Keine Überlastung, hohe Impfquote bei vulnerablen Gruppen: So begründet Sachsen-Anhalt die Aufhebung aller Corona-Verordnungen
Seit März 2020 hat Sachsen-Anhalt 43 Corona-Eindämmungsverordnungen beschlossen. Die letzte Verordnung läuft nun aus. Ab 8. Dezember gibt es keine Corona-Maßnahmen auf Landesebene mehr.
Allerdings gelten bis zum 7. April 2023 die bundeseinheitlichen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Nach diesen sind z. B. Fahrgäste in Verkehrsmittel des öffentlichen Personenfernverkehrs (ICE, IC) oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet. Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen.
Wie Ministerpräsident Reiner Haseloff sagte, spiele Corona bei der Krankenhausauslastung keine Rolle mehr. Nur 3 Prozent der Krankenhaus-Aufenthalte seien auf Corona zurückzuführen. Zudem liege die Impfquote bei der vulnerablen Gruppe der Über-60-Jährigen bei 90 Prozent.
Eine völlig neue Corona-Verordnung sei nicht mehr begründbar, so Haseloff. Doch auch die Landesregierung könne nicht in die Zukunft schauen. Aus diesem Grund sei kurzfristig eine Videokonferenz der Landesregierung machbar, um reagieren zu können.
Halleluja, das Narrenschiff hat endlich einen Kurs in freie Gewässer gefunden.
Das wird die Bildungsverlierer nicht davon abhalten, am nächsten Montag wieder Plakate mit Rechtschreibfehlern hochzuhalten.
Kommst wohl nicht klar ohne Verordnung ,fehlt wohl die Bratwurst.
Fürs Maskentragen gab’s keine Bratwurst (und für meine Impfung auch nicht). Anscheinend kennst du beides nur vom Hörensagen.
Steffi spinnt wieder.
Na Steffi? Darfst du nicht mehr Maske tragen. LOL
Steff und Dich nicht, hier dein Gesabbel und deinen Hass auf Andersdenkende loszuwerden.
Trink dein Sterni, bleib in deiner Komfortzone und zeig mal ein wenig Toleranz.
Andersdenkende setzt voraus, dass diese auch denken. Leider habe ich noch nie intelligente Fragen/Forderungen auf den Demos gehört, etwa ob eine Reparlamentarisierung nach Art. 80 IV GG nicht ein gangbarer Weg gewesen wäre oder ob es dann nicht eine Verringerung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten zur Folge gehabt hätte. Oder ob die Maßnahmen nach dem IfSG nicht unter Art. 104 GG fallen. Das hat auch die Kommentarliteratur bislang in folgenschwerer Weise offen gelassen. Aber ich vermute mal, dass du schon beim Wort Reparlamentarisierung ausgestiegen bist…
Mehr kommt da nicht mehr bei dir, oder? 😂 Versager!
Ja Steffi.
Meine Kommentare müssen dich so treffen, daß du deine Arbeitszeit, in der du sowieso nichts zu tun hast, dazu nutzt, Unsinn zu schreiben.
Dein grüner demokratischer Antifantmin schützt dich.
Oder bist di der Admin??? LOL
@ Rania J. Das sagt die richtige !
Und wenn ich jetzt in der S3 oder S5(X) von Halle nach Schkeuditz oder Leipzig fahre? Muss ich dann hinter der Landesgrenze die Maske aufsetzen?
Wenn du jetzt fährst, ist es wie bisher. Lass eie Maske einfach auf und atme flach.
Wie sind denn – ab Donnerstag – die Regelungen „hinter der Landesgrenze“?
In jedem Fall: Gute Reise!
(oder ist das wieder nur so ein hypothetische Schwurbelei, weil dir langweilig ist?)
Ab Donnerstag werden die Regelungen hinter der Landesgrenze noch die gleichen wie jetzt sein. Ist deine Frage damit beantwortet?
Nein, die Frage ist damit nicht beantwortet. Du vermutest ja gerademal etwas. Wissen geht anders.
Außerdem wolltest du es wissen, nicht ich. Aber damit ist auch bewiesen, dass du nur schwurbeln willst.
