Notarzt per Video: Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz

In Sachsen-Anhalt steht künftig eine „Experimentierklausel“ im Rettungsdienstgesetz. Damit können über einen befristeten Zeitraum neue Konzepte zur Versorgung von Patienten ausprobiert werden. Die Ergebnisse dieses Testbetriebs können spätere Grundlage für eine entsprechende Gesetzesänderung werden.
Sachsen-Anhalts Innenministerin Dr. Tamara Zieschang betont die Vorteile: „Vor allem die Telemedizin birgt mit ihren innovativen Entwicklungen große Potenziale, um den Rettungsdienst weiterzuentwickeln und zu verbessern. Durch die Experimentierklausel erhoffen wir uns einen Schub für die Erprobung neuartiger Konzepte vor allem in diesem Bereich.“
Ein Beispiel für telemedizinische Konzepte für einen entsprechenden Testbetrieb sind IT-Systeme, mit denen die Vitaldaten von Verletzten an das Krankenhaus übermittelt werden können, das für die weitere Versorgung angesteuert wird. Das Team in der Klinik kann so die anstehende Behandlung besser vorbereiten und die medizinische Versorgung im Krankenhaus damit beschleunigt werden.
Somit könnte bei der Einlieferung des Patienten oder der Patientin in eine Klinik auch das bisher nötige Arzt-zu-Arzt-Gespräch entfallen, um die im Rettungswagen aufgezeichneten Vitaldaten zu übergeben und zu besprechen. Solche Vitaldaten können unter anderem Elektrokardiogramme (kurz EKG) sein, mit denen die Herzaktivität gemessen wird.
Derzeit laufen bereits die Vorbereitungen, um ein solches IT-System für Vitaldaten flächendeckend einzuführen.
Geplant ist, dass jeder Rettungswagen und jeder Rettungshubschrauber im Land mit entsprechenden mobilen Endgeräten (Tablets) an dieses IT-System angeschlossen werden kann. Das System soll zentral beschafft und mit Mitteln des Corona-Sondervermögens finanziert werden, soweit es hilft, Kontakte zu vermeiden.
Eine entsprechende Ausstattung aller Rettungsmittel erlaubt zudem eine durchgängige digitale Kommunikation zwischen den Leitstellen, bei denen der Notruf eingeht, den Teams im Rettungseinsatz und den Krankenhäusern. Derzeit sind nur die Leitstellen und die Krankenhäuser über ein landesweites System (Ivena) miteinander vernetzt, mit dem sie unter anderem Informationen über nächstgelegene und geeignete Krankenhäuser zur Versorgung eines Notfalls abrufen und austauschen können.
Ein weiteres denkbares Konzept, das aufgrund der Experimentierklausel nunmehr erprobt werden könnte, ist ein smartphonebasiertes Ersthelfersystem. Die Idee: Engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger mit einem medizinischen Hintergrund könnten in ihrer dienstfreien Zeit als Ersthelfer mit Hilfe einer Handy-App, mit der er oder sie den aktuellen Standort teilt, über Notfälle in ihrer Nähe informiert werden. Derart alarmiert könnten sie als Ersthelfer fungieren bis der Rettungsdienst eintrifft. Das System ist eine sinnvolle Ergänzung zum Rettungsdienst, mit dem die Zeit bis zur Behandlung eines medizinischen Notfalls erheblich verkürzt werden kann.
„Derart alarmiert könnten sie als Ersthelfer fungieren“ – ein schwungvolles Angebot an alle, die man bisher als Gaffer beschimpft hat.
„Wenn se schon ma hiersin genn se sich ooch nitzlich machn!“
„Engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger mit einem medizinischen Hintergrund“, weil Arzt und Pfleger zu den typischen Gaffern gehören…
Und wie halten die es mit dem Datenschutz ?
Kriegen die Ersthelfer die Adresse der Notfälle verpixelt ?
Müssen die Ersthelfer auch entwumt u. gechippt sein oder reichen 5 pro mille als Eintrittskarte.
Dann kann man jetzt beruhigt Kosten sparen u. den Rettungsdienst abschaffen denn jeder Sektionsgehilfe führt in der Freizeit einen Leichensack als Grundausstattung mit.
In Sietzsch/ Landsberg ist nicht mal Handyempfang, bzw. nur sehr eingeschränkt.
Und bei jedem Hautausschlag wird ein Notarzt in die Spur geschickt, nur, weil sich jeder bloß und immer absichert. Ab ins Krankenhaus mit dem Patienten!
Es könnte ja was ganz Schlimmes sein!
Und dann soll Telemedizin eingeführt werden?
Niemals wird das kommen.
Und zwar aus einem Grund, es fehlt der Mut!
Alle sichern sich nur noch ab, keiner ist mutig und lässt die Notfallsanitäter ihre Aufgaben machen.
Bildet diese Leute gefälligst ordentlich weiter, nicht nur einmal im Jahr!
Und dann kann man auch über Telemedizin diskutieren….
Die Pille danach sollten die Ersthelfer unbedingt auch dabei haben , denn jeder ungeschützte GV kann zum Notfall führen , wenn kein Kinderwunsch besteht.
Da ausgewiesene Anthroposophen als Notärzte im Einsatz akzeptiert/tolleriert werden, läuft doch die Experimentierphase schon bedeutend länger….also was soll die Aufregung?