13,5 Millionen Euro aus dem Digitalpakt für Halle – noch kein Antrag

Die Stadt Halle erhält 13,5 Millionen Euro aus dem Digitalpakt des Bundes. Am Freitag informierte das Landesverwaltungsamt über die Modalitäten. Insgesamt stehen für Sachsen-Anhalt rund 138 Millionen Euro bereit.
Neben den öffentlichen Schulen profitieren auch kleinere Bildungseinrichtungen, insbesondere von freien Trägern der anerkannten Ersatzschulen. So bekommt das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk als gemeinnützige Schulträger GmbH für die „kleinste Schule“ im Land mit nur 24 Schülern, die in Wittenberg zu Pflegefachkräften ausgebildet werden, 12.190 Euro. Die Edith-Stein-Stiftung als privater Schulträger mit der höchsten Schülerzahl kann mit mehr als 1,6 Mio. Euro rechnen. In Trägerschaft der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg befinden sich vier Grundschulen (Magdeburg, Halle, Oschersleben, Haldensleben), eine Sekundarschule (Halle) und drei Gymnasien (Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau).
„Im Rahmen des vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger eigenverantwortlich, in welche Schulstandorte mit welchem Umfang investiert werden soll.“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.
Damit überall die notwendigen Voraussetzungen für den sinnvollen Einsatz moderner Digitaltechnik vorhanden sind, stellt das Land Sachsen-Anhalt bis Ende 2023 allen Schulen im Land – aus Landesmitteln finanziert – einen Glasfaseranschluss im Rahmen des Projektes „Schulen ans Netz“ zur Verfügung und trägt bis Ende 2023 die Betriebskosten dafür.
Mit Hilfe der Fördermittel aus dem DigitalPakt können insbesondere Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte angeschafft, aber auch digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen wie Lern- und Kommunikationsplattformen, Portale usw. geschaffen werden. Die förderfähigen Investitionen werden mit 90% (Fördersatz) gefördert, mindestens 10% müssen die Schulträger an Eigenmitteln aufbringen. Eine Förderung erfolgt nur konzeptbezogen. In den halleschen Stadtratsgremien wird ja über das IT-Konzept diskutiert. Die Anträge müssen bis zum 30.6.2021 gestellt werden. Bis dato liegt für Sachsen-Anhalt noch kein vollständiger, prüffähiger Antrag vor.
Neueste Kommentare