Prozess gegen 4 Rumänen am Amtsgericht wegen Einbruch in mehrere Firmen – Beute waren vor allem Kupferkabel

Den 4 Angeklagten -allesamt rumänische Staatsangehörige- werden ein Hausfriedensbruch tateinheitlich begangen mit einer Sachbeschädigung (Tat 1) und 2 Fälle des Diebstahls in besonders schwerem Fall (Taten 2 und 3) vorgeworfen, einem der Angeklagten darüber hinaus ein versuchter Diebstahl in besonders schwerem Fall (Tat 4) und eine vorsätzliche Sachbeschädigung (Tat 5), begangen in Landsberg und Halle (Saale) im Zeitraum vom 15.12.2021 bis zum 03.02.2022.
1.
Am 02.02.2022 sollen die Angeklagten entsprechend eines vorab gefassten Tatplanes sich gegen 23:40 Uhr auf das Gelände der X. GmbH in Landsberg begeben haben, nachdem sie zunächst den das Gelände umschließenden Bauzaun aus der Verankerung gehoben hatten.
Auf dem Gelände sollen die Angeklagten 2 im Eigentum der Deutschen Telekom AG stehende Kabelrollen mit einem Bolzenschneider angeschnitten haben, um festzustellen, ob es sich hierbei um Kupferkabel handelte. Da dies sich jedoch nicht bestätigte, verließen die Angeklagten das Gelände. Die beschädigten Kabelrollen (Schaden 10 Euro) beließen die Angeklagten auf dem Gelände.
2.
Einige Zeit später, bereits am 03.02.2022, gegen 0:35 Uhr sollen die Angeklagten – immer noch ihrem gemeinsamen Tatplan folgend – sich mit Ihrem Kraftfahrzeug (Marke BMW, britisches Kennzeichen) zur Verlängerten Apoldaer Straße begeben haben, wo sie auf unbekannte Weise durch das Rolltor der Firma R. KG auf deren Gelände gelangten. Von dort aus haben sie sich auf das angrenzende Gelände der B. GmbH begeben, indem mindestens einer der Angeklagten mittels eines Bolzenschneiders ein Feld des das Gelände vollständig umgebenden Zaunes zerschnitten und dieses zur Seite gebogen hatte.
Auf dem Betriebsgelände der B. GmbH sollen die Angeklagten sodann ca. 1000 kg an Elektrokabel aus offenen Containern entwendet und dieses durch die Lücke im Zaun zum Pkw geschafft haben. Im Anschluss haben sich die Angeklagten zu einem Parkplatz in der Raffineriestraße begeben, wo sie das Diebesgut aus dem Kofferraum des BMW in einen weißen Transporter Transit mit einem rumänischen Kennzeichen umlagerten. Der B. GmbH soll ein Schaden von insgesamt 2000 € entstanden sein.
3.
Gegen 1:10 Uhr (gleicher Tag) sollen die Angeklagten sich erneut zum Gelände der B. GmbH begeben haben, diesmal mit einem Kraftfahrzeug der Marke Citroën. Durch den im von den Angeklagten zuvor bereits teilweise durchtrennten Zaun sollen die Angeklagte nunmehr ein ca. 4 m langes Starkstromkabel vom Gelände der B. GmbH geschafft haben.
4.
Am 15.12.2021 soll sich der Angeklagte C. mit 2 bislang unbekannten Mittätern mit einem Transporter der Marke Citroën Jumper auf das Baustellengelände der U. GmbH begeben haben um dort zu einem durch ein Vorhängeschloss gesicherten Baucontainer.
Unter Anwendung von Gewalt sollen die Täter das Vorhängeschloss zerstört und im folgenden aus dem Baucontainer eine Rüttelplatte nach draußen verbracht haben, welche sie nebst eines neben dem Baucontainer stehenden Stromaggregat vom Baustellengelände abtransportieren wollten. Der zu dieser Zeit auf dem Baustellengelände mit einem Radlader tätige Zeuge K. bemerkte jedoch die Täter, weshalb diese ohne Diebesgut im Transporter die Flucht ergriffen.
5.
