Nur 13 Prozent mit Mindestlaufzeit: Hochschulen in Sachsen-Anhalt brechen vereinbarte Standards massiv
Planungssicherheit für studentische Beschäftigte, gute Bezahlung, Vertragslaufzeiten von mindestens zwölf Monaten: Die schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Land, Hochschulen und Gewerkschaften sollte die prekären Arbeitsbedingungen studentisch Beschäftigter spürbar verbessern. Die Realität an Sachsen-Anhalts Hochschulen sieht jedoch anders aus, wie eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke im Landtag offenbart. Hendrik Lange, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, macht die Landesregierung für das Scheitern verantwortlich: „Die Landesregierung nimmt den Rechtsbruch an der schuldrechtlichen Vereinbarung billigend in Kauf. Die Vereinbarung verpflichtet Hochschulen, Abweichungen von der Mindestlaufzeit zu begründen. Doch an der Martin-Luther-Universität geschieht dies nur in knapp 50 Prozent der Fälle, an der Otto-von-Guericke-Universität werden Begründungen überhaupt nicht statistisch erfasst. Durch Abducken lässt die Landesregierung die jungen Beschäftigten mit diesem Zustand allein. Die Anfrage zeigt zudem, dass die prekären Zustände studentischer Beschäftigungsverhältnisse trotz Vereinbarung andauern: Nur 13 Prozent der circa 5.000 neu eingestellten studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte erhielten Verträge mit der vereinbarten Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die schuldrechtliche Vereinbarung in Sachsen-Anhalt ist gescheitert, das beweist diese Anfrage eindeutig. Die Ausreden sind aufgebraucht, die Fakten liegen auf dem Tisch. Den studentischen Beschäftigten wurde in der letzten Tarifverhandlung die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen versprochen, jetzt muss geliefert werden.“
Sofia Kohler, Gewerkschaftssekretärin für Hochschulpolitik der Gewerkschaft Erziehung & Wissenschaft (GEW), erklärt: „Mit der schuldrechtlichen Vereinbarung sollte für studentisch Beschäftigte eine Standardlaufzeit von zwölf Monaten etabliert werden, kürzere Verträge müssen folglich begründet werden. An der Martin-Luther-Universität werden weniger als 50 Prozent der Fälle begründet. An der Otto-von-Guericke-Universität fehlt eine statistische Erfassung der Begründungen gänzlich. Dieser systematische Rechtsbruch ist ein Skandal, bei dem die Landesregierung zuschaut.“ In der Tarifverhandlung der Länder 2023/2024 wurde die schuldrechtliche Vereinbarung geschlossen. Als Standard gelten seit dem 1. April 2024 zwölf Monate Vertragslaufzeit, kürzere Laufzeiten erfordern eine Begründung. Nur 13 Prozent der 7.300 neuangestellten studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte erhielten 2024/2025 die Mindestvertragslaufzeit. Hochschulübergreifend liegen explizite Begründungen für die Unterschreitung in weniger als 50 Prozent der Fälle vor.
Felix Stacke, Gewerkschaftssekretär aus Sachsen-Anhalt Nord der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), gibt sich angesichts der am 3. Dezember 2025 startenden Tarifrunde der Länder kämpferisch: „Die schuldrechtliche Vereinbarung ist gescheitert. Studentisch Beschäftigte dürfen von der Tarifgemeinschaft der Länder nicht wieder mit unverbindlichen Notlösungen abgespeist werden. Dafür ist das Thema viel zu wichtig. Wir von ver.di als tarifführende Gewerkschaft werden gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen alles daran setzen, dass diese Enttäuschungserfahrung korrigiert wird. Voraussetzung dafür ist, dass wir uns bis dahin weiter organisieren und starke gewerkschaftliche Strukturen an den Hochschulen aufbauen. Wir haben in der letzten Tarifrunde bewiesen, dass wir kämpfen können. Her mit dem Tarifvertrag!
Fabian Pfister, Referatssekretär für die Themen Jugend, Bildung und berufliche Bildung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), wirbt für eine Tarifwende: „In der Anfrage wird ersichtlich, wohin eine Politik führt, die auf Kosten der Beschäftigten spart: Wenn Tarifbindung fehlt, dann zeigen sich unsichere Beschäftigungsverhältnisse, prekäre Verträge und ungerechte Löhne. Die Tarifgemeinschaft der Länder muss Kurs auf die Tarifwende nehmen und den lange geforderten Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte abschließen“.











