Junger Mann will geklautes Fahrrad im Internet verkaufen – Eigentümer sieht es und ruft die Polizei
Dass beim Verkauf eines Fahrrads die Polizei am Mittwochabend in HeideNord/Blumenau gleich mit vor Ort war, damit rechnete ein 21-Jähriger Hallenser, der dieses verkaufen wollte, nicht.
Das Rad wurde einem 40- Jährigen aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses im Bereich der Silberhöhe im Herbst letzten Jahres entwendet. Nun entdeckte er es auf einer Verkaufsplattform im Internet. Die Kripo ermittelt gegen den Jüngeren wegen des Verdachts der Hehlerei.
Die dämlich der ist, dass geklaute auf ebay zu verscherbeln
Falsch. Er muss davon nix gewusst haben. Wenn er es damals im guten Wissen und Gewissen von einem anderen abgekauft hat ( möglich wäre z.b. vom Flohmarkt) und es jetzt wieder veräußert kann man ihm kein Vorwurf machen. Verfahren wird , wenn er es so äußert, eingestellt.
Wie dämlich wären wohl Rechtschreib- Interpunktions- und Grammatikfehler?
1 Jahr Steibruch.
Steinbruch natürlich.
Bestimmt ein BWL-Student, der bei Gewinnmaximierung aufgepasst, aber im PrivatRecht geschlafen hat. Gewinn = Ertrag – Aufwand. Da er (fast) Null-Aufwand hatte, kann er den max. Gewinn erwirtschaften. Leider gilt das 11. Gebot „Nicht erwischen lassen“. (War ironisch gemeint, so dumm kann man doch nicht sein und geklaute Ware bei e.. vertickern)