Erneut Geflügelpest im Saalekreis festgestellt: Sperrbezirk festgelegt
Der Landkreis Saalekreis hat nach amtlicher Feststellung des Verdachtes der aviären Influenza bei Funden verendeter Wildvögel in Merseburg Allgemeinverfügungen zur Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes sowie die Anordnung von dort geltenden Schutzmaßnahmen erlassen. Das Beobachtungsgebiet umfasst auch die Ortsteile Ockendorf und Rössen der Stadt Leuna. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Allgemeinverfügungen auf der Grundlage der §§ 2, 55, 56 und 60 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV).
Die Haltung jeder Art von Nutztieren ist bei der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt und dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Für diese Anzeigepflicht gibt es keine Bestandsuntergrenze. Somit unterliegt Haltung ab dem ersten Nutztier der Anzeigepflicht. Der Begriff Nutztiere umfasst hierbei Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel.
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