Herrenloser Trolley löst Sicherheitsmaßnahmen im Bahnhof Halle aus – Entwarnung nach Prüfung: es war nur Kleidung drin

2 Antworten

  1. Carl Gustav sagt:

    Tja, früher brachte man den Koffer zum Fundbüro, heute sperrt man alles ab und ruft die Bundespolizei.. politischer Klimawandel

  2. Liberaler sagt:

    „Neben einem möglichen Gepäckdiebstahl kann es, wie in dem aktuellen Fall, zu einem Polizeieinsatz unter finanzieller Regressnahme kommen.“

    Gibt es da auch eine gesetzliche Grundlage für oder ist das nur Panikmache?

    Angenommen, jemand vergisst seine Tasche in der Bahn, auf einer Parkbank oder sonstwo. Ist natürlich dumm und nicht beabsichtigt, da Diebstahl droht.

    Jetzt sieht jemand die Tasche, z.B. die Polizei, geht gleich davon aus, dass da eine Bombe drin sein muss. Oder ein Zivilist sieht die Tasche, denkt das Gleiche, rennt schreiend aus dem Zug, fällt und schlägt sich die Zähne aus oder fällt ganz übel, bricht sich die Wirbelsäule und sitzt anschliessend im Rollstuhl.

    Muss jetzt wirklich der Vergessliche die Polizeiarbeit bezahlen oder die lebenslange Rente für den Rollstuhlfahrer?

    Das kommt mir ein bisschen verwegen vor.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert