Polizeiunfall in der Merseburger Straße wirft Fragen auf: schwebt der 18-Jährige weiter in Lebensgefahr? Sind die Beamten ohne Martinshorn gefahren?

Er stand an einer roten Ampel, hat auf Grün gewartet: bei einem Unfall in der Merseburger Straße in Halle (Saale) ist ein 18-Jähriger lebensgefährlich verletzt worden. Ein Polizeiwagen war an der Kreuzung Pfännerhöhe erst in einen Pick-Up gerauscht und fuhr dann den wartenden jungen Mann um, der dadurch ein Bein verlor. Es gebe keine neuen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand, so ein Polizeisprecher.
Nach dem Unfall haben sich Zeugen bei dubisthalle.de gemeldet, so ein Taxifahrer, der unmittelbar vor dem Unfallauto die Kreuzung passiert hat. Seinen Aussagen zufolge hat er auch noch das Polizeiauto im Rückspiegel bemerkt. Dies habe zwar Blaulicht, nicht aber Martinshorn angehabt. Die Polizei hatte in ihrer Meldung berichtet, dass Fahrzeug sei unter Einsatz von Sonder- und Wegerechten unterwegs gewesen. Allerdings gelten diese nur, wenn Martinshorn und Blaulicht gleichermaßen in Betrieb sind.
Auch andere Taxifahrer haben sich gemeldet. Sie sehen sehr oft, wie “die Polizei immer wieder entgegen gesetzter Fahrtrichtung in Einbahnstraßen rein fährt.”, unter anderem im Steinweg. Auch an der Kreuzung Magistrale / Zollrain werde regelwidrig gewendet. Nur für diesen Vorgang werde kurz das Blaulicht an- und unmittelbar danach wieder ausgeschaltet. Eine Einsatzfahrt ist es also nicht. Auch Taxistellplätze werden oft zum Parken missbraucht. Fahrten entgegen der Einbahnstraße ohne Blaulicht melden auch andere Auto-,Taxi- und Straßenbahnfahrer. Gerade in den engen und kurvenreichen Straßen der Altstadt ist das durchaus mit Gefahren verbunden. Und ein Autofahrer hat auch noch einen Tipp an die Polizei: eine Dienstanweisung für die Fahrer, um ihnen zu sagen, “dass eine Sirene ein Fahrzeug nicht unzerstörbar macht.”
An der besagten Kreuzung ist es nicht der erste schwere Unfall mit Polizeibeteiligung. Dort kam es schon mehrfach zu folgenreichen Unfällen, bei denen Polizeifahrzeuge auf Einsatzfahrt mit querenden Autos kollidiert sind.
Einen Fragenkatalog will die Polizei bezüglich des Unfallhergangs und den Vorwürfen erst in den kommenden Tagen beantworten – zunächst ist Schweigen das Gebot der Stunde.


Na das wird noch spannend werden.
… das wird NICHT spannend. Das ist tragisch, aus welch auch immer auch einem Grund. Ich wünsche allen Beteiligten meine aufrichtige Anteilnahme!
Selbst wenn sie ihr sogenanntes Martinshorn eingeschaltet hatten, berechtigt es das nicht, blindlings auf so eine Kreuzung zu fahren. Ich erlebe immer wieder wie Polizeiautos hemmungslos durch Straßen rasen ohne Rücksicht auf Verluste. Hier sollte es mal eine Gefährderansprache geben.
Keine Vorwürfe ohne Details zu wissen!
Blaulicht an bei roter Ampel und danach wieder aus, ohne dass die Fahrweise eilig ust, ist ziemlich einfacher detailreicher Vorgang.
Ich würde mal sagen als Leihe, es sollte auf den Einsatz ankommen.
Geht es um Leben und Tod (Messerstecher usw.) dann sollte die Polizei def,.selbst mit 80-90 kmh über eine rote Kreuzung und Straßen in der Stadt fahren dürfen. Gut bei einen Ladendieb, da kann man auch normal hinfahren. Man sollte sich vielleicht überlegen, dies technisch zu lösen. Nähert sich ein Einsatzfahrzeug (RTW, Polizei oder Feuerwehr) mit Blaulicht und Martinshorn sollte die Ampel sofort umschalten (Wie bei der Straßenbahn, z.B. Merseburger Str. höhe Europachaussee, da wird die Tram immer bevorzugt wenn eine in den Kreuzungsbereich einfährt) Die jetzt am rummeckern sind die fahren zu schnell und an Kreuzungen werden die nicht langsamer usw., sind dann auch die wo es wenn mal selber betroffen, die rettungskräfte zu langsam sind und alles zu lange dauert.
Bei roter Ampel darf dann mit 80-90 über die Kreuzung gefahren werden und Kinder, die die Straße überqueren weggesenst werden, nur weil es um ein anderes Leben geht, das in Gefahr steht?
