Landesverwaltungsamt informiert: Hunde müssen ab 1. März an die Leine – 180.000 Hunde in Sachsen-Anhalt registriert

Das könnte dich auch interessieren …

11 Antworten

  1. dfghj sagt:

    „… keine allgemeine Leinenpflicht ..“
    Das ist mit Bezug auf Halle nicht zutreffend. Hier gilt ganzjährig die Gefahrenabwehrverordnung §11:
    (3) Für alle Hunde gilt unabhängig von ihrer Größe, dass sie auf öffentlichen Straßen, in
    Anlagen und Einrichtungen nur angeleint geführt werden dürfen. Dies gilt ferner für alle
    Gebäudeflächen, die Dritten zugänglich sind. Hundehalter oder Hundeführer müssen
    von ihrer körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu
    halten; die Leine muss für diese Aufgabe geeignet sein. Im Zweifel muss der Hund einen
    Maulkorb tragen. Unberührt bleibt die Verpflichtung, bösartigen Hunden gem. § 121 Abs.
    1 Nr. 2 OWiG einen Maulkorb anzulegen.
    (4) Abs. 3 gilt nicht auf den von der Stadt Halle (Saale) ausgewiesenen Hundewiesen. Abs.
    3 gilt darüber hinaus nicht für behördliche Diensthunde im dienstlichen Einsatz, für
    Blindenhunde, für Jagdhunde im jagdlichen Einsatz sowie für Hunde im öffentlichen
    Einsatz.

    Und Satz 2 scheint vielen Hundebesitzern ebenfalls unbekannt zu sein:
    (2) Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier öffentliche
    Straßen, Anlagen und Einrichtungen nicht durch Kot verschmutzt. Die Vorschriften des
    Abfall- und des Strafrechts bleiben unberührt. Lassen sich Verschmutzungen nicht
    vermeiden, sind diese umgehend zu beseitigen.

    • Hallunke sagt:

      Das ist nicht (ganz) richtig. Gefahrenabwehrverordnung § 1 Abs. 1 Die GVO gilt für öffentliche Straßen, Anlagen, Einrichtungen und Gewässer. Also im wesentlichen in bebauten Gebieten.
      Sie gilt nicht für die freie Landschaft. Also gilt dort auch der § 11 nicht. Genau deswegen gibt das Landesverwaltungsamt die vorliegende Info raus… Die sind nicht ganz dumm, dieses Problem trifft für alle Gemeinden zu nicht nur für Halle.

    • : sagt:

      So isses. Aber genauso wie das Falschparken wird es in Halle toleriert. Die Exekutive im allgemeinen scheint sowieso wenig bis kein Interesse zu haben Recht und Ordnung (vorallem im Straßenverkehr) durchzusetzen.

    • Kurt sagt:

      Verschmutzung beseitigen ist sehr gut. Sollte auch für Menschen gelten. Zigarettenkippen, zerbrochene Flaschen, Plastikabfälle, Bauschutt, Böllerdreck und viele andere Dinge. Es sollte sich langsam jeder an seine Nase fassen.

  2. 10010110 sagt:

    Na dann soll die Exekutive mal ein paar Einsatzkräfte an die Lunzberge in Lettin schicken. Was sich da an unangeleinten Hunden rumtreibt, geht auf keine Kuhhaut.

  3. Zappelphillip sagt:

    Dann sollte das OAmt mal verstärkt Hundehalter kontrollieren .. da ist viel Geld zu holen. Ist aber auch anstrengender als Zettel an Scheibenwischer zu stecken.

  4. Bürger sagt:

    Das private Halten von Hunden, die größer als Katzen sind, sollte verboten werden.

    • Säbelzahn-Tiger sagt:

      Du sagst es! Und ich bin das ultimative Maß!

    • Игор sagt:

      Und sie sollten sich Hilfe suche

    • Hallunke sagt:

      Was soll uns ihr Post sagen? Das sie keine Hunde mögen und demzufolge niemand einen solchen haben darf? Schon inhaltlich ist ihr Post merkwürdig, Löwen und Tiger sind auch Katzen….. Da kommt meines Wissens kaum ein Hund mit. So könnte auch die Benutzung von Tastaturen, zumindest ohne Internetführerschein, verboten werden.

  5. schipsel sagt:

    Um Vogelküken und andere wildlebende Tierkinder am Boden zu schützen, sollten auch die freilaufenden Katzen an die Leine genommen werden. Die holen sich ja die Küken auch aus den Nestern in den Bäumen,