„Scheiß Wichser“: Frau hat Knastarzt beleidigt, weil der Substitutionsmedikamente abdosieren wollte

Das Amtsgericht in Halle (Saale) macht heute den Prozess wegen Beleidigung im Gefängnis. Der im Juli 1983 in Forchheim geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 25.06.2024 in Halle (Saale) einen anderen beleidigt zu haben.
Die Angeklagte soll an oben genannten Tattag in der Justizvollzugsanstalt Halle, gelegen am Kirchtor 20, aus Verärgerung über die Ankündigung der Abdosierung von Substitutionsmedikamenten gegenüber dem Anstaltsarzt, dem Zeugen W. die Worte „Scheiß Wichser“ geäußert haben. Dies um den Justizbediensteten in seiner Ehre herabzuwürdigen. Der Dienstvorgesetzte des Anstaltsarztes hat wegen dieser Äußerung Strafantrag gestellt.
Die der Angeklagten vorgeworfene Beleidigung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden.
Die Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft.
…mit welchen Dingen sich die Justiz so beschäftigten muss. Da gibt nun wahrlich schlimmere Vergehen. Da werden auf vielen Schulhöfen schlimmere Sachen gesagt…
Als ob wir keine anderen Sorgen haben. Ich weiß wie es Häftlingen geht und verstehe die Beamten, aber dafür so nen Aufriss ist übertrieben. Jeden Tag passieren schlimmere Dinge in den JVA’s.
Schlimmere Dinge? Angriffe gegen das Personal? Das stimmt.
Die Anzeige wurde von Amtswegen erstattet. Richtig so!
Aha und deshalb gibt es ein Prozess am Amtsgericht.
Ein einfacher Strafbefehl hätte auch gereicht.
Außerdem wer im Knast arbeitet und beleidigungen nicht erträgt, hat dort nichts verloren.
Viel Ahnung hast du nicht, macht aber nichts. So eine Verhandlung und ein Urteil haben vielleicht auch Signalwirkungen? Einerseits, dass man sich nicht beleidigen lassen muss, wenn man seine Arbeit macht und andererseits, dass es nicht geduldet wird, wenn man sich unterirdisch benimmt. Komm du mal deiner Sachbearbeiterin im Jobcenter so schräg. Oder (falls vorhanden) deinem Chef.
Hey Hinweise, doch ich habe viel Ahnung, wenn man Wichser ist, dann ist man einer.
Der Arzt ist ein Mann und hat bestimmt schon mehrfach gewichst, also ist er ein Wichser, so wie alle Männer, die Mastrubiert haben.
Ob man sich beleidigungen zu Herzen nimmt und die Justiz damit beschäftigen muss ist jeden selbst überlassen.
In übrigen, wäre ein Normaler Bürger beleidigt wurden, dann wäre es egal gewesen und die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren eingestellt.
Und wurde er einfach nur Wichser genannt?
„Außerdem wer im Knast arbeitet und beleidigungen nicht erträgt, hat dort nichts verloren.“
Im Knast gibt es also keine Ehre? Keine Menschenwürde?
Kann man dich dann „Scheiß Wichser“ nennen, falls du mal dort bist?
Warum müssen sich Gerichte mit so einem Mist beschäftigen? Eine ordentliche Disziplinarmaßnahme hätte doch sicherlich auch gereicht. Als ob Gerichte nichts besseres zu tun hätten.
Wegen diesen blöden Gesetzen.
Nicht ganz falsch. Es gibt Staaten, die Beleidigungsdelikte nicht einmal kennen.
Deutschland ist nicht so ein Staat. Wir sind in Deutschland.
Wegen dieser blöden Gesetze.
Blöde Gesellschaft
Es bleibt zu überlegen ob der etwas dünnhäutige Arzt sich nicht auch an der Bezeichnung „Knastarzt“ stört.
Vielleicht steht DbH auch eine Anzeige ins Haus .
Verstehendes Lesen ist nicht so deins, oder?
Als Arzt im Strafvollzug, muss ich einiges aushalten können. Aber ein Weichei, hat dort definitiv nichts zu suchen. Er sollte sich einen anderen Arbeigeber suchen.
Kein Wunder, dass die Gerichte total überlastet sind. Jeder Scheiß, wird heutzutage zur Anzeige gebracht.
Ups. Ich dachte, das ist im Knast die normale Sprache. Kenn ich zumindest aus Filmen so. Da geht’s demnächst auch den Drehbuchautoren an den Kragen?
Was erhofft sich denn dieser Amtsarzt davon? Das hilft doch echt niemandem. 🙄
Der Text legt nahe, das es nicht der betroffene Arzt war der den Strafantrag gestellt hat. Der hört das wahrscheinlich öfter und hätte viel zu tun, bzw. wenig Zeit für Behandlungen. Trotzdem ist der Antrag wichtig, schließlich muss es in 30 Jahren wieder Gründe für eine Vernissage geben, siehe die traumatisierten Frauen aus der Venerologischen Station. Dann fragt niemand mehr den Arzt, aber die Frau kann eine Verfolgung durch Männer (Arzt und Staat!!) geltend machen. Wegen einer Lappalie.
Welcher Amtsarzt?
Amtsarzt? Man, du schreibst nur Käse. Anstaltsarzt.
Aber immer deinen Dünn…. dazu geben.
Schuldigung, habe mich mal verlesen. 🙄 Verklag mich doch! 😛
Die ach so empfindlichen Augen haben abermals versagt…
Die waren noch von den Akzenten geblendet, deswegen. 😛
lies nochmal in Ruhe
1. Wurde überhaupt geklärt, ob der Arzt nicht vielleicht doch, hier und da schonmal seine Schuhe(aus dem Leben gegriffenes Beispiel) gewichst hat?
2. „Die der Angeklagten vorgeworfene Beleidigung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden.“
Ist sie den überhaupt zurechnungsfähig?
Sie reagierte doch eindeutig mit suchtgesteuertem Verhalten!
3. „Der Dienstvorgesetzte des Anstaltsarztes hat wegen dieser Äußerung Strafantrag gestellt.“
Aaalles klar!
1. Haha. Nein.
2. Ja. Nein.
3. Dann weiter Bewerbungen schreiben!
Ob eine süchtige Person bei Absetzung ihrer Substitutionsmedikation mit dem Ausruf „Scheiß Wichser“ wirklich die Herabwürdigung eines Justizbediensteten in seiner Ehre bezweckte oder dieser Effekt überhaupt eintrat, liegt nicht auf der Hand. Vielmehr könnte es sich um einen Ausdruck von Verzweiflung und die Ablehnung gegenüber der Maßnahme handeln.
Strafe soll auch Nachahmer abschrecken, aber wie solche Affekthandlungen deshalb ausbleiben, weil eine Person mehr verurteilt wurde, ist mir nicht klar.
Um solche Fragen zu klären, sollten sich die Betroffenen versammeln und durch eine unabhängige Institution eine Entscheidung fällen lassen.
Huch! Genau das ist ja heute passiert! 😉