Ostermarkt: Stadt prüft Widerspruch gegen Sonntagsverkaufsverbot
Die Stadt Halle prüft, ob sie gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgeht, wonach ein verkaufsoffener Sonntag zum Ostermarkt nicht genehmigt wird. Die Gewerkschaft ver.di hatte das Verfahren angestrengt.
Man prüfe eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht, teilte Oberbürgermeister Bernd Wiegand mit.
In der Bürgerfragestunde des Stadtrats hatte sich bereits Claudia Rohrbach als Händlerin geäußert. OB Wiegand erklärte in der Sitzung, man sei auch überrascht vom Gerichtsurteil, erlaube doch das Ladenschlussgesetz vier verkaufsoffene Sonntag im Jahr bei verkaufsoffenen Sonntagen. Problem sei die Nachweisbarkeit der Besucherströme, das sei fast unmöglich. Der Fachbereich Recht prüfe derzeit die Auswirkungen.
Neueste Kommentare