Anwohner des Gesundbrunnenviertels zur Petition gegen die Erhaltungssatzung: nicht als Störfaktor vorgesehen

In der vergangenen Woche hat sich Grünen-Stadtrat Christian Feigl an die Einwohner des Gesundbrunnenviertels gewendet. Diese hatten eine Petition gegen die Erhaltungssatzung gestartet. Die Satzung enthält unter anderem Regelungen zur Dachgestaltung, Solaranlagen sind nicht möglich, ebensowenig wie Parkplätze in Vorgärten.
Man sei verwundert über Feigls Schreiben. Die Petition sei keinesfalls als Störfaktor in den gemeinsamen Prozess eingebracht worden, sondern man sehe sie “als unterstützende Maßnahme, um die Dringlichkeit des Anliegens aus Sicht der Anwohnerinnen und Anwohner darzustellen.” Man würde gern an einem gemeinsamen Arbeitsgespräch zwischen Fraktionen und Stadtverwaltung teilnehmen.
Antwort der BI:
Sehr geehrter Herr Feigl,
mit Interesse, aber auch großer Verwunderung haben die BI Gesundbrunnen und die Unterstützerinnen und Unterstützer Ihren offenen Brief zur Kenntnis genommen.
Unsere gemeinsamen Gespräche waren von Konstruktivität und den Willen zur Lösungsfindung geprägt. Auch hatten wir das Gefühl, dass die Unterstützung der anderen Fraktionen zur Findung einer Kompromisslösung vorhanden ist.
Die Petition (eröffnet am 28.02.2024) haben wir entgegen Ihrer Behauptung keineswegs als Störfaktor in den gemeinsamen Prozess eingebracht, vielmehr sehen wir sie als unterstützende Maßnahme, um die Dringlichkeit des Anliegens aus Sicht der Anwohnerinnen und Anwohner darzustellen.
Ihnen scheint entgangen zu sein, dass im Beitrag vom H@llAnzeiger (01.03.24) die Arbeitstreffen mit den Fraktionen und der Verwaltung sehr wohl positiv hervorgehoben wurden.
Wir erwarteten den im Protokoll des 2. Arbeitstreffen festgeschriebenen Termin für Ende Februar 2024. Trotz mehrmaliger Nachfrage von der Bürgerinitiative Gesundbrunnen bei der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurde uns ein Termin nicht benannt.
Am 07.03.24 erhielt die Bürgerinitiative ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass die Stadtratsfraktionen und die Stadtverwaltung weitere Gespräche am 15.03.24 führen.
Leider wurde die Bürgerinitiative Gesundbrunnen zu diesem Gespräch nicht eingeladen.
Ein Grund dafür wurde uns nicht mitgeteilt.
Wie auch Sie bemerkt haben, hatte während unseres letzten Arbeitstreffens die Verwaltung erheblichen Unmut und Widerstand bezüglich einer Lösungsfindung geäußert. Nach dem Versuch einer Kontaktaufnahme mit dem Bürgermeister Egbert Geier haben wir schriftlich von der Verwaltung (Herr Rebenstorf) eine Absage (am 12.02.2024) bezüglich unserer Änderungsvorschläge zur EHS Nr.55 erhalten.
Der René als Störfaktor 🤔
…,keine befahrbaren Stellflächen in (ehem.) Vorgärten! Das wäre ganz klar eine Enteignung/Entzug öffentlichen Straßenraums.
Wieder so ein Enteigner, der nichts versteht.
…wenn Vorgärten in Stellflächen umgewandelt werden, also mit Genehmigung, dann fallen logischer Weise öffentliche Stellflächen für jedermann weg, da ja die Zufahrten gewährleistet sein müssen. Im reinen Privatinteresse, interessiert das natürlich nicht. Soweit verstehe ich es schon ganz gut.
Dafür können aber mehr Leute in Viertel parken Du Simpel. Will mal sehen, wenn die 200 Leute die derzeit in Ihren Vorgärten parken plötzlich alle in den Straßen stehen. Also auch die auf der Seite an der nicht geparkt werden kann. Dann kannst du deinen Parkversuch vergessen.
