Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt: Waffenverbotszone in Halle (Saale) ist unwirksam – fast 2.000 Kontrollen im vorigen Jahr, 40 Verstöße festgestellt
Die sogenannte „Waffenverbotszone“ in Halle ist heute vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt als unwirksam eingestuft wurden. Damit ist die entsprechende Verordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen und die damit einhergehende Anordnung willkürlicher, anlassloser Polizeikontrollen nicht rechtskonform. Eine Person aus Halle hatte die Klage eingereicht, die heute in Magdeburg beschieden wurde.
Im Dezember 2020 hatte die Polizei Halle eine solche Zone rund um den Riebeckplatz und des Hauptbahnhofes eingerichtet. Seitdem bestimmen Verbotsschilder sowie erhöhte Polizeipräsenz den städtischen Raum. Das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes ist dort grundsätzlich untersagt, ebenso ist das Mitführen von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von über 4 Zentimetern verboten.
Auch in Magdeburg existiert seit Januar 2021 eine sogenannte „Waffenverbotszone“ am Hauptbahnhof. Die Folgen sind massenhafte Polizeikontrollen ohne konkrete Verdachtsmomente. Damit seien die Menschen der Definitionshoheit der Polizei ausgeliefert, die oftmals durch rassistische Stereotype geprägt seien, heißt es von der Initiative „Waffenverbotszonen abschießen – soziale Sicherheit stärken“. Die Masse von Grundrechtseingriffen werde rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht gerecht und befördert Racial Profiling.
Die landesweite Initiative „Waffenverbotszonen abschießen“ setzt sich für eine Abschaffung der Waffenverbotszonen ein. Das heutige Urteil ist nach Ansicht der Initiative ein klarer Erfolg für die kritische Arbeit der Initiative. Hunderte Polizeikontrollen in Magdeburg und Halle seien angesichts der geringen Anzahl an tatsächlich gefundenen Waffen völlig unverhältnismäßig.
Konflikte an öffentlichen Orten müssten auf sozial vielfältige, langfristige und nachhaltige Weise angegangen werden, um nicht bei bloßer Phänomenbekämpfung zu verharren und nicht Verschiebungen von Problemen zu erzeugen, so dis Initiative. Priorität sollte auf der Stärkung sozialer, kultureller und selbstorganisierter Projekte liegen, indem diesen Planungssicherheiten, Räume und Kapazitäten ermöglicht werden. Soziale Lösungsansätze für Probleme wie Armut, Substanzabhängigkeit und Wohnungslosigkeit sind die Grundlage für eine soziale Sicherheit. Wir fordern mehr Anlaufstellen für Betroffene von Gewalt, sozialen Wohnungsbau und kostenlose Unterkünfte für Wohnungslose. Zusätzlich fordere man Einrichtungen akzeptierender Sozialarbeit.
Was die bisherigen Erfahrungen mit Waffenverbotszonen, beispielsweise in Leipzig, gezeigt haben, ist, dass die autoritäre Bearbeitung sozialer Probleme die Lage nicht verbessert, sondern verschlimmert, beklagt die Initiative. Um das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen, helfe es nicht, die Polizeipräsenz immer weiter auszuweiten und Polizist:innen systematisch Grundrechtsbrüche vollziehen zu lassen. Man möchte einen Dialog darüber anstoßen, was tatsächliche Bedarfe aller Menschen an öffentlichen Orten sind.
Im vergangenen Jahr wurden 78 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen eingeleitet. Allerdings sind davon noch 69 Verfahren in Bearbeitung. Bußgelder in Höhe von 2.650 Euro wurden verhängt.
1.967 Kontrollen wurden in vorigen Jahr durchgeführt. Dabei wurden 40 Verstöße festgestellt. Zumeist handelte es sich um mitgeführte Messer (25). Doch auch 3 Schreckschusswaffen, 4 Schlagstöcke und 3 Schlagringe waren darunter, aber auch 3 pyrotechnische Erzeugnisse und 2 Reizstoffsprühgeräte.
8 Straftaten unter Einsatz von Waffen gab es im vorigen Jahr in der Waffenverbotszone, im ganzen Stadtgebiet waren es 282 Vorfälle.
Ach guck? Wer hätte es gedacht.
Liest man solche Nachrichten möchte man einfach nur weinen…
Es ist also schlecht das so wenig Waffen festgestellt wurden ?? So liest man es aus dem Text raus.
