Linke zum Theater in der TOOH
Das Problem bei der Theater, Oper und Orchester GmbH TOOH ist herbei geredet. Oberbürgermeister Bernd Wiegand zündet Nebelkerzen. Dieser Meinung ist Bodo Meerheim, Vorsitzender der Fraktion Die Linke und des Finanzausschusses. Er hat sich nun mit einer Mitteilung zu Wort gemeldet.
Meerheim verweist darauf, dass nur der Stadtrat Änderungen am Gesellschaftervertrag beschließen kann. Es bestehe aber kein Anlass dafür. Das Hauptproblem sieht Meerheim im Anstellungsvertrag des Opern-Intendanten. Diese verstoße möglicherweise gegen das GmbH-Gesetz. Offenbar könne dieser in Personal- und Kostenstrukturen eingreifen, was eigentlich Aufgabe des Geschäftsführers sei. An dieser Konstellation müsse etwas geändert werden. “Für die Lösung dieses Problems sollte der Oberbürgermeister gemeinsam mit dem Aufsichtsrat seine ganze Kraft verwenden, nicht für irgendwelche Scheindiskussionen und den Versuch, die Öffentlichkeit auf Irrwege zu führen”, so Meerheim.
Mitteilung in voller Länge:
Die aktuellen Ereignisse um und in der TOOH nehmen zunehmend absurde Züge an. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat beschlossen, sich am 22. Februar auf seiner Sitzung mit der Verlängerung der Anstellungsverträge der künstlerischen Leiter (Intendanten) des neuen theaters und der Oper fristgemäß zu beschäftigen und einen entsprechenden Beschluss dazu zu fassen.
Im Vorfeld gab es schwerwiegende Vorwürfe der beiden Intendanten gegen den Geschäftsführer wegen angeblicher Eingriffe in die künstlerische Freiheit der Intendanten. Die hierzu öffentlich gemachte Diskussion hat schon erheblichen Schaden für die TOOH angerichtet. Es wird Zeit, dass der Aufsichtsrat Entscheidungen trifft.
Dass das Verhältnis von künstlerischer Freiheit und kaufmännischer Verantwortung neu gestaltet werden müsste, ist ein herbeigeredetes Problem. Jenem Verhältnis wurde mit der Gründung der TOOH gGmbH ein entsprechender Rahmen gesetzt. Diesen bilden das GmbH-Gesetz und der Gesellschaftsvertrag der TOOH (sowie indirekt der Theatervertrag mit dem Land Sachsen-Anhalt). Darin sind alle Rechte und Pflichten der Organe der TOOH – also der Gesellschafterversammlung, des Aufsichtsrat und der Geschäftsführung – geregelt.
Die Geschäftsordnung der TOOH kann dazu keine anderen Festlegungen treffen. Insofern ist das Gerede des Oberbürgermeisters, mögliche andere Modelle des Verhältnisses von künstlerischer und kaufmännischer Verantwortung in der Geschäftsordnung zu verankern, vorsichtig ausgedrückt, nicht zielführend, rechtlich unzulässig und auch nicht wünschenswert. Er zündet damit lediglich Nebelkerzen.
Änderungen am Gesellschaftsvertrag, auf der die Geschäftsordnung nachgeordnet fußt, kann nur der Gesellschafter – also der Stadtrat – vornehmen. Dies ist zur Lösung des Problems nicht notwendig. Das eigentliche Problem besteht offenbar im Anstellungsvertrag des künstlerischen Leiters des Opernhauses, in welchem – abweichend von den Verträgen aller anderen künstlerischen Leiter – vermutlich Zugriffe auf Personal- und Kostenstrukturen garantiert werden, die eigentlich im Verantwortungsbereich der Geschäftsführung und / oder des Aufsichtsrates liegen.
Dieser Umstand verstößt bereits gegen die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages der TOOH. Dies führt dazu, dass der künstlerische Leiter der Oper Geld ausgeben kann, ohne selbst für notwendige Einnahmen in entsprechendem Umfang sorgen zu müssen, wie es die anderen Leiter selbstverständlich umsetzen.
Für die Lösung dieses Problems sollte der Oberbürgermeister gemeinsam mit dem Aufsichtsrat seine ganze Kraft verwenden, nicht für irgendwelche Scheindiskussionen und den Versuch, die Öffentlichkeit auf Irrwege zu führen.
Wenn es sich so verhält wie Meerheim es darstellt, ist die Sache doch einfach und klar. Neuer Gesetz konformer Arbeitsvertrag für den Opernintendanten. Da sein alter ja meines Wissens sowie zeitnah ausläuft, dürfte es da ja auch keine Probleme geben. Entweder er nimmt an, oder er geht.