…wohl jemand bockig? Ein gepflegtes Fußstampfen wäre noch gut. So, dann 1) Sprecht mit der Stadt über eine Kauf der Straße, macht eine Privatstraße daraus und kümmert euch um deren Unterhalt. 2) Baut euch Kräne in eure Vorgärten, ach nee, lässt ja die Satzung nicht zu 🙂 und hebt eure Kfz damit in die Vorgärten. Welcher Parkversuch eigentlich?
Entzug öffentlichen Straßenraums??
Brille auf und Denken an!!
Es geht um private Grundstücke der Anwohner.
Ja aber die Zufahrt gehört allen!!!
Nein Dir gehör da nix. Warum auch.
…lauter Frustration nichts verstanden?
Was ich nicht so ganz an der Sache verstehe, ist, dass eine Erhaltungssatz zwar unbefristet ist, jedoch die Behörde dazu verpflichtet ist das ausgeschriebene Gebiete (und deren Satzung) alle fünf Jahre auf ihre Eignung zu überprüfen. Gleichzeitig müssen dabei auch die gesammelten Daten aktualisiert werden.
Zumal es heutzutage ja auch Ziegel-Photovoltaik-Anlagen gibt, welche sich wunderbar ins Allgemeinbild einfügen würden. Und wenn sogar Photovoltaik auf Denkmälern zulässig werden sollen, wass soll denn dagegen sprechen, diese nicht auch in Gebieten mit Erhaltungssatzung zuzulassen. Man könnte ja anforderungen an die Art und Weise der Photovoltaik machen, wie z.B. nur Full-Black-Module, etc.
Die mir bekannten Ziegel würden anthrazitfarbene Dachpfannen imitieren, die Erhaltungssatzung schreibt aber rote Biberschwanzziegel vor.
„…wurde uns ein Termin nicht benannt.
…wurde die Bürgerinitiative Gesundbrunnen zu diesem Gespräch nicht eingeladen.
…Ein Grund dafür wurde uns nicht mitgeteilt.
…die Verwaltung erheblichen Unmut und Widerstand bezüglich einer Lösungsfindung geäußert…“
Sieht so die vielbeschworene Demokratie hallescher Prägung aus?
Auch nicht sonstwieviele Initiativen gegen rechts, Regenbogendemos oder Schule ohne Rassismus-Programme täuschen nicht darüber hinweg, dass es ein wirkliches Demokratieproblem gibt. Der Bürgerwille wird ignoriert und ausgebremst, wo es nur geht. Ein wenig Pseudoaktivität zum Vortäuschen von Bürgerbeteiligung ist keine Demokratie. Wenn es darauf ankommt, interessieren die Bürger einen Schei.dre…
Gabi! Ich drück dir die Daumen!
Herr Rebenstorf ( Herr Geier) erteilt eine Absage. Angst vor direkter Besprechung mit der BI?
Seit 1 1/2 Jahre versucht die BI mit der Stadtverwaltung ins Gespräch zu kommen. Die Beteiligten wie Herr Rebenstorf und vor allem Herr Thielicke-Bendix konnten unseren Leuten nicht mal in die Augen sehen. Kein Entgegenkommen. Herr Rebenstorf bietet immer Einzelfall Gespräche an die immer gleich verlaufen. Es ist entwürdigend. Der lacht die einfachen Bürger einach aus. Herr Thielicke-Bendix verschanzt sich hingegen hinter seinen Paragraphen und hat wohl die Rolle als Durchboxer übernommen. Einer muss ja die Drecksarbeit machen. Ich wünsche der BI viel Erfolg und Ausdauer.
Feigl war schon immer ein Besserwisser, ein Habeck im Taschenformat.
Die Stadtratswahlen sind ja bald liebes Gesundbrunnenviertel.
Immer diese nervigen Bürger welche sich an den politischen Entscheidungen beteiligen wollen.
Wollte die CDU nicht die Erhaltungssatzung kippen? Man hört wenig von denen oder?
Gibt es überhaupt Fürsprecher im Rat gegen den Erhalt? Sieht so nicht aus oder? Also bleibt die Satzung nocht ewig und 3 Tage.