Deutschland schämt euch !
Oh, das ist wirklich traurig zu hören, dass Sie weinen möchten. Aber hey, immerhin haben wir nicht genug Waffen gefunden, um eine kleine Armee zu gründen! Das ist doch etwas, worüber wir uns freuen können, oder nicht? 😉 Und was das Schämen angeht, nun ja, ich denke, wir können uns alle ein bisschen Scham vertragen, um uns daran zu erinnern, dass wir uns immer verbessern können.
können die kommentatoris von damals bitte nochmal relativieren? https://dubisthalle.de/linke-kritisieren-waffenverbotszone-am-riebeckplatz
40 mal ist etwas gefunden worden, also eventuell 40 weitergehende Straftaten verhindert worden,und das ist unverhältnismäßig? Die Sicherheit der Bevölkerung ist mittlerweile einen Dreck wert.
Man halte fest.
Es darf jeder machen was er möchte.
Weil man ja in das Grundrecht der Leute eingreift… so ein Mist zu schreiben.
Aber Hauptsache es wird ab Oktober Glitzer verboten 😂😂😂
Macht natürlich Sinn. So ein bisschen Mikroplastik ist natürlich gefährlicher als eine Waffe oder ein Messer, mit denen man einen Menschen umbringen kann. Aber was weiß ich schon
Joa, hab ich extra nochmals mit allem Glitzer eingedeckt, den ich finden konnte.. xD
Das sind genau 40 Waffen zu viel.Die Zonen müssen bleiben und die Polizei verstärkt werden.
Die Initiantive möchte also Drogendealer mit Gesprächen zur Vernuft bringen.
Drogendealer können ohne Zone bekämpft werden.
So erfolgreich wie in den letzten 23 Jahren?
Zum Beispiel.
Initiative „Waffenverbotszonen abschießen“… dreimal dürft ihr raten aus welchem politischen Lager diese entstanden ist…
Der MLU Stura moniert schon wieder und will ins „Gespräch“ kommen mit den Kriminellen.
Danke das ihr ab heute in Halle patrolliert. Ihr seit die Guten, ganz bestimmt.
4cm Klinge? Man durfte nicht mal ein Frühstücksmesser in der Brotbox haben? Upps.
Na dann kann das Zukunftszentrum ja kommen.
Viel Spaß schon den Gästen in einer der kriminellsten Städte Deutschlands!
Hurra, endlich kann ich meine „Machete“ wieder überall mitführen… Was für ein Schwachsinn in Zeiten der Messerträger…
„…Hurra, endlich kann ich meine „Machete“ wieder überall mitführen… Was für ein Schwachsinn in Zeiten der Messerträger……“
Nein, das darf man trotzdem nicht.
Na, dann können die Messer wieder offen getragen werden. Glückwunsch. Ich wünsche den Vereinsmitgliedern entspanntes Genießen am Riebeckplatz und am und im Hauptbahnhof.
Wir bewaffeln uns, haut rein Jungs.
„Die Folgen sind massenhafte Polizeikontrollen ohne konkrete Verdachtsmomente. Damit seien die Menschen der Definitionshoheit der Polizei ausgeliefert, die oftmals durch rassistische Stereotype geprägt seien, heißt es von der Initiative „Waffenverbotszonen abschießen – soziale Sicherheit stärken“.
Ohne Worte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Deutschland hat für alles eine gestörte Initiative.
Dafür hat man nun fast 3 Jahre gebraucht? Hoffentlich kam bei dem Tempo kein Schwindel auf…
Was ist jetzt eigentlich mit all den Tätern, die man nur aufgrund der Waffenverbotszone erwischt hat? Werden die nun alle rehabiltiert und ggfs. entschädigt?
Dafür hat man nun nicht fast 3 Jahre gebraucht.
Täter werden frühestens dann rehabilitiert, wenn sie für eine Tat verurteilt wurden und das Urteil angefochten wird. Gleiches gilt für eine Entschädigung.
Das Urteil ist zudem noch nicht rechtskräftig.
„Wann“ war nicht die Frage, sondern „ob“.
jetzt
nun
Ob eine Rehabilitation/Entschädigung erfolgt, wird nur entschieden, falls es auch eine Stigmatisierung bzw. einen Schaden gibt.
Ein Täter kann nur sein, wer einer Tat beschuldigt und überführt wurde. Das passiert i.d.R. durch eine Verurteilung. Somit ist eine solche weitere Voraussetzung für Rehabilitations- bzw. Entschädigungsansprüche i.S.d. Eingangsfrage.
