Urteil vom Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag nur verfassungsgemäß bei Vielfalt und Ausgewogenheit im Programm
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute ein wegweisendes Urteil zum Rundfunkbeitrag gefällt. Es entschied, dass die Pflicht zur Zahlung des Beitrags dann verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar ist, wenn das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender über längere Zeit hinweg deutlich zu wenig Vielfalt und Ausgewogenheit zeigt. Damit wird der Streit um die Rundfunkbeiträge erneut angeheizt.
Klägerin sieht öffentlich-rechtlichen Rundfunk als einseitig
Geklagt hatte eine Frau, die ihre Beiträge für die Monate Oktober 2021 bis März 2022 nicht zahlen wollte. Ihr Argument: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei zu einseitig, spiegele nicht die Meinungsvielfalt wider und erfülle seinen gesetzlichen Auftrag nicht. Sie sehe deshalb keinen „individuellen Vorteil“, der die Beitragspflicht rechtfertige.
Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Sie argumentierten, es reiche aus, dass grundsätzlich die Möglichkeit zur Nutzung des Programms besteht – unabhängig davon, ob man es tatsächlich nutzt oder mit dem Inhalt einverstanden ist.
Bundesverwaltungsgericht: Pauschale Ablehnung greift zu kurz
Das Bundesverwaltungsgericht sah das anders: Die Vorinstanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, habe wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtet. Konkret geht es um ein Urteil von 2018, das klarstellt: Die Beitragspflicht sei nur dann gerechtfertigt, wenn das Programmangebot dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht – also Meinungsvielfalt bietet und ausgewogen ist.
Hohes Maßstab für Verfassungsverstoß
Das Gericht betont jedoch: Nicht jede Unzufriedenheit mit dem Programm rechtfertigt eine Beitragsverweigerung. Erst wenn es über mindestens zwei Jahre hinweg evidente und regelmäßige Defizite in der Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms (Fernsehen, Radio, Online) gibt, kann ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegen. Diese Schwelle sei bewusst hoch angesetzt, um der Programmfreiheit und der Gestaltungshoheit des Gesetzgebers Rechnung zu tragen.
Zudem betont das Gericht: Programmvielfalt sei ein Zielwert, der nie vollständig, sondern nur näherungsweise erreicht werden könne.
Beitragspflicht bleibt – aber Prüfung angeordnet
Konkret bedeutet das Urteil: Die Klägerin hat zunächst keinen Anspruch darauf, vom Beitrag befreit zu werden. Doch das Berufungsurteil wird aufgehoben und der Fall an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Dieser muss nun prüfen, ob die von der Klägerin behaupteten Defizite tatsächlich schwerwiegend genug sind, um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu rechtfertigen. Dazu müssten wissenschaftlich fundierte Belege vorgelegt werden.
Allerdings machte das Bundesverwaltungsgericht deutlich, dass es auf Grundlage des bisherigen Vortrags der Klägerin „überaus zweifelhaft“ sei, ob die Anforderungen für eine solche Prüfung erfüllt sind.
Hintergrund: Rundfunkbeitrag in der Kritik
Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – darunter ARD, ZDF und Deutschlandradio. Seit 2013 ist er pro Haushalt zu zahlen, unabhängig davon, ob man das Angebot nutzt. Immer wieder gibt es Kritik an Beitragshöhe, Programmgestaltung oder der politischen Ausgewogenheit der Sender. Die heutige Entscheidung könnte künftige Debatten über Reformen zusätzlich befeuern.







Tja, diese „Demokratie“ hat nicht mal Nord-Korea, wo man für Staatsschund und Propaganda noch bezahlen muss, wenn man nicht in den Knast fliegen will.
Dafür in Südkorea.
Bevor du in dem von dir so verhassten Deutschland in „den Knast fliegst“, musst du aber sehr viel falsch gemacht haben. Nur Kriminelle kommen in Haft. Anders als zum Beispiel im gelobten Nord-Korea…
Viel Ahnung hast du nicht, aber Hauptsache dumm gelabert. Google mal Erzwingungshaft, Klugscheißer. Ist übrigens beim Nichtzahlen des „GEZ“-Beitrags einschlägig. Aber hey, das sind dann für dich wahrscheinlich die wahren Kriminellen, ne? 😉
Wann wird Erzwingungshaft angeordnet? Gleich nach der ersten Mahnung? Oder schon vorher? Na los, hol alles raus aus deinem reichhaltigen Fundus! 😂😂
Man geht nicht sofort in den Knast du ahnungsloser
Da passiert vorher noch viel mehr
Erzwingungshaft bekommst du, wenn du keinen Offenbarungseid ablegen willst und auch keine Zahlungswilligkeit zeigst
Ja, in Nordkorea gibt es den staatlichen finanzierten und kontrollierten Staatsfunk.