Gründe die zu behalten gibt es genauso viele, wie diese abzuschaffen. Die Frage ist nur, wer sitzt am längeren Hebel!
Dröseln wir mal die beiden Hauptprobleme auf:
1. Photovoltaik auf dem Dach:
Hier gibt es seit Kurzem einen Runderlass zu Photovoltaik auf Kulturdenkmalen:
https://dubisthalle.de/denkmalschutz-und-solar-runderlass-fuer-sachsen-anhalt-herausgegeben-einfachere-genehmigungen-fuer-photovoltaik-anlagen
Da die Erhaltungssatzung einen „Denkmalzustand“ erhalten will, sollte hier was in Bewegung kommen.
2. Die Stellplätze im Vorgarten:
Ein genehmigungsfähiger Stellplatz muss gemäß Rechtslage in Sachsen-Anhalt eine Mindestlänge von 5 m haben. Die Vorgärten haben aber gar nicht diese ausreichende Tiefe.
Weiterhin fallen wegen der Zufahrt auf das eigene Grundstück mehr als ein Stellplatz auf der eigenen Straßenseite weg (faktisches Parkverbot vor abgesenktem Bordstein), dazu u. U. noch auf der gegenüberliegenden Straßenseite (faktisches Parkverbot gegenüber von Ausfahrten an engen Stellen). Der Egoismus einzelner Grundstücksbesitzer führt zu einer weiteren Stellplatzverknappung im gesamten Viertel.
Weiterhin wurde bei der betreffenden Stadtratssitzung ausgeführt, dass es möglich wäre, die Grundstücke rückwärtig zu erschließen, aber da müssten alle Grundstückseigentümer etwas Grundstücksfläche an die Stadt verkaufen, was auch nicht immer erwünscht war.
Gut erklärt, vielleicht verstehen es die Gesundbrunnler so nun etwas besser.
Bernd Meiner, Da Du treibst Dich noch immer hier rum Du Schwätzer. Was maßt Du Dir an über andere Leute Eigentum zu urteilen. Nicht nur hast Du keine Ahnung, noch hat Dein Geschmiere irgendeinen Wert. Du verstehst es einfach nicht.
Zu 2.:
– Sie beziehen sich vermutlich auf Paragraf 5 GaVO Sachsen-Anhalt. Dieser gilt nur für „… notwendige …“ Einstellplätze.
Notwendige Einstellplätze sind nach Paragraf 48 Bauordnung Sachsen-Anhalt vorzuhaltende Einstellplätze lediglich bei Gebäudeneubauten. Die in der GaVO genannten Mindestmaße von Einstellplätzen gelten demnach nicht für eine Siedlung aus den 1920er/ 1930er Jahren.
– Machen Sie sich ein Bild vor Ort: Auf Grund eines Stellplatzes im ehemaligen Vorgarten entfällt keineswegs der Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
– Die Grundstücke zusammenhängend rückwärtig zu erschließen, ist unrealistisch, da es hierfür u.a. für Garagenbesitzer gar keine Notwendigkeit gibt.
Freilich, da wird eher eine Straße gebaut und in den kleinen Gärten hinten den Häusern Parkplätze, Wärmepumpen und Fahradgaragen damit vorn Gras wachsen kann. Viel mehr Versiegelung und Verringerung der Biotope. Aber neidisch und missgünstig schielt der ortsfremde Schwätzer auf fremdes Eigentum
…, so hat eben jeder seine Sicht. Die Einen schielen dorthin, andere auf privatinteressierte kostenfreie Übernahme öffentlicher Infrastruktur, was den Wegfall von Stellfläche für jedermann durch erforderliche Zufahrten letztlich bedeuten würde.
Stellplätze kannst Du bald vergessen, wenn die auf der Parkverbotsseite auch alle auf der Straße parken müssen
Rückwärtige Grundstücke zu erschließen und zu versiegeln, wäre völlig sinnfrei. Hier ist NATUR, hier ist es GRÜN!
Die Stellplätze machen nur straßenseitig Sinn.