Die Entscheidung der Landesregierung ist an Ignoranz und Dummheit zu diesem Zeitpunkt nicht zu unterbieten. Auch wenn Covid derzeit nicht die Haupturasche für den hohen Krankenstand ist, so sind die Infektionen gerade bei Kinder und Jugendlichen aufgrund von Atemwegsinfektionen derzeit enorm hoch und insbesondere Kinderkliniken sind überlastet. Keinem hätte es wehgetan die Maßnahmen weiter aufrecht zu erhalten.
Die Entscheidung ist reiner Populismus.
Die Infektionen bei Kindern sind nur deshalb jetzt so hoch, weil sie die letzten zwei Jahre unterbunden wurden und dadurch erstens das Immunsystem weniger trainiert wurde und zweitens sich alle auf einmal infizieren. Man könnte das Spiel natürlich bis in alle Ewigkeit weiter spielen bis wir uns alle nur noch in sterilen Räumen bewegen können – irgendwelche Ausreden gibt es immer.
Die Infektionen bei Kindern sind jetzt so hoch, weil sie jetzt nicht mehr überall unterbunden werden. So weit richtig. Wäre es dann aber nicht sinnvoll, den Status quo beizubehalten, um die RSV-Welle bei Kindern abzuflachen? Anstatt jetzt jeden Schutz (außer in Krankenhäusern/Arztpraxen) aufzuheben? Es infizieren sich jetzt noch nicht „alle auf einmal“. Aber die FDP will die aktuelle Infektionswelle unbedingt vor Weihnachten noch steiler machen. Das ist das Problem.
@Ach Nulli „Wäre es dann aber nicht sinnvoll, den Status quo beizubehalten, um die RSV-Welle bei Kindern abzuflachen? “
Du weißt aber, warum die Coronaverordnung eben Coronaverordnung heißt? Die Grundrechtseinschränkungen sind durch das IfSG nur im Kampf gegen Corona gedeckt. Die Corona(!!!!!)-Maßnahmen jetzt immer weiter zu verlängern und das mit Grippe und RS-Viren zu begründen, ist schlichtweg Rechtsbruch! Mit anderen Krankheiten als Corona dürfen diese Maßnahmen nicht begründet werden. Aber wen bei Links/Rot/Grün interessiert schon geltendes Recht, wenn man einen weiteren Schritt in Richtung Diktatur gehen kann?
Aber das werden die Coronajünger nicht verstehen.
Bist du Mediziner?
Die wenigsten Mediziner sind Infektiologen.
Das stimmt. Die wenigsten Infektiologen sind zudem Kinderinfektiologen.
Für ein Grundverständnis sollte ein mehrjähriges Medizinstudium an einer Universität inkl. bestandener Prüfungen aber schon ausreichen.
Dass „die Infektionen gerade bei Kinder und Jugendlichen aufgrund von Atemwegsinfektionen derzeit enorm hoch“ sind, ist Folgewirkung der Coronamaßnahmen.
Und dass „insbesondere Krankenhäuser (…) überlastet (sind)“ ist Folge verfehlter Gesundheitspolitik. Beidem lässt sich mit einer Maskenpflicht nicht nachhaltig begegnen.
Hm. Verfehlte Gesundheitspolitik lässt sich so schnell nicht kompensieren und schon gar nicht rückgängi machen.
Aber könnte man vielleicht den Folgewirkungen anders begegenen? Präventiv sozusagen?
Keine Idee?
Wer hat dich denn aus der Hauptschule geworfen? Mach mal lieber nen Schulabschluss und Merk dir den Satz des Pythagoras, du Lappen.
Du Lappen verstehst scheinbar nicht, dass man eine Coronaverordnung nicht mit RS-Viren begründen kann bzw. darf. Gilt auch für Dölau!
Um Gottes Willen @Kinderarzt, kommen Sie der „freien“ Bürgerschaft nur nicht mich fachlichen Argumenten. Da kann der „Souverän“ högschd ärgerlich reagieren und haut Ihnen das GG um die Ohren. Und natürlich ist diese Entscheidung reinste Anbiederung, Einknicken und Populismus.
