CDU in Halle (Saale) fordert Alkoholverbotszonen – doch Stadtverwaltung sieht wegen Landesgesetzen keine rechtliche Grundlage dafür
Lärm, Pöbeleien, Müll und nächtliche Einsätze: Immer wieder wird in Halle (Saale) über den öffentlichen Alkoholkonsum gestritten. Besonders an warmen Tagen häufen sich die Beschwerden über Gruppen, die an zentralen Plätzen trinken und für Ärger sorgen. Im Sommer wurden bei verstärkten Kontrollen innerhalb von nur vier Tagen 20 Platzverweise ausgesprochen – ein Symptom für ein Problem, das viele Städte beschäftigt. Nun hat die CDU-Fraktion im halleschen Stadtrat das Thema erneut auf die Tagesordnung gebracht: Sie fordert die Einrichtung von Alkoholverbotszonen im Stadtgebiet, insbesondere auf dem Marktplatz. Als Vorbild nennt die Fraktion das benachbarte Thüringen, wo es etwa in Erfurt auf dem Anger ein solches Verbot gibt – tagsüber darf dort kein Alkohol konsumiert werden. Doch die Stadtverwaltung Halle hat dem Antrag eine klare Absage erteilt.
„Erforderlich wäre zunächst eine Rechtsgrundlage auf Landesebene“
In der schriftlichen Stellungnahme der Stadtverwaltung, die der zuständige Beigeordnete René Rebenstorf unterzeichnet hat, heißt es deutlich: „Im novellierten und im Jahr 2015 in Kraft getretenen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) wurde die ausdrücklich formulierte rechtliche Grundlage gestrichen. Es gibt derzeit keine landesgesetzliche Regelung, die generell und flächendeckend erlaubt, Alkohol-Verbotszonen einzurichten.“ Damit macht die Verwaltung klar: Eine rechtssichere Einführung solcher Zonen ist aktuell nicht möglich. Auch eine Änderung der kommunalen Gefahrenabwehrverordnung komme nicht in Betracht: „Nach Einschätzung der Stadtverwaltung kann eine Alkoholverbotszone nicht über die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung eingeführt werden.“ Selbst wenn man konkrete Bereiche im Stadtgebiet bestimmen wollte, fehlt dafür laut Verwaltung die gesetzliche Grundlage: „Die Voraussetzungen sind derzeit auf Landesebene nicht gesetzlich formuliert. Eine örtliche Abgrenzung kann daher derzeit nicht erfolgen.“ Und weiter: „Erforderlich wäre zunächst eine Rechtgrundlage auf Landesebene. Ein solcher Versuch ist jedoch in der Vergangenheit gescheitert.“
Zwischen Ordnung und Grundrechten
Die rechtliche Lage in Sachsen-Anhalt unterscheidet sich von der in Thüringen oder Sachsen: Während Nachbarländer spezielle Paragraphen zur Einrichtung von Verbotszonen kennen, hat Sachsen-Anhalt diese Möglichkeit seit der Gesetzesnovelle 2015 nicht mehr. Das hat auch mit der verfassungsrechtlichen Problematik pauschaler Alkoholverbote zu tun. Solche Eingriffe in die allgemeine Handlungsfreiheit müssen juristisch gut begründet werden – etwa mit einer nachweislich dauerhaften Gefahrenlage. In Halle sieht die Verwaltung derzeit keine Grundlage, um diesen Nachweis zu erbringen. Daher lautet ihre Empfehlung an den Stadtrat: Ablehnung des CDU-Antrags.
Präsenz statt pauschaler Verbote
Auch die praktische Umsetzung wirft Fragen auf. Eine mögliche Überwachung solcher Zonen würde erhebliche personelle Ressourcen binden „Grundsätzlich kann eine Verbotszone durch Streifen- / Präsenzkontrollen des Fachbereiches Sicherheit oder der Polizei überwacht werden“, so Rebenstorf in der Stellungnahme. Allerdings weist die Verwaltung darauf hin, dass dies zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand verursachen würde. Für den Beigeordneten steht daher fest: Der richtige Weg liegt im Moment nicht in neuen Verboten, sondern in konsequenter Präsenz und Zusammenarbeit mit der Polizei. Parallel dazu sollen Gespräche mit der Landesverwaltung geführt werden: „Die Stadtverwaltung wird jedoch den aktuellen Stand und mögliche Entwicklungen mit der Landesverwaltung diskutieren.“
CDU sieht akuten Handlungsbedarf
Die CDU-Fraktion hält dagegen. Aus ihrer Sicht braucht Halle angesichts zunehmender Beschwerden über betrunkene Gruppen im öffentlichen Raum eine klare Regelung. Dass es regelmäßig zu Polizeieinsätzen kommt, belege den Handlungsbedarf, so die Christdemokraten. In Thüringen, argumentiert die CDU, habe sich das Modell bewährt: Auf dem Erfurter Anger gilt tagsüber ein Alkoholverbot – mit spürbarer Entlastung für Anwohner und Innenstadtbesucher.
Eine öffentliche Diskussion über mögliche Standorte für Alkoholverbotszonen hält die Stadtverwaltung dagegen derzeit für verfrüht: „Eine breite Beteiligung wäre zum jetzigen Zeitpunkt ungeeignet, da die rechtlichen Grundlagen für eine Umsetzung nicht vorliegen.“ Erst wenn das Land Sachsen-Anhalt wieder eine Rechtsgrundlage schafft, könne Halle (Saale) über konkrete Ausgestaltungen nachdenken – etwa über räumliche oder zeitliche Begrenzungen und über die Kennzeichnung solcher Zonen. Bis dahin bleibt die Stadt auf ihre bestehenden Instrumente angewiesen: Ordnungspartnerschaften, Prävention, Aufklärung – und die Hoffnung, dass Rücksicht im öffentlichen Raum wieder mehr Gewicht bekommt.










Warum wird kein Verbot von Elend ganz allgemein gefordert? Nur schwer zu verstehen.
Ist der Rechtsstaat der CDU Halle etwa egal? Schon ein Fünftklässler weiß, dass es grundlegende Freiheitsrechte gibt. Die Hallenser müssen sich auch die CDU Halle auf dem Marktplatz gefallen lassen – das gehört nun mal zu einer Demokratie.
Ich fordere auch ein generelles Rauchverbot, vorallem an Haltestellen, da stinkt es oft fürchterlich. Die Raucher nehmen keine Rücksicht auf Nichtraucher.
Dann stell Dich nicht in die Nähe von Rauchern.