Hierbei soll der den Transporter fahrende Angeklagte C mit hoher Geschwindigkeit auf den ihm entgegenkommenden, vom Zeugen K gefahrenen Radlader zugefahren sein. Kurz vor einem Zusammenstoß mit dem Radlader sei der Angeklagte jedoch nach rechts ausgeschert, in der Absicht zwischen dem Bauzaun und dem Radlader hindurch zu fahren. Hierbei blieb jedoch der Transporter mit dem Kotflügel an der Radladerschaufel hängen, was den Radlader zur Seite zog, welcher dadurch den Bauzaun beschädigte.
Das Gesetz droht für den den Angeklagten vorgeworfenen besonders schweren Fall des Diebstahls Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren an, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung können mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.
Der Versuch einer Straftat kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 23 Abs. 2 StGB).
Man sollte generell Fahrzeuge mit polnischen, rumänischen, spanischen, bulgarischen, französischen, estnischen, lettischen, litauischen Kennzeichen mehr kontrollieren. Wenn ein Fahrzeug länger als 6 Monate sich in Deutschland befindet, muss es auf deutsches Kennzeichen umgemeldet werden, wieso die Ukrainer da eine Sonderstellung weiterhin haben, verstehe wer will – ich nicht! Bei mir im Viertel sind die aufgezählten Kennzeichen zu finden, die Fahrer wohnen aber alle hier und beziehen Sozialleistungen. Das OA sollte da mehr kontrollieren – macht es aber nicht, ist wahrscheinlich nicht ertragreich genug. Eine Dienstanweisung von Teschner würde da Wunder wirken, der scheint aber auch das Johannesviertel aus den Augen verloren zu haben…
In diesem Fall war es ein britisches Kennzeichen und um ukrainische Staatsbürger geht es auch nicht.
Hier z.B.: „Transporter Transit mit einem rumänischen Kennzeichen umlagerten“ (Tat Nr.2, du Spezi! )
@Ja: Lesen hilft weiter!: Es ging mir um die Tatsache, dass Fahrzeuge umgemeldet werden müssen, wenn diese länger als 6 Monate im Bundesgebiet sind (du Zuckerfreies Cola !)
„dass Fahrzeuge umgemeldet werden müssen, wenn diese länger als 6 Monate im Bundesgebiet sind“
Wo hat du den Unsinn her?
Und wie verhindert die Ummeldung nach 6 Monaten Diebstahl? Vor allem wenn man Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen nicht so streng kontrollieren soll.
Woher weißt du, ob/dass die Sozialleistungen beziehen? Hast du dir deren Bescheide angeguckt?
Q:10010110: In dem Fall mit dem estnischen Kennzeichen weiss ich es sehr genau, der Mensch wohnt seit über einem Jahr bei mir und bekommt regelmäßige Ladungen von der Sozialstelle.
„Ladungen von der Sozialstelle“
Und ein deutsches Kennzeichen verringert kriminelle Energie? Aber dann würden die ja dann nicht mehr kontrolliert, weil Du ja besonders polnische, ukrai… Usw
@Achnee: Das habe ich nie gesagt, es ging mir um die Fahrzeuge die sich in Halle eben länger als 6 Monate genutzt werden, aber irgendwie scheint es zu warm zu sein um das zu verstehen.
Einwohner, es war wohl zu warm, verständlich zu schreiben. Das Geschriebene vor dem Senden nochmal durchlesen hilft.
Und dann erkläre doch mal, ob was eine Ummeldung mit dem Thema zu tun hat.
Wieso sind die Firmennamen eigentlich pseudonymisiert? Fallen juristische Personen auch unter den Datenschutz?
„Fallen juristische Personen auch unter den Datenschutz?“
Datenschutz umfasst – der Name lässt es erahnen – den Schutz von Daten, nicht Personen.
Datenschutz umfasst – der Name lässt es nicht erahnen – nicht den Schutz aller Daten, sondern nur einiger.
Beispielsweise fallen Wetterdaten und allerlei Statistiken nicht unter den Datenschutz.
Die Aufkäufer müssen ermächtigt und verpflichtet werden den Eigentumsnachweis zu verlangen .