„Scheiß Wichser“: Frau hat Knastarzt beleidigt, weil der Substitutionsmedikamente abdosieren wollte

7 Antworten

  1. Oje oje... sagt:

    …mit welchen Dingen sich die Justiz so beschäftigten muss. Da gibt nun wahrlich schlimmere Vergehen. Da werden auf vielen Schulhöfen schlimmere Sachen gesagt…

  2. DerWeise sagt:

    Als ob wir keine anderen Sorgen haben. Ich weiß wie es Häftlingen geht und verstehe die Beamten, aber dafür so nen Aufriss ist übertrieben. Jeden Tag passieren schlimmere Dinge in den JVA’s.

    • Petermännchen sagt:

      Schlimmere Dinge? Angriffe gegen das Personal? Das stimmt.
      Die Anzeige wurde von Amtswegen erstattet. Richtig so!

  3. Tino sagt:

    Aha und deshalb gibt es ein Prozess am Amtsgericht.
    Ein einfacher Strafbefehl hätte auch gereicht.
    Außerdem wer im Knast arbeitet und beleidigungen nicht erträgt, hat dort nichts verloren.

    • Hinweis sagt:

      Viel Ahnung hast du nicht, macht aber nichts. So eine Verhandlung und ein Urteil haben vielleicht auch Signalwirkungen? Einerseits, dass man sich nicht beleidigen lassen muss, wenn man seine Arbeit macht und andererseits, dass es nicht geduldet wird, wenn man sich unterirdisch benimmt. Komm du mal deiner Sachbearbeiterin im Jobcenter so schräg. Oder (falls vorhanden) deinem Chef.

      • Tino sagt:

        Hey Hinweise, doch ich habe viel Ahnung, wenn man Wichser ist, dann ist man einer.
        Der Arzt ist ein Mann und hat bestimmt schon mehrfach gewichst, also ist er ein Wichser, so wie alle Männer, die Mastrubiert haben.
        Ob man sich beleidigungen zu Herzen nimmt und die Justiz damit beschäftigen muss ist jeden selbst überlassen.
        In übrigen, wäre ein Normaler Bürger beleidigt wurden, dann wäre es egal gewesen und die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren eingestellt.

    • Finde den Fehler. sagt:

      „Außerdem wer im Knast arbeitet und beleidigungen nicht erträgt, hat dort nichts verloren.“

      Im Knast gibt es also keine Ehre? Keine Menschenwürde?

      Kann man dich dann „Scheiß Wichser“ nennen, falls du mal dort bist?

  4. Klaus B. sagt:

    Warum müssen sich Gerichte mit so einem Mist beschäftigen? Eine ordentliche Disziplinarmaßnahme hätte doch sicherlich auch gereicht. Als ob Gerichte nichts besseres zu tun hätten.

  5. Almöhi sagt:

    Es bleibt zu überlegen ob der etwas dünnhäutige Arzt sich nicht auch an der Bezeichnung „Knastarzt“ stört.
    Vielleicht steht DbH auch eine Anzeige ins Haus .

  6. Wamper sagt:

    Als Arzt im Strafvollzug, muss ich einiges aushalten können. Aber ein Weichei, hat dort definitiv nichts zu suchen. Er sollte sich einen anderen Arbeigeber suchen.
    Kein Wunder, dass die Gerichte total überlastet sind. Jeder Scheiß, wird heutzutage zur Anzeige gebracht.

  7. Fernseher sagt:

    Ups. Ich dachte, das ist im Knast die normale Sprache. Kenn ich zumindest aus Filmen so. Da geht’s demnächst auch den Drehbuchautoren an den Kragen?

  8. 10010110 sagt:

    Was erhofft sich denn dieser Amtsarzt davon? Das hilft doch echt niemandem. 🙄

    • Antwort sagt:

      Der Text legt nahe, das es nicht der betroffene Arzt war der den Strafantrag gestellt hat. Der hört das wahrscheinlich öfter und hätte viel zu tun, bzw. wenig Zeit für Behandlungen. Trotzdem ist der Antrag wichtig, schließlich muss es in 30 Jahren wieder Gründe für eine Vernissage geben, siehe die traumatisierten Frauen aus der Venerologischen Station. Dann fragt niemand mehr den Arzt, aber die Frau kann eine Verfolgung durch Männer (Arzt und Staat!!) geltend machen. Wegen einer Lappalie.

    • alle unschuldig sagt:

      Welcher Amtsarzt?

    • Petermännchen sagt:

      Amtsarzt? Man, du schreibst nur Käse. Anstaltsarzt.
      Aber immer deinen Dünn…. dazu geben.

    • wow sagt:

      lies nochmal in Ruhe

  9. Zucht und Ordnung sagt:

    1. Wurde überhaupt geklärt, ob der Arzt nicht vielleicht doch, hier und da schonmal seine Schuhe(aus dem Leben gegriffenes Beispiel) gewichst hat?
    2. „Die der Angeklagten vorgeworfene Beleidigung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden.“
    Ist sie den überhaupt zurechnungsfähig?
    Sie reagierte doch eindeutig mit suchtgesteuertem Verhalten!
    3. „Der Dienstvorgesetzte des Anstaltsarztes hat wegen dieser Äußerung Strafantrag gestellt.“
    Aaalles klar!

  10. Herabwürdigung unklar, Strafe als Abschreckung? sagt:

    Ob eine süchtige Person bei Absetzung ihrer Substitutionsmedikation mit dem Ausruf „Scheiß Wichser“ wirklich die Herabwürdigung eines Justizbediensteten in seiner Ehre bezweckte oder dieser Effekt überhaupt eintrat, liegt nicht auf der Hand. Vielmehr könnte es sich um einen Ausdruck von Verzweiflung und die Ablehnung gegenüber der Maßnahme handeln.
    Strafe soll auch Nachahmer abschrecken, aber wie solche Affekthandlungen deshalb ausbleiben, weil eine Person mehr verurteilt wurde, ist mir nicht klar.

    • 1 glücke sagt:

      Um solche Fragen zu klären, sollten sich die Betroffenen versammeln und durch eine unabhängige Institution eine Entscheidung fällen lassen.

      Huch! Genau das ist ja heute passiert! 😉