Junger Mann will geklautes Fahrrad im Internet verkaufen – Eigentümer sieht es und ruft die Polizei

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  1. Detlef sagt:

    Die dämlich der ist, dass geklaute auf ebay zu verscherbeln

    • Mmmh sagt:

      Falsch. Er muss davon nix gewusst haben. Wenn er es damals im guten Wissen und Gewissen von einem anderen abgekauft hat ( möglich wäre z.b. vom Flohmarkt) und es jetzt wieder veräußert kann man ihm kein Vorwurf machen. Verfahren wird , wenn er es so äußert, eingestellt.

    • Haha sagt:

      Wie dämlich wären wohl Rechtschreib- Interpunktions- und Grammatikfehler?

  2. Hallenser55 sagt:

    1 Jahr Steibruch.

  3. Hallenser55 sagt:

    Steinbruch natürlich.

  4. theduke sagt:

    Bestimmt ein BWL-Student, der bei Gewinnmaximierung aufgepasst, aber im PrivatRecht geschlafen hat. Gewinn = Ertrag – Aufwand. Da er (fast) Null-Aufwand hatte, kann er den max. Gewinn erwirtschaften. Leider gilt das 11. Gebot „Nicht erwischen lassen“. (War ironisch gemeint, so dumm kann man doch nicht sein und geklaute Ware bei e.. vertickern)