Neues Schulgesetz zu Gastschulbeiträgen: Halle prüft Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt – weil 1,5 Millionen Euro fehlen

Wenn Kinder in anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten beschult werden, bekommen die Schulträger sogenannte Gastschulbeiträge durch die anderen Landkreise. Doch das Land Sachsen-Anhalt will diese Beiträge streichen.
Das hat insbesondere für die größeren kreisfreien Städte Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau große Auswirkungen. Denn diese haben verschiedene Schulformen, zudem spezielle Förderschulen. In Halle (Saale) beispielsweise besuchen aktuell 2.552 Kinder und Jugendliche aus anderen Landkreisen hallesche Schulen. Wenn diese Beiträge wegfallen, fehlen auf einen Schlag 1,5 Millionen Euro.
“Wir sind derzeit in Abstimmungen mit Magdeburg und Dessau”, so Bildungsdezernentin Katharina Brederlow im Bildungsausschuss. Die Stadt prüfe auch eine Klage, weil die Pläne konkrete finanzielle Auswirkungen auf die Stadt haben. Diese betreibt Schulen, kommt dafür auf und bekommt keine Mittel mehr für die Schüler aus anderen Gebietskörperschaften.
Dann dürfen halt keine Kinder aus dem Umland mehr aufgenommen werden. Und die Eltern, die das wollen, müssen, wie an Privatschulen, selbst zahlen. Hätte auch einen positiven Einfluss auf die Klassengrößen.
Die an der Bildung gesparten Gelder werden sie dann aber hoffentlich in den neuen Knast stecken!
Dann sollte man keine Schüler mehr aus dem Umland bzw. die nicht in Halle wohnen, mehr aufnehmen. Dann gibt es auch keine Platzprobleme an weiterführenden Schulen mehr.
Einmal mehr zeigt sich hier das Problem, dass vor allem die kreisfreien Großstädte systematisch benachteiligt werden. Sie tragen hohe Aufwendungen für Wirtschaft, Verkehr, Gesundheit, Bildung, Kultur, die zu einem erheblichen Teil auch von Menschen genutzt wird, die nicht in den Städten wohnen.
Das Problem sind nicht die aufgenommenen Schüler*innen an weiterführenden Schulen, die wenigen sind auch nicht für die Platzprobleme verantwortlich. Hier geht es vor allem um Berufsschüler*innen. Das Land hat mit seiner Bildungspolitik in der Vergangenheit alles getan, um Standorte der Berufsbildeneten Schulen systematisch zu reduzieren. Übriggeblieben sind die Standorte in den Oberzentren und Mittelzentren. Von wenigen Ausnahmen mal abgesehen.
Dabei sind die Gastschulbeiträge seit Jahren nicht kostendeckend für den Schulträger, welcher die Versorgung mit Berufsschulplätzen/Regelschulplätzen stemmt. Die Begründung der Ministerin für den Wegfall ist, fadenscheinig und falsch. Denn der angebliche Aufwand, der bei den Schulträgern nach Auffassung des MB entstehen soll, ist deutlich geringer als behauptet. Die bisherigen defizitären Gastschulbeiträge und der nun geplante Wegfall sind das eigentliche Problem.
Da hilft es auch nicht, wenn die Ministerin und ihr Staatssekretär in der Pressekonferenz von einem in »die Zeit gesetztes« Schulgesetz faseln, welches angeblich modern, realistisch, ehrlich und zukunftsorientiert sei. Um dann im gleichen Atemzug Kritiker als die ewig-gestrigen abzustempeln. Dabei wird rasch klar, wenn man sich die Vita von Herrn Staatssekretär anschaut, wer an einem veralteten und diskriminierenden Schulsystem festhält. Dabei ist Kritik an der Schulgesetznovelle dringend notwendig, denn neben den Gastschulbeiträgen gibt es noch viele andere Änderungen, die es zu verhindern gilt.