Dann muss auch noch die heute ergangene Entscheidung rechtskräftig werden, sonst bleibt die Waffenverbotszone erhalten und ihrerseits wirksam. Rechtskraft des Urteils tritt aber frühestens mit Ablauf der Rechtsmittelfrist ein, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wurde. Es ist also auch eine zeitliche Komponente („wann“) Teil der Frage.
Der erste Satz ist unvollständig und unklar. Es ist nicht klar, was mit „Stigmatisierung bzw. Schaden“ gemeint ist.
Der zweite Satz ist grammatikalisch inkorrekt. Es sollte heißen: „Ein Täter kann nur jemand sein, der einer Tat beschuldigt und überführt wurde.“
Der dritte Satz ist unklar und schwer verständlich. Es ist nicht klar, was mit „Waffenverbotszone“ gemeint ist und wie sie mit der Rechtskraft des Urteils zusammenhängt.
Der letzte Satz ist korrekt, aber es ist nicht klar, was mit „Eingangsfrage“ gemeint ist.
„Es ist nicht klar, was mit „Stigmatisierung bzw. Schaden“ gemeint ist.“
Da fehlt mindestens ein „mir“. Ohne Stigma oder Schaden keine Rehabilitierung oder Entschädigung. Büschen mitdenken, hm?
Zweiter Satz umgestellt: Nur wer einer Tat überführt wurde, kann Täter sein. Nicht schwer zu verstehen. Ist aber auch schon spät.
Fünfter (nicht dritter) Satz: Waffenverbotszone ist das Thema! Wenn du dazu gar nichts weißt, solltest du vielleicht sämtliche „Analysen“ unterlassen.
Das OVG hat die Wirksamkeit der Waffenverbotszone in Frage gestellt. Per Urteil. Hat das Urteil keinen Bestand, bleibt die Zone wirksam bestehen. Auch nicht schwer, aber jetzt ist’s natürlich noch später.
Dass die Kommentare sich hier aufeinander beziehen, sollte man auch an seinem ersten Tag im Internet begreifen können. Hast ja noch ein paar Stunden…
Oh, ich verstehe Ihre Frustration. Drei Jahre sind wirklich eine lange Zeit, um so wenig Fortschritt zu machen. Aber hey, immerhin haben wir jetzt eine Waffenverbotszone, die fast so groß ist wie das gesamte Land! Das muss doch etwas wert sein, oder? 😜 Und was die Täter betrifft, die aufgrund der Waffenverbotszone erwischt wurden, nun ja, ich denke, wir sollten sie alle mit offenen Armen empfangen und ihnen eine Entschädigung zukommen lassen. Schließlich haben sie nur versucht, ihre Waffen in einer Waffenverbotszone zu tragen – wer kann ihnen das schon verübeln?
Unwirksam, weil die Bestrafungen zu mild sind.
Oh ja, Sie haben absolut Recht! Wir sollten viel härtere Strafen verhängen, damit die Kriminellen wirklich Angst haben und sich zweimal überlegen, ob sie ein Verbrechen begehen wollen. Schließlich haben wir alle gesehen, wie gut das in anderen Ländern funktioniert hat, oder?
Super!
Die Richter sind korrupt, jenes Urteil was gesprochen wurde ist nicht nachvollziehbar……das würde heißen…Bewaffnet in Halle ist Straffrei.
Warum braucht man Waffen?
Warum ist der Kläger noch auf freien Fuß. Ich glaube es nicht was hier abgeht….irgendwie ist alles inszeniert…
Nach all den Jahren nicht einmal darüber informiert, was eine Waffenverbotszone überhaupt ist.
Du gibst dir echt Mühe, dumm zu bleiben. Hut auf!
Ich hoffe das die gute Tante Karma dem „Studenten“ die Ehre erweist
Oh ja, ich hoffe auch, dass die gute Tante Karma dem „Studenten“ die Ehre erweist und ihm eine goldene Trophäe für seine Heldentaten verleiht! Schließlich ist es ja völlig in Ordnung, andere Menschen zu belästigen und zu bedrohen, solange man ein Student ist, oder? Ich denke, wir sollten alle eine Lektion von diesem „Studenten“ lernen und uns bemühen, genauso rücksichtslos und egoistisch zu sein wie er.