Verletzte bei Auseinandersetzungen in der Neustädter Passage und der Großen Ulrichstraße

2 Antworten

  1. Ev sagt:

    Aha, alles deutsche Hallenser, ist schon erstaunlich was es hier auch für Typen gibt. Sollte man nicht glauben.

  2. Heinzelmann sagt:

    Da wollte wohl einer in der Ulli seinen Joint nicht bezahlen 😉 ?

  3. Fußgänger sagt:

    Hallenser begehen in Halle Verbrechen. Ist ja nicht zu fassen.

    • Knöf sagt:

      Körperverletzung ist kein Verbrechen, sondern ein Vergehen.

      • Sagi sagt:

        Gefährliche Körperverletzung ist ein Verbrechen.

        • Captain Brutto sagt:

          Die GKV gem. §224 StGB ist ein Vergehen gem. §12 StGB, da hier der GG eine Rechtsfolge von 6 Monaten beginnend und Geldstrafe vorsieht. Ein Vebrechen gem. §12 StGB sieht keine Geldstrafe vor und ist grundsätzlich mit Freiheitsstrafe zu ahnden.

          Aber vielleicht meinten Sie die SGV gem. §226 StGB, den diese ist ein Vebrechenstatbestand gem. §12 StGB. Aber ist hier im folgenden Sachverhalt unbedeutend.

  4. Franz sagt:

    Hier kann man sich wohl fühlen, wird immer schlimmer mit dem Pack.