In den Rundfunkräten sitzen auch Repräsentanten der Bevölkerung, zum Beispiel der Landesjagdverband Sachsen Anhalt beim MDR.
Der Staatsfunk ist nun mal das Sprachrohr der herrschenden Verhältnisse.
Solange das Staatsböhmerlein auf den dortigen Frequenzen sein sozial-vergiftendes Unwesen treibt, ist für Deutschland nichts zu hoffen.
Hier ist schön die Auswirkung einer der weniger bekannten Symptome der Coviderkrankung zu sehen. Weltverklärtheit. Irgendwas hat dieses Virus mit Dir gemacht, dass Du Dich ständig verfolgt fühlst. Seit Covid ist dieses Verhalten leider bei so einigen zu beobachten. Gute Besserung!
Ich nutze ÖR nur für Nachrichten, daher erlaube ich mir über den Rest kein Urteil. Aber ja, die angemahnte Ausgewogenheit sollte schon selbstverständlich sein.
Naja, als Gegengewicht bekommt der überstilisierte Gegenpol sogar im Bundestag Sendezeit und darf Unsinn über die Ansichten einer Richterin-Anwärterin in die Welt setzen und unproduktive Kulturkämpfe führen. Und das für 11.800€ im Monat (ohne Zusätze!). Da versuchen andere bezahlbare Mieten, faire Löhne, Renten, gerechtere Steuern, etc. zu erstreiten. Andere scheren sich ums Gendern, Schießen an Grenzen, böse Regenbogenflaggen und anderen schnickschnack, der Niemanden voran bringt oder für mehr Geld in den Taschen der gemeinen Arbeiterschaft oder sozial Schwachen sorgt. Und ich wiederhole: für 11.800€. Pro Monat.
Danke für den Kommentar 👍
Immer dieses Geschwafel von Kulturkampf. Man kann diese Dinge nur zurückdrehen, weil sie von anderen vorgedreht wurden – mit ebenso satten Monatsentschädigungen. Aber das war komischerweise kein „Kulturkampf“.
Wenn es mehr Freihheiten bringt, ist es kein Kulturkampf. Das sollte logisch sein. Habe ich wohl zu viel vorausgesetzt. Gendern wurde bundesweit halt nie als Zwang eingeführt, aber selbst AfD-Politker sprechen bei Reden von „Liebe Freundinnen und Freunde“ und gendern damit. Ist schon sehr weird da am ganz rechten Rand.
Gibt nur Böhmermann, rund um die Uhr, auf allen 21 TV- und 69 Radiosendern.
Aber das Urteil zeigt zumindest, dass das Gericht nicht sicher ist, dass „Vielfalt und Ausgewogenheit im Programm“ ausreichend vorhanden sind. Sonst hätte es wohl die Berufung glatt abgwiesen.
Nein, das sagt das Urteil nicht aus. Es sagt, dass Vielfalt und Ausgewogenheit die Kriterien sind, an denen sich die Beitragspflicht bemessen muss.
@ Hans-Karl , nur Futter für s Volk . Am Ende, bleibt alles beim alten . Nebelkerzen um das Wahlvolk bei Laune zu halten. Klasse das die Ami‘s nem ZDF Mann das Visum entziehen. Das gleiche sollte Dunja widerfahren!
Da weiß man doch gleich, was du wirklich von Meinungsfreiheit hältst.
Ach Gott, demonstrierst’e auch immer schön brav gegen Hass und Hetze von Rechts?
Und was du von Meinungsfreiheit hältst, wenn es sich nicht um deine eigene Meinung handelt.
Das BVerwG ist lediglich Revisionsinstanz in diesem Verfahren. Als solche führt es keine Beweisaufnahme durch. Das ist Aufgabe der vorherigen Instanz beim Bayerischen VGH. Das ist erstmal ein ganz normaler Vorgang, der unabhängig vom konkreten Verfahrensgegenstand ist. Das sagt erstmal nichts über Zweifel des Gerichts am Programm aus, dass BVerwG kann und darf diese Frage einfach nicht endgültig prüfen. Über diese Frage muss nun der BayVGH eine Beweisuafnahme durchführen und darauf basierend eine Entscheidung treffen, die am Ende wieder beim BverwG oder sogar beim BVerfG landen kann. Im übrigen hat das BVerwG gesagt, dass es auf Basis des bisherigen Vortrags eher von einem ordnungsgemäßen Programm ausgeht.
Weitere Infos hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/6c524-bverwg-rundfunkbeitrag-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-funktionsauftrag
Dein Kommentar zeigt, dass die Tiktokisierung von Nachrichten zum Scheitern verurteilt ist.
Und deine bisherigen 7 Kommentare zu diesem Beitrag zeigen, dass bei dir offenbar Quantität deutlich vor Qualität geht.
