Gartenstadt-Initiative fordert Stadtrat auf, multifunktionalen Ansatz der neuen Erhaltungssatzung Gesundbrunnen zu stärken
Nach der Einwohnerversammlung der Stadt Halle zur geplanten Weiterentwicklung der Erhaltungssatzung Nr. 55 für die Gartenstadt Gesundbrunnen hat sich nun die Bürgerinitiative Gartenstadt Gesundbrunnen mit einem ausführlichen Schreiben an Stadtverwaltung und Stadtratsfraktionen zu Wort gemeldet. Die Initiative bedankt sich darin zunächst für die „transparente Darstellung“ der bisherigen Ergebnisse sowie für den konstruktiven Austausch mit den zuständigen Fachbereichen und der Anwohnerschaft.
Im Zentrum der Stellungnahme steht die Bewertung der zwei bei der Veranstaltung vorgestellten Lösungsoptionen. Die Bürgerinitiative unterstützt eindeutig Lösungsvorschlag 2, der auf sogenannte Multifunktionsflächen setzt. Dieses Modell entspreche – so die Initiative – der historischen Struktur der Gartenstadt, der gewachsenen sozialen Nutzungsmischung und den Bedürfnissen der Mehrheit der Bewohnerschaft. Multifunktionsflächen ermöglichten eine flexible, aber zugleich behutsame Raumnutzung und seien mit den städtebaulichen Qualitäten der Siedlung vereinbar.
Lösungsvorschlag 1 lehnt die Initiative hingegen ab. Dieser stelle „keine echte Weiterentwicklung“ der bestehenden Satzung dar und berücksichtige weder die städtebauliche Entwicklung noch wiederholt geäußerte Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner. Eine Fortschreibung ohne substanzielle Anpassungen werde den aktuellen Anforderungen an Erhalt, Nutzung und soziale Stabilität nicht gerecht.
Deutlich richtet die Initiative ihren Appell auch an die Fraktionen im Stadtrat, sich dem zweiten Lösungsvorschlag anzuschließen. Man sei überzeugt, dass dieser Ansatz die Interessen der Anwohnerschaft am besten abbildet und eine zukunftsfähige Entwicklung der Gartenstadt ermögliche. Zugleich signalisiert die Initiative Gesprächsbereitschaft: Sollten Fraktionen weitere Anregungen oder Bedenken haben, wolle man diese gerne direkt besprechen.
Die Gartenstadt Gesundbrunnen sei ein städtebaulich und historisch wertvolles Ensemble, heißt es weiter. Umso wichtiger sei eine Weiterentwicklung der Erhaltungssatzung, die sowohl den besonderen Charakter der Siedlung schützt als auch praktikable Lösungen für heutige Nutzungsanforderungen bietet. Dies sehe man bei Lösungsvorschlag 2 klar erfüllt.









Jetzt wird’s konstruktiv.