Waffenverbotszonen in Sachsen-Anhalt sind künftig möglich

Im vergangenen Jahr gab es in Sachsen-Anhalt 374 Straftaten in der Öffentlichkeit mit Messern, vor allem bei Raubdelikten, Körperverletzungen und Bedrohungen. Deshalb führt Sachsen-Anhalt jetzt in besonders dafür prädestinierten Orten Waffenverbotszonen ein. Das Innenministerium schafft dafür die rechtlichen Voraussetzungen.
Dazu soll eine Verordnung erlassen werden. Der Entwurf sieht vor, dass zukünftig das Innenressort zum Erlass solcher Waffenverbotszonen ermächtigt wird und damit die Polizeiinspektionen beauftragt. Diese soll unter Berücksichtigung der Lagebilder solche Zonen erlassen können.
Innenminister Holger Stahlknecht dazu: „Sachsen-Anhalt ist ein sicheres Bundesland. Mit 173.346 Straftaten wurde im vergangenen Jahr ein Zehn-Jahres-Tief registriert. Es gibt keinen Grund, ein Messer zur Selbstverteidigung bei sich zu tragen. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Die Polizei ist zuständig. Auch wenn die Aufklärungsquote bei den Messerdelikten mit 85,7 Prozent sehr hoch ist, dürfen derartige Taten gar nicht erst stattfinden. Zur konsequenten Bekämpfung von Messerangriffen schaffen wir nun die Möglichkeit, Waffenverbotszonen einzurichten. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Sicherheit der Menschen in Sachsen-Anhalt.“
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