Herrenloser Trolley löst Sicherheitsmaßnahmen im Bahnhof Halle aus – Entwarnung nach Prüfung: es war nur Kleidung drin
Am Donnerstag, den 30. Oktober 2025 wurde die Bundespolizei um 13:01 Uhr über ein herrenloses Gepäckstück im Hauptbahnhof Halle (Saale) informiert. Der relevante Koffer befand sich in einer Verkaufseinrichtung. Ein möglicher Eigentümer beziehungsweise eine Eigentümerin konnte nicht ermittelt werden. Der Trolley war nicht einsehbar und veranlasste Lautsprecherdurchsagen brachten keine weiteren Erkenntnisse. Demnach räumten und sperrten Bundespolizisten erst die betroffene Filiale und im Weiteren die gesamte Mall ab. Parallel wurden die Spezialkräfte der Bundespolizei aus Leipzig angefordert. Kurz vor deren Ankunft rief eine mögliche Eigentümerin beim Bundespolizeirevier in Halle (Saale) an und teilte mit, dass sie ihren Koffer vergessen habe und sich darin Kleidung befinden würde.
Die polizeilich notwendigen Maßnahmen wurden dennoch aufrechterhalten. Die Spezialkräfte untersuchten das Gepäckstück eingehend und konnten Entwarnung geben. Sie stuften es als ungefährlich ein und bestätigten Bekleidung sowie Pflegeprodukte als Inhalt. Um 14:18 Uhr wurden alle erforderlichen Absperrmaßnahmen aufgehoben. Die Besitzerin war gegen 15:20 Uhr beim Bundespolizeirevier in Halle (Saale). Hierbei handelte es sich um eine 24-jährige Deutsche. Den Beamten gegenüber gab sie an, ihren Koffer in der Hektik vergessen und stehen gelassen zu haben.
Die Bundespolizei weist aufgrund des aktuellen Sachverhaltes wieder eindringlich darauf hin: Bitte achten Sie auf ihr Reisegepäck! Behalten Sie dieses ständig im Blick und führen Sie es immer bei sich. Neben einem möglichen Gepäckdiebstahl kann es, wie in dem aktuellen Fall, zu einem Polizeieinsatz unter finanzieller Regressnahme kommen. Außerdem haben derartige Vorfälle immer weitreichende Einschränkungen für andere Reisende und deren Angehörige zur Folge, die mit der angemessenen Sorgfalt der jeweiligen Besitzer zu vermeiden wären.











Tja, früher brachte man den Koffer zum Fundbüro, heute sperrt man alles ab und ruft die Bundespolizei.. politischer Klimawandel
„Neben einem möglichen Gepäckdiebstahl kann es, wie in dem aktuellen Fall, zu einem Polizeieinsatz unter finanzieller Regressnahme kommen.“
Gibt es da auch eine gesetzliche Grundlage für oder ist das nur Panikmache?
Angenommen, jemand vergisst seine Tasche in der Bahn, auf einer Parkbank oder sonstwo. Ist natürlich dumm und nicht beabsichtigt, da Diebstahl droht.
Jetzt sieht jemand die Tasche, z.B. die Polizei, geht gleich davon aus, dass da eine Bombe drin sein muss. Oder ein Zivilist sieht die Tasche, denkt das Gleiche, rennt schreiend aus dem Zug, fällt und schlägt sich die Zähne aus oder fällt ganz übel, bricht sich die Wirbelsäule und sitzt anschliessend im Rollstuhl.
Muss jetzt wirklich der Vergessliche die Polizeiarbeit bezahlen oder die lebenslange Rente für den Rollstuhlfahrer?
Das kommt mir ein bisschen verwegen vor.