Neuer Erlass zu „Schnellabschüssen“ von Wölfen in Sachsen-Anhalt ist in Kraft
Mit Blick auf die stetig wachsende Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt und zuletzt wieder zunehmende Nutztierrisse hat das Umweltministerium jetzt einen Erlass für so genannte „Schnellabschüsse“ in Kraft gesetzt. So genannte Problemwölfe dürfen damit ab sofort schneller und unbürokratischer entnommen werden.
Durch den Erlass können Wölfe, die in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen Nutztiere töten und dabei einen zumutbaren Herdenschutz überwinden, innerhalb von 21 Tagen nach dem Übergriff im Umkreis von 1.000 Metern um den Riss-Ort entnommen werden. Das Landesamt für Umweltschutz prüft, ob es sich um ein Gebiet mit erhöhtem Rissaufkommen handelt; die Ausnahmegenehmigung zum „Schnellabschuss“ wird dann vom Landesverwaltungsamt erteilt und mit Zustimmung vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigten bzw. von einem beauftragten Jäger umgesetzt. Eine genetische Individualisierung des schadenstiftenden Wolfs ist dafür nicht erforderlich.
Dazu sagt Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Der Wolf hat auch in Sachsen-Anhalt seine ursprüngliche Heimat wieder erobert. Dies ist ein Erfolg für den Natur- und Artenschutz, führt jedoch unweigerlich zu Konflikten, vor allem mit Nutztierhaltern. Deshalb haben wir jetzt eine praktikable Lösung für den Umgang mit so genannten Problemwölfen in Sachsen-Anhalt geschaffen. Mit dem neuen Erlass wollen wir die Basis dafür legen, das Leben mit dem Wolf als geschützte Tierart in Sachsen-Anhalt künftig konfliktärmer zu gestalten.“
Die neue Möglichkeit zum „Schnellabschuss“ könne rasch Abhilfe schaffen, bleibe jedoch eine Ausnahme und sei nicht mit gezielter Bestandsreduzierung zu verwechseln. „Systematische Entnahmen kann es ohne Änderung des Rechtsrahmens auf Europa- und Bundesebene weiterhin nicht geben. Auch wenn mit der zum März 2025 geltenden Absenkung des Schutzstatus in der Berner Konvention dafür jetzt ein erster Schritt gegangen wurde, wird das weitere Verfahren, insbesondere auf europäischer Ebene, noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ermöglichen wir jetzt in Einzelfällen eine rasche Reaktion mit dem Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe. Gleichzeitig werden wir Nutztierhalter nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, konsequent wolfsabweisenden Herdenschutz einzusetzen“, betont der Minister.
Dieser Weg biete eine echte Lösungsoption für Problemfälle – im Gegensatz zur aktuell allenfalls symbolischen Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, die wegen des weiterhin bestehenden gesetzlichen Schutzstandards folgenlos bliebe. „Politik muss seriöse Lösungen unterbreiten und keine Vorschläge, die faktisch nichts bringen sowie Betroffene frustriert zurücklassen“, unterstrich Willingmann.
Der neue Erlass berücksichtigt auch die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. April 2024 (Az. 4 ME 73/24). So wird es auch in Gebieten mit erhöhtem Nutztierrissaufkommen nicht zu automatischen Entnahmen von Wölfen kommen. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein ernster wirtschaftlicher Schaden droht. Maßgeblich für eine Beurteilung, ob ein zumutbarer Herdenschutz vorliegt, ist der von Bund und Ländern erstellte Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen<https://www.bfn.de/grossraubtiere#anchor-2746>.
Hintergrund:
Der Wolf breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus. Laut aktuellem Monitoringbericht<https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Wir_ueber_uns/Publikationen/Wolfsmonitoringberichte/Wolfsmonitoringbericht_WZI_2023-24.pdf> für den Zeitraum Mai 2023 bis April 2024 ist die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe um 54 auf 258 gestiegen; die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 27 auf 32 zu. Zudem wurde ein leichter Anstieg der Übergriffe auf Nutztiere von 59 im Vorjahreszeitraum auf 63 registriert; die Zahl der dabei getöteten Tiere stieg von 176 auf 228. In vielen Fällen, vor allem bei Hobbyhaltern, begünstigte fehlender Herdenschutz die Rissvorfälle.
Der aktuelle Wolfsmonitoringbericht sowie die Berichte der Vorjahre können auf den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz heruntergeladen werden: https://lau.sachsen-anhalt.de/publikationen/berichte-und-fachinformationen/wolfsmonitoringberichte
schlimm wie schnell solch ein irrsinn beschlossen wird.
Abschussforderungen gibt es seit Jahren. Berücksichtigt werden ein Monitoringbericht und eine Gerichtsentscheidung vom April – irrsinnig schnell.
Schnellschüsse aus der Hüfte? Ein wenig populistisch ist das schon.
Wie sieht es mit Problemmenschen aus?
Die werden vom Gesetz her Tieren nicht gleichgestellt.
Nach der Logik der Landesregierung, wenn sie einen Konflikt im Zusammenleben bedeuten, sind Schnellabschüsse notwendig.
Endlich eine Herangehensweise mit Vernunft und ein bisschen mehr Weitsicht.
Hab gelesen, dass, glaub in Virginia, also weeeeiiiit weg, ein Wolf, der erlegt werden sollte, auf einen Baum kletterte. Dort wurde der erschossen. Anschließend fiel der dem Jäger aufn Kopp!
Ich persönlich möchte keinem Wolf begegnen!
Das war ein Bär.
Warum werden diese Wölfe nicht kastriert ? Ist besser wie Tiermord.
Weil auch kastrierte Wölfe Nutztierherden anfallen können.
Endlich wird der grüne Wolfsirrsinn begrenzt.
Ich finde deine Aussage sehr unreif und unsensibel! Es zeigt einfach eine erschreckende Ignoranz gegenüber einem komplexen Thema. Das vorschnelle Erschießen von Wölfen ohne genetischen Nachweis werfen ernsthafte Fragen zum Artenschutz und zur Nachhaltigkeit auf. Solche pauschalen Aussagen wie: ,,grüner Wolfsirrsinn“ helfen nicht weiter, sondern tragen nur dazu bei, die Diskussion zu emotionalisieren und sachliche Lösungen zu verhindern. Vielleicht wäre es sinnvoller, sich tiefer mit den Hintergründen des Problems zu befassen, bevor man vorschnelle Urteile fällt.