Neubauten in Dölau: Stadtrat soll trotz 582 Einwänden Weg frei machen

Der hallesche Stadtrat soll nun den Weg für das neue Wohngebiet am ehemaligen Heideschlösschen in Halle-Dölau endgültig freimachen. Insbesondere bei den Dölauern selbst ist das Vorhaben umstritten, was nicht zuletzt die Bürgerforen zum Thema zeigten. Zudem gingen 588 Einwendungen der Anwohner gegen das Projekt ein. Nun soll der Stadtrat den Abwägungsbeschluss fassen. Damit werden die hervorgebrachten Argumente der Anwohner von der Verwaltung kommentiert. Trotz der Einwände sollen die Pläne nicht verändert werden. Die GWG plant 6 Neubauten mit 39 Wohnungen und eine Tiefgarage mit 60 Stellplätzen.
388 Stellungnahmen hätten den identischem Wortlaut eines Formblattes der Bürgerinitiative enthalten, heißt es im Beschlussvorschlag der Stadt. „Weitere ebenfalls identische 16 Stellungnahmen sind zu diesem Text leicht abweichend. 130 Stellungnahmen in Form von Ergänzungen zum genannten Formblatt weiteren Inhalt. 48 Stellungnahmen sind komplett individuell verfasst.“ Einer der Hauptpunkte der Sorgen der Anlieger war, dass das Projekt überdimensioniert ist und nichts in Ortsbild Dölau passt. Auch Sorgen zu hydrologischen Problemen und eine Verkehrsüberlastung wurden befürchtet. Auch Auswirkungen auf Natur und Umwelt, Eigentumswertverlusten, der Nichtbeachtung gesetzlicher Grundlagen wurden vorgebracht. Weitere Sorgen waren Lärm, die zweijährige Bauzeit, Standsicherheitsprobleme bei Nachbargebäuden und eine Überlastung des Hechtgrabens. „Keinem der überwiegend ablehnenden vorgebrachten Inhalte der Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurde im Abwägungsvorschlag gefolgt, da diese sich entweder gänzlich gegen die Planungsziele oder eine nicht unverhältnismäßige weitere Reduzierung der Planung richteten“. Heißt es im Abwägungsbeschluss der Stadt.
„Etwa jeder 5. Haushalt in Dölau hat sich namentlich gegen den Umfang, hydrologische Auswirkungen und noch verstärkte Verkehrsprobleme ausgesprochen, nicht gegen das Vorhaben – so viele Laien verstehen das Baurecht nicht. Offensichtlich ein Baurecht für Baufirmen und nicht Bürgerrecht für die Betroffenen“, kritisiert die Bürgerinitiative. „Die vorliegende, oberflächliche Begründung spricht dem betroffenen Bürgern das Recht ab, Entscheidungen der Verwaltung substantiell zu beeinflussen. Die Bürgerbeteiligung läuft damit ins Leere, Politikverdrossenheit mit ihren bekannten Folgen bis hin zu erstaunlichen Wahlergebnissen ist das Ergebnis.“
Neben fundierten Stellungnahmen musste sich die Stadtverwaltungen aber auch Beleidigungen gefallen lassen. „Welch krankem Gehirn ist ein solcher Bebauungsplan entsprungen? Das Büro dazu ist wohl ein Witz“, stand da zum Beispiel.Die Äußerungen haben keinen bodenrechtlichen Bezug. Sie sind daher für die Abwägung innerhalb des Planverfahrens ohne inhaltliche Relevanz. Ein anderer Anwohner schrieb: „Die GWG-Klötze sind mehr als einfallslos. Von Architektur kann hier nicht gesprochen werden. Hässlicher Klotzbau.“ Dies kommentiert die Stadt mit den Worten: „Die Äußerungen stellen ein persönliches Geschmacksurteil bezüglich der geplanten Architektur dar. Geschmacksurteile stehen jedermann zu, sind aber ohne bodenrechtliche Relevanz und daher für die Abwägung im Planverfahren bedeutungslos.“ Gesundheitsgefahren spricht ein weiterer Anwohner an. „Die Sonneneinstrahlung wird vermindert, Aufböschung, Gebäudehöhe plus zusätzliche Aufbauten, führen zu Verschattung, Vermosung und Feuchteschäden. Verringerung der für Menschen und für mich nötigen Sonneneinstrahlung führen zu massiven negativen gesundheitlichen Folgen, unter anderem zu Osteoporose, Hauterkrankung und seelischen Leiden, wie Depression oder vermehrter Selbstmordrate“, schreibt er und blitzt damit bei der Stadt ab. „In persönlicher Hinsicht orientiert sich die Bewertung der Zumutbarkeit allgemein an auf äußere Einflüsse durchschnittlich reagierenden Menschen. In diesem Sinne sind nicht schon Nachteile und Belästigungen in der Bequemlichkeit und Behaglichkeit unzumutbar, mögen sie auch von erheblicher Art sein und für nervöse Personen Gegenstand dauernden Ärgernisses sein. Besondere Empfindlichkeiten oder sonstige persönliche Eigenheiten haben für die Beurteilung der Zumutbarkeit einer Planung außer Betracht zu bleiben.“
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