LUJAH Bar in Halle reagiert mit deutlichem Facebook-Post auf nächtlichen Besucher

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Keine Antworten

  1. Emmi sagt:

    Das ist doch einmal eine wunderbare Aktion. Sollten mehr Betroffene machen.

  2. Hans sagt:

    Ich hoffe bevor jemand den „lustigen“ Post abgesetzt hat, hat der mit dem DSGVO-Beauftragen gesprochen. Wenn ich den Winkel richtig deute sieht man öffentliches Gelände. Das ist schon ziemlich dünnes Eis wenn es korrekt ausgeschildert ist, einen konkreten Anlass gibt und den oben genannten Ansprechpartner (ebenfalls klar ausgeschildert). Sonst könnte jeder der seine Privatsphäre schätzt, ob auf den Bildern oder nicht, dem LUJAH mit einer entsprechenden Anzeige so richtig Probleme bereiten. Mit der Veröffentlichung sprengt man aber ziemlich Safe den Rahmen. „Glückwunsch“ zu der Aktion.

    • ziemlich Safe sagt:

      Du deutest den Winkel schon nicht richtig. Deine Schlussfolgerungen sind demnach Mumpitz, wie auch deine rechtlichen Ausführungen.

      • Hans sagt:

        Niedlich. Null Ahnung haben und labern. Eine Umfriedung existiert dort generell nicht, die Tür im linken Bild ist ziemlich Safe nicht die Seite wo das LUJAH ist. Da müssen wir nicht mal diskutieren ob man einfach den Außenbereich überwachen dürfte der zum LUJAH gehört.

        Da auch nicht privat wird es mit der DSGVO ziemlich lustig, Bilder für bissel PR auf Facebook veröffentlichen dürfte schon der Datensparsamkeit widersprechen. Die Unkenntlichmachung ist auch äußerst Zweifelhaft (Facebook Post).

        Dazu hier zu 100% noch die Kennzeichnung nach Art. 13 DSGVO nötig. Solltest Du einen Job haben und die Firma größer sein, frag mal den DSGVO beauftragen. Aber wie gesagt niedlich. Ist übrigens vor allem der Hinweis für Betreiber etc. hier einfach aufzupassen, die Nummer oben dürfte mit allem sehr teuer werden, wenn sich der Geschädigte beschweren sollte, was in dem Fall zum Glück ziemlich unwahrscheinlich ist.

        • ziemlich Safe sagt:

          Ach so, öffentlich ist alles, was nicht mir selbst gehört. Andere können kein Privateigentum haben. Und umfriedet muss es auch sein. Sonst schwappt die Öffentlichkeit quasi auf mein Grundstück. 😄

          Herrlich, wie selbstsicher du deinen Blödsinn immer weiter treibst.

          • Hans sagt:

            Selbst DEIN privates Grundstück kann (in Teilen) öffentlicher Raum sein. Vielleicht erstmal mit der Definition auseinandersetzen.

            Ich habe zudem Zweifel, dass der gesamte Innenhof zum Eigentum vom LUJAH gehört.

            Unabhängig davon greift die DSGVO ohne jeden Zweifel in diesem Fall.

            Die Videoüberwachung von Mitarbeitern, immerhin tatsächlich möglich, ist auch noch ein Aspekt.

            Aber soll jeder seine eigenen Erfahrungen machen. Bei dem Thema lernen gerade viele Menschen dank Abmahnwelle dazu. Ganz ohne die Bilder selbst in Netz zu stellen.

            • ziemlich Safe sagt:

              Wenn MEIN Grundstück (in Teilen) öffentlicher Raum ist, dann weiß ich das. Wenn das Grundstück meines Nachbarn öffentlicher Raum ist, weiß der das. Wenn beides Privatgelände ist, ist es KEIN öffentlicher Raum. Das gilt auch, wenn mir keins davon gehört.

              Du rätst nur rum und bist bockig, weil du dann dein Unwissen aufgezeigt bekommst. Geh schön in Deckung vor der „Abmahnwelle“. 😂

    • Tim Buktu sagt:

      Welches personenbezogene Datum willst du hier erkannt haben du Schwätzer?

      • Hans sagt:

        Hast Du den Post auf Facebook gesehen? Da gibt es mehr Bilder, da wäre eine Person trotz Sternchen erkennbar. Der Rest gilt ziemlich unabhängig. Glückwunsch.

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