Hast du mittlerweile den Artikel gelesen und verstanden, dass er deiner ursprünglichen Aussage eindeutig widerspricht? Nein? Naja…manche muss man aufgeben. Schade.
Gutes Argument übrigens, ohne auf irgendeinen Punkt einzugehen. Stark!
Ich bin ja beeindruckt, wie sehr sich Leute, die ja gar kein öffentlich-rechtliches Fernsehen schauen, darüber auskennen (wollen). Und dass mit einer Beharrlichkeit, obwohl sie selbst wissen, dass sich das Auskennen auf Clips von wahren Propagandakanälen beschränkt. Wenn man so schlau ist, kommen dann natürlich Einfältigkeiten heraus, dass der Entzug eines Visums irgendeine göttliche Strafe sein soll, die nun alle euch verhassten Menschen treffen soll. 🙄 Darüber lachen die, die euch auf ihre Fährte ziehen und euch Geld dafür aus dem Kreuz leiern. Ich hab Mitleid.
Die Gebühr gehört abgeschafft. Beispiel MDR seit 35 Jahren jedes Wochenende die selbe Scheisse. Kessel Buntes oder andere Mistsendungen aus der DDR.
Die Quote gibt ihm wohl recht.
Es gibt sehr viel mehr Auswahl, falls dir das MDR-Fernsehprogramm an Wochenenden nicht zusagt.
vom Staat aufgezwungene Gebühren, Abschaffen, jeder soll das Bezahlen, was er sehen möchte oder hören will
Mach einfach so. 🙂
Ich zahle auch für die Rente, ohne wohl je in den Genuss zu kommen. Andere sind vor Rentenbeginn verstorben. Rente abschaffen?
Ich zahle Beiträge in die Krankenversicherung, auch wenn ich diese evtl. nicht in ausreichendem Maße wahrnehme.
Ich kann von der Kommune zur Sanierung der Straße vor meinem Grundstück rangezogen werden, obwohl ich sie wenig nutze. Gleiches gilt für den Winterdienst…
GEZ gehört in die Tonne. Kommt eh nichts mehr seit Jahren im TV außer Werbung
Dafür gibt es die Mediathek. Werbefrei und zu Zeiten, zu denen du schauen kannst. GEZ zahlst du eh nicht.
Ich brauche weder privates Verblödungsfernsehen, noch „ÖR“ Propagandasender.
GEZ auf den Prüfstand!
GEZ ist abgeschafft. Was willst du da prüfen?
Ob alt GEZ oder neu ARD,ZDF, DR Beitragsservice der Auftrag bleibt der selbe.
Die Eintreibung der in weiten Teilen nicht mehr gerechtfertigten Rundfunkzwangsgebühr.
Führe doch mal detailliert aus, warum du den Beitrag als nicht gerechtfertig siehst.
Endlich mal ein gerichtliches Urteil, dass es kein einseitiges Programm im ÖR gibt. Letztendlich ist die GEZ jedoch auch eher eine versteckte Steuer. Man könnte also den ÖR auch über Steuern finanzieren und damit die GEZ abschaffen.
Also auch bei Krankenkassen? Bei Müll- und Abwassergebühren? Strom? Rente? Wo fängst du an, wo hörst du auf. Nur aus Interesse.
Eine Krankenkasse in die ALLE einzahlen würde viele der aktuellen Probleme lösen. Das wäre schonmal was. Und wenn die Gebühren dann direkt vom Staat eingezogen werden, also Steuern, warum nicht?
Generell sollte alles, was zur Daseinsvorsorge gehört, staatlich finanziert und bereitgestellt werden und nicht privatwirtschaftlichen Renditedruck unterliegen.
Nur Abgaben sind gebunden, Steuern nicht. Die kannst du für alles oder nix verwenden. Insofern ist die Rundfunkabgabe schon zweckgebunden…
Und wieder einmal zeigt sich die enge Verzahnung von Politik und deren Medien!
Es wird gesendet was oben bestimmt wird. Viel zu viele Sendeanstalten mit Mitarbeitern die viel zu viel Gehalt erhalten!
Warum bist du dann eigentlich noch nicht dort beschäftigt? Es werden immer mal gute Fachkräfte gesucht… Stadler ist noch frei…
Signal Verschlüsseln wie in Österreich und der Schweiz und wer möchte Zahlt das Abo. Ist doch ganz einfach.
Öffentlich-rechtliche Zwangsbeglückung geht aber so nicht.
Was du siehst, bleibt immer noch dir überlassen.
Wenn du darauf hinauswillst, dass die Österreicher und Schweizer wegen der Verschlüsselung nicht verpflichtet wären, Rundfunkbeiträge oder -abgaben zu zahlen, dann irrst du dich.
SRF oder ORF sind frei…