Nein, diese Entscheidung ist die Umsetzung geltenden Rechts. Corona spielt in der aktuellen Infektionswelle nur eine untergeordnete Rolle, deshalb läuft die Verordnung aus. RS-Viren oder normale Grippe sind nicht im IfSG verankert und können somit nicht als Rechtfertigung für eine weitere Verlängerung gelten.
Aber du darfst dich gerne bei Lauterbach ausheulen, da findest du offene Ohren für deine Aushebelung geltenden Rechts. Und bestimmt auch eine oder mehrere Impfungen.
„RS-Viren oder normale Grippe sind nicht im IfSG verankert“
Aha?
Influenza („normale Grippe“) kommt mehrfach vor. Sogar von Meldepflicht ist da die Rede.
Hast du jemals reingesehen?
Stell dich nicht dumm, du weißt genau, was ich meine. Es geht um die im IfSG festgeschriebenen GG-Einschränkungen und das Ermächtigungsgesetz bzgl. Corona-Verordnungen. Da taucht weder RS noch Grippe auf.
Wenn du angeblich das IfSG so genau kennst, weißt du sehr wohl, dass sich mit RS-Viren eine Verlängerung der Corona-Verordnung nicht begründen läßt!
Auch die im IfSG festgeschriebenen GG-Einschränkungen gelten für Grippe. Da sind auch Ermächtigungen der Verordnungsgeber drin zu finden.
Einfach mal reinsehen. Du wirst Bauklötze staunen!
Jajaja. Aber dann muss eine neue Verordnung bzgl. Grippe in Kraft gesetzt werden! Eine Verlängerung der bestehenden Coronaverordnung mit Begründung Grippe ist eben nicht möglich! Das solltest du schon begreifen!
Staubschutzmasken schützen also vor den winzigen Viren??!
Viel besser als keine Masken.
Aber nur in Deutschland.
Kinderarzt@ Und warum sind die Infektionen gerade bei Kindern und Jugendlichen enorm hoch?
Als selbst ernannter“Kinderarzt“ müsstest du es doch wissen ,oder willst du es nicht wissen was unsere Kinder in den letzten 2 Jahren durch gemacht haben ….Das ist reiner Populismus !!!!
Maskenpflicht im medizinischen Einrichtungen sind vertretbar. Warum Maskenpflicht noch in IC/ICE? Macht doch kein Sinn, wenn’s im ÖPNV aufgehoben ist
Überleg mal selbst.
Versuchs wenigstens.
Aber aufhören, wenns weh tut!
Das ist eine gute Nachricht, aber warum nicht komplett den ganzen Mist abschaffen? Was ist im ICE IC oder in den Krankenhäusern zu so anderst als im Bus oder der Bahn.? Schafft alle Maßnahmen ab und gut ist.
Ist denn die Landesregierung von Sachsen-Anhalt für ICE und IC und Krankenhäuser zuständig?
Du kommst drauf. Lass dir Zeit.
Der Unterschied zwischen Bund und Land ist dir bekannt, oder?
Bei einer Pandemie ist es logisch, internationale Erfahrungen und Kompetenz zu nutzen. Leider verhielt sich das Virus innerhalb Deutschlands völlig anders, so dass man hier eigene Regeln brauchte, zumal in Deutschland die ganze Politkompetenz konzentriert ist, während das Ausland von Schwurblern regiert wird. Jetzt beenden Sachsen-Anhalt und Bayern die Geisterfahrt. Wer in Halle in die Regionalbahn steigt, braucht keine Maske mehr – wer mit dem ICE fährt, kann die Maske erst an der Schweizer Grenze wieder abnehmen.
Ein echter Brüller.
Die Impfquote als Argument zu nennen, daß Bürgerrechte wieder hergestellt werden!!
Das ist so, als wenn man Bordelle als Anregung zur Enthaltsamkeit darstellt!
Diese Leute führen sich vor.
Das ist gut!!!
Aber war nicht genau diese Impfquote immer zu niedrig und sollte als Begründung für eine Zwangsimpfung herhalten?
Jetzt macht sich das Regime endgültig unglaubwürdig.
Darf ein Arbeitgeber (Bürojob) nun eigentlich noch eine Maskenpflicht anordnen oder fehlt dafür nun die gesetzliche Grundlage mit Auslauf der aktuellen Verordnung?