner vom Heideweg und Am Waldrand durch den seit vielen Jahrzehnten andauernden Vitamin-D-Mangel nicht mehr aufrecht stehen und gehen dürften bzw. an den Ästen besagter Bäume baumeln müssten. 🙂
Laut Lageplan wird kein Garten von den neuen Häusern beschattet, oder sehe ich das falsch? Und wenn es so sein sollte: Dann bitte aus dem Schatten gehen. Und bedenken, dass wie gesagt Sonnenlicht allein bei vielen Menschen leider gar nicht ausreicht, um einem Vitamin-D-Mangel entgegenzuwirken.
Sie wollen dort keine (neuen) Nachbarn, erst recht nicht in einer solch „überwältigenden“ Größenordnung.
So verständlich dieser Wunsch ist, so wenig taugt er als Verhinderungsgrund. Da waren die Gründe beim Regierungspräsidium überzeugender, wenn auch am Ende ebenfalls ergebnislos.
Aber wie hier die Argumente an den Haaren herbeigezogen werden, ist schon bemerkenswert.
Der Hechtgraben hat jetzt schon die letzten Jahre zuviel Wasser gehabt und ist übergelaufen.Er wurde mal erbaut als Dölau noch ein Dorf war , jetzt schafft er die Massen Wasser schon nicht mehr und die Gegend um das ehemalige Heideschlösschen säuft regelmässig ab. Kommen da jetzt Häuser und eine Tiefgarage hin (die höher stehen als die anderen Häuser )und eine Versiegelung ist dann vorhanden, geht das Wasser fleissig auf die Nebengrundstücke.
Das interessiert die GWG nicht