Schulgeldfreiheit in der Podologie-Ausbildung: Wichtiger Schritt zur Stärkung der Gesundheitsfachberufe

„Zum dritten Mal bringe ich nun einen Antrag zur Schulgeldfreit für die therapeutischen Berufe ein. Therapeutinnen und Therapeuten sind essenziell für das Wohlergehen unserer Gesellschaft. Sie helfen Menschen, nach Verletzungen oder Krankheiten wieder zu Kräften zu kommen, unterstützen die geistige und körperliche Entwicklung von Kindern und stehen älteren Menschen bei, damit sie ihre Selbstständigkeit erhalten. Doch obwohl ihr Beitrag unermesslich wertvoll ist, sehen sich viele junge Menschen, die diesen Beruf ergreifen möchten, vor eine unzumutbare Hürde gestellt: hohe Ausbildungskosten.
Während andere Gesundheitsberufe längst schulgeldfrei sind, müssen angehende Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Logopädinnen häufig tausende Euro für ihre Ausbildung zahlen – Geld, das viele nicht haben. Das Ergebnis? Hoch motivierte und talentierte Menschen bleiben aus finanziellen Gründen auf der Strecke. Gleichzeitig wächst der Fachkräftemangel weiter.
Eine schulgeldfreie Ausbildung ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine Investition in die Zukunft unseres Gesundheitswesens. Wir brauchen mehr gut ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten, die Menschen helfen können, ihr Leben in Bewegung zu halten – ohne dass sie selbst zuerst einen finanziellen Marathon durchlaufen müssen.
Obwohl die Landesregierung bereits 2024 eine Schulgeldfreiheit für die Podologie-Ausbildung angekündigt hatte, konnte die entsprechende Gesetzgebung bislang nicht verabschiedet werden. Dies führte zu Unsicherheit bei den betroffenen Schulen und Auszubildenden. Einige Interessierte haben sich bereits für andere Ausbildungswege entschieden oder suchten Ausbildungsplätze in anderen Bundesländern, in denen die Schulgeldfreiheit bereits besteht. Die Landesregierung hatte für das Jahr 2024 rund 493.000 Euro im Haushalt bereitgestellt, um die Schulgeldfreiheit und eine Ausbildungsvergütung für die Podologie-Ausbildung umzusetzen. Allerdings fehlte bislang eine verbindliche gesetzliche Regelung. Diese liegt uns heute gemeinsam mit unserem Antrag endlich vor. Ich hoffe, dass wir nun ganz zügig in den Ausschüssen beraten können, so dass die Schulgeldfreiheit zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann.
Es kann nicht sein, dass wir seit dem Landtagsbeschluss aus 2019 noch nicht weitergekommen sind. In den Haushaltsberatungen der letzten Jahre stellte meine Fraktion mehrere Anträge dazu, selbst die Finanzierungsquellen haben wir benannt. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 erklärte uns die Bildungsministerin, dass sich kein Geld in ihrem Haushalt finden ließe. Es handelte sich um 2,2 Millionen Euro für ca. 750 Schülerinnen und Schüler. Eine Recherche der Abflusslisten der vergangenen Jahre hat gezeigt: Gerade im Bildungshaushalt blieben Millionenbeträge liegen. Für das Jahr 2022 waren es ca. 69 Millionen Euro, 2023 ca. 404 Millionen Euro und im letzten Jahr 35 Millionen Euro.“
Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat heute den Gesetzentwurf zur Ausbildungsförderung in der Podologie in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht. Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, dass angehende Podologinnen und Podologen ab kommenden Herbst kein Schulgeld mehr zahlen müssen.
„Mit der Schulgeldfreiheit für angehende Podologinnen und Podologen erreichen wir ein zentrales politisches Ziel: Künftig müssen Auszubildende in allen Gesundheitsberufen, die in die Zuständigkeit des Sozialministeriums fallen, kein Schulgeld mehr zahlen“, betont die Ministerin. „Schulgeldfreiheit ist ein wichtiger Schritt, um die Fachkräfte von morgen zu gewinnen und die Gesundheitsversorgung im Land langfristig zu stärken. Wir steigern die Attraktivität der Podologieausbildung und schaffen neue Anreize für junge Menschen, sich für diesen zukunftssicheren Gesundheitsberuf zu entscheiden. Der Gesetzentwurf ist ein Gewinn für die Auszubildenden, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Schulen und Ausbildungsstätten. Sie erhalten nun die nötige finanzielle Stabilität, um qualifiziertes Lehrpersonal zu halten und angehenden Podologinnen und Podologen den Weg in den Beruf zu ebnen – ohne finanzielle Hürden. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Koalitionsfraktionen für ihre Unterstützung und den politischen Rückenwind.“ Der Gesetzentwurf wird nun weiter in den Fachausschüssen beraten und bereits im Juni zur Beschlussfassung erneut in den Landtag eingebracht.
Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung die Grundlage dafür schaffen, dass bereits ab Herbst die ersten Auszubildenden mit gesicherter Schulgeldfreiheit starten können. Das bedeutet auch Planungssicherheit für die Schulen im Land.
„Die geplante Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in der Podologie ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Gesundheitsfachberufe in Sachsen-Anhalt“, erklärt Dr. Anja Schneider, gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag. Dr. Schneider sagt weiter: „Damit verbessern wir die Bedingungen für angehende Podologinnen und Podologen und erhöhen die Attraktivität dieses anspruchsvollen Berufs. Wer sich für eine Ausbildung im Gesundheitswesen entscheidet, soll nicht durch zusätzliche finanzielle Belastungen abgeschreckt werden. Die CDU-Fraktion steht klar hinter diesem Vorhaben – für mehr Fachkräfte und eine bessere Versorgung im Land.“
Monika Hohmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, betont in der heutigen Landtagsdebatte um die Schulgeldfreiheit für therapeutische Berufe: „Zum dritten Mal bringe ich nun einen Antrag zur Schulgeldfreit für die therapeutischen Berufe ein. Therapeutinnen und Therapeuten sind essenziell für das Wohlergehen unserer Gesellschaft. Sie helfen Menschen, nach Verletzungen oder Krankheiten wieder zu Kräften zu kommen, unterstützen die geistige und körperliche Entwicklung von Kindern und stehen älteren Menschen bei, damit sie ihre Selbstständigkeit erhalten. Doch obwohl ihr Beitrag unermesslich wertvoll ist, sehen sich viele junge Menschen, die diesen Beruf ergreifen möchten, vor eine unzumutbare Hürde gestellt: hohe Ausbildungskosten. Während andere Gesundheitsberufe längst schulgeldfrei sind, müssen angehende Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Logopädinnen häufig tausende Euro für ihre Ausbildung zahlen – Geld, das viele nicht haben. Das Ergebnis? Hoch motivierte und talentierte Menschen bleiben aus finanziellen Gründen auf der Strecke. Gleichzeitig wächst der Fachkräftemangel weiter. Eine schulgeldfreie Ausbildung ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine Investition in die Zukunft unseres Gesundheitswesens. Wir brauchen mehr gut ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten, die Menschen helfen können, ihr Leben in Bewegung zu halten – ohne dass sie selbst zuerst einen finanziellen Marathon durchlaufen müssen. Obwohl die Landesregierung bereits 2024 eine Schulgeldfreiheit für die Podologie-Ausbildung angekündigt hatte, konnte die entsprechende Gesetzgebung bislang nicht verabschiedet werden. Dies führte zu Unsicherheit bei den betroffenen Schulen und Auszubildenden. Einige Interessierte haben sich bereits für andere Ausbildungswege entschieden oder suchten Ausbildungsplätze in anderen Bundesländern, in denen die Schulgeldfreiheit bereits besteht. Die Landesregierung hatte für das Jahr 2024 rund 493.000 Euro im Haushalt bereitgestellt, um die Schulgeldfreiheit und eine Ausbildungsvergütung für die Podologie-Ausbildung umzusetzen. Allerdings fehlte bislang eine verbindliche gesetzliche Regelung. Diese liegt uns heute gemeinsam mit unserem Antrag endlich vor. Ich hoffe, dass wir nun ganz zügig in den Ausschüssen beraten können, so dass die Schulgeldfreiheit zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann.Es kann nicht sein, dass wir seit dem Landtagsbeschluss aus 2019 noch nicht weitergekommen sind. In den Haushaltsberatungen der letzten Jahre stellte meine Fraktion mehrere Anträge dazu, selbst die Finanzierungsquellen haben wir benannt. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 erklärte uns die Bildungsministerin, dass sich kein Geld in ihrem Haushalt finden ließe. Es handelte sich um 2,2 Millionen Euro für ca. 750 Schülerinnen und Schüler. Eine Recherche der Abflusslisten der vergangenen Jahre hat gezeigt: Gerade im Bildungshaushalt blieben Millionenbeträge liegen. Für das Jahr 2022 waren es ca. 69 Millionen Euro, 2023 ca. 404 Millionen Euro und im letzten Jahr 35 Millionen Euro.“
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