Knast für Corona-Partys

Seit Mitternacht gilt die neue Verordnung des Landes zur Corona-Eindämmung. Und das hat für alle, die sich nicht an die Regelungen halten, drastische Auswirkungen. Denn künftig gelten Verstöße nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Je nach Schwere des Verstoßes oder einer wiederholten Regelbrechung können bis zu zwei Jahre Haft verhängt werden. Verstößt ein Infizierter gegen die Quarantäneanordnungen, kann sogar eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.
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