Die Sache ist deutlich komplexer als GEW und Linkspartei dies hier darstellen. Die Uni Halle ist eine Krisenuniversität, die unter der Last ihrer falschen Personalpolitik der 1990er und 2000er Jahre jetzt faktisch handlungsunfähig geworden ist und Verdi kämpft halt hier für die Besitzstände ihrer Verwaltungsangestellten und damit gegen die Verbesserung der Bedingungen des wissenschaftlichen Personals, für das die GEW kämpft. Nicht ohne Grund wurde Christian Tietje durch die verdinahe Person Claudia Becker ersetzt, da diese nötigen Reformen, die die Stärkung der wissenschaftliche Personalzweiges hätten mit sich bringen sollen, sofort von Becker wieder rückabgewickelt wurde – wie von Verdi gewünscht. Die Uni Halle-Wittenberg schliddert immer tiefer in eine selbstverschuldete Finanzkrise und da es eine grundgesetzliche Wissenschaftsfreiheit gibt, muss die Universität erstmal selbst ihre Strukturen reformieren und verschlanken, bevor sie überhaupt auf zusätzliches Geld vom Land hoffen kann.
Das ist von der Wahrheit leider sehr weit entfernt.
1. Die MLU ist nicht handlungsunfähig. Es gab in den letzten Jahr einen durchaus schmerzhaften Prozess des Stellenabbaus, aber mit den Zielvereinbarungen mit dem Land gibt es eine planbare Finanzgrundlage für die nächsten Jahre.
2. Woher die Information kommt, dass Frau Becker „verdinah“ sei, ist mir völlig schleierhaft. Das ist erstmal eine Behauptung, die für mich durch nichts belegt ist. Unabhängig davon wäre das auch nicht per se ein Problem. Frau Becker hat im Übrigen nichts von den Beschlüssen des „HEP 1“ rückabgewickelt.
3. Herr Tietje ist nicht wieder gewählt worden, weil er aus der Perspektive vieler massive Einschnitte, insbesondere auch im wissenschaftlichen Bereich (siehe 1) im Alleingang durchsetzen wollte. Sein Konzept hatte mit der Stärkung des wissenschaftlichen Personals *nichts* zu tun. Es ging in erster Linie um den Abbau von Professuren, augenscheinlich nicht nach inhaltlichen Kriterien sondern nach Ausscheide-Datum.
4. Zwischen verdi und GEW gibt es an der MLU überhaupt keinen Gegensatz. Im Gegenteil, die Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren stark verbessert. Z.B. sind beide Gewerkschaften zur letzten Personalratswahl auf einer gemeinsamen Liste angetreten.
In nahezu allen Punkten ist der obige Beitrag also falsch. Da der Kommentator scheinbar schon einige Details aus der MLU kennt, muss man leider davon ausgehen, dass es sich dabei um absichtliche Lügen handelt, um der MLU zu schaden.
Mit anderen Worten, die MLU soll sich so beschneiden, dass sie mit weniger Geld auskommt. Dann bekommt sie zusätzliches Geld, das sie gar nicht braucht.
Genauso wird es kommen, das klingt super logisch und realistisch.
„An der Martin-Luther-Universität werden weniger als 50 Prozent der Fälle begründet. An der Otto-von-Guericke-Universität fehlt eine statistische Erfassung der Begründungen gänzlich. Dieser systematische Rechtsbruch ist ein Skandal“
Nein, das ist Notwehr, um sich gegen die zunehmende Bürokratie zu wehren.
„Notwehr“ als juristisch belastbare Begriff oder als liberales Kampfgebrüll? Die FDP als „letzte Generation“ der Unternehmer? Kleben Sie sich als nächstes vor dem Landtag fest? Putzig.
„Die FDP als „letzte Generation“ der Unternehmer?“
Frage,
wir sind als FDP die einzige Partei, die sich für die Interessen der Unternehmer in Deutschland zu 100% einsetzt.
„Kleben Sie sich als nächstes vor dem Landtag fest?“
Nein, ich kandidiere bei der nächsten Stadtratswahl und werde künftig die berechtigten Interessen der Unternehmer und Bürger vertreten.
Das ist doch eine klare Antwort auf die zweite Frage. Aber was soll die Rede von „Notwehr“? Aufruf zum Rechtsbruch? Leider sind Sie auf die erste Frage nicht eingegangen. Mich würde schon interessieren, wie die selbsternannte Rechtsstaatpartei den Rechtsbruch legitimiert. Oder sollen sich nur die anderen an Gesetze halten?