Für Parkplätze in den Vorgärten: Erhaltungssatzung für den Bereich Gesundbrunnen wird aufgehoben
Die sogenannte Erhaltungsatzung für das Wohngebiet Gesundbrunnen in Halle (Saale) wird aufgehoben. Damit sind künftig in den Vorgärten auch rechtlich Parkplätze zulässig.
Genau das sollte die Erhaltungssatzung verhindern, um den Charakter der Gartenstadt mit ihren markanten Vorgärten zu erhalten. Im Laufe der Jahre wurden immer mehr Parkplätze in den Vorgärten ohne Genehmigung im Gebiet rund um den Hohenweidener Weg, Schkopauer Weg und Benkendorfer Weg errichtet.
Allein im Jahr 2014 hatte die Stadt 124 illegale Parkplätze entdeckt. Als daraufhin Beseitigungsverfügungen verschickt wurden, regte sich Widerstand bei den Anwohnern.
In mehreren Bürgerversammlungen hatten sich Anwohner für eine Aufhebung der Satzung ausgesprochen. Zuletzt wurden im Juli 112 Unterschriften abgegeben. Das ist aber nur ein Bruchteil der Anwohner. Denn in dem Gebiet gibt es 1136 Ein- und 153 Mehrfamilenhäuser.
Und so wird klar, dass nicht jeder in dem Gebiet dafür ist. Denn für die Privatparkplätze in den Vorgärten fallen öffentliche Parkplätze direkt am Straßenrand weg, weil diese für die Zufahrt zu den Grundstücken herhalten müssen. Wer also keinen so großen Vorgarten für einen Stellplatz hat, hat das Nachsehen.
Der Stadtrat muss einer Aufhebung der Satzung zustimmen. Es dürfte also zu spannenden Debatten in den Ausschüssen kommen.











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