Bei den ganzen offen Schießereien und Messerstechereien usw die es im Moment in Deutschlad gibt, da muss man sich wirklich die Frage im äußersten Notfall stellen was wichtiger ist. Ein Kind oder oder mehrere potentielle Opfer bei einer Schießerei/Messerstecherei usw., da einer meint mit einer Waffe oder Axt auf den Straße zu laufen. So schlimm wie es klingt und auch ist. Ich persönlich würde wollen, dass die Polizei schnellstens vor Ort ist und den Attentäter unschädlich macht.
hm, Wie soll ich sagen. Nein.
Wenn es ein legitimer einsatz gewesen ist, wenn sie schon über rot zimmern, dann sollte das Horn eingeschalten sein!
Und selbst dann, können die nicht einfach zu schnell über rot donnern, die haben sich zu versichern! das die Kreuzung frei ist und ihnen alle das Wegrecht geben. Die haben auch im Einsatz niemanden so zu gefährden!
Immer sind die anderen schuld….
Taxifahrer, die nicht wissen, was eine Einbahnstraße ist…
Und auch das Einfahren in Nicht-Einbahnstraßen mit Verkehrszeichen 267 ist laut § 35 StVO für die Polizei erlaubt – dazu bedarf es auch keines Martinshorns.
10010110, erzähl kein Blödsinn, steht da gar nicht so.
Erst lesen, dann schreiben!
Es muss nicht alles „so“ dastehen, es kann auch implizit gemeint sein (wie z. B. dass Autos auf Fußwegen zu keiner Zeit was zu suchen haben, steht nicht explizit in der StVO, sondern wird durch § 2 Satz 1 impliziert). Und Satz eins im § 35 sagt genau das: Polizei ist von den Vorschriften der StVO befreit, wenn es „zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist“. Was „dringend geboten“ bedeutet, das müssen im Ernstfall Gerichte klären.
Schön. Dennoch ist es eine Verkehrsgefährdung, oder muss ich jetzt damit rechnen? In der Regel geschieht das ja nicht auf dem Weg zum Einsatz, sondern aus purer dummer Bequemlichkeit. Für jede Einbahnstraße gibt es auch einen Weg in Gegenrichtung.
Na gut, man muss mittlerweile wohl damit rechnen, denn dem guten Vorbild von Polizei und Ordnungsamt folgen mittlerweile ebenso regelmäßig auch einige Nachahmer.
„..In der Regel geschieht das ja nicht auf dem Weg zum Einsatz, sondern aus purer dummer Bequemlichkeit…“
irgendwelche quellen / belege für diese behauptung?
Sehe hier auch regelmäßig in der Magdeburger vor dem Riebeckplatz Polizeiwagen mit Blaulicht aber ohne Warnhorn.
Krass.
Aber auch ander Verkehrsteilnehmer die,die Pfännerhöhe Richtung Merseburgerstr befahren und die grüne Ampel sehen geben Gas als gäbe es kein Morgen und brettern über die Kreuzung wenn da Einsatzfahrzeuge kommen haste keine Chance mehr.
Ich gehöre definitiv dazu und werde das nun lieber sein lassen.
Das Ordnungsamt befährt regelmäßig die unter Große Steinstraße in Richtung Markt, obwohl dies eine Einbahnstraße. Ist. Die Stadtverwaltung interessieren Hinweise darauf nicht! Wenn hier mal etwas passiert ist das Heulen groß.
Es ist keine Einbahnstraße, die Straßenbahn fährt ja auch in beide Richtungen. Eine Einbahnstraße muss zwingend mit Zeichen 220 gekennzeichnet sein. Zeichen 267 muss nicht zwangsläufig nur am Ende von Einbahnstraßen stehen, es kann – wie in diesem und vielen anderen Fällen in Halle – auch an normalen Straßen stehen, wo einfach nur die Einfahrt in eine bestimmte Richtung verboten ist.
Du bist so’n richtiger Held. Das OA hat die sogenannte Ausnahmegenehmigung. Auf dieser steht u.a. §46(1)Nr. 11 StVO. Und jetzt bitte einmal lesen. Und nun wird sicher auch mal klar, warum diese ebenso über rot fahren dürften, falsch herum in Einbahnstraßen etc. Man erkennt es halt einfach nicht, weil das Blaulicht fehlt.
§46(1)Nr. 11 StVO
Vielleicht liest Du Dir das selber mal durch!
Zitat: „Menschen mit Behindertenparkausweis erhalten gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 Parkerleichterungen, in dem sie bestimmte Vorschriften ignorieren dürfen, falls keine Parkmöglichkeit in der Nähe frei ist.“
Ordnungsamt ist für ruhenden Verkehr zuständig.
Kann das sein, dass Sie leicht blind sind?
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen
11.
von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind.
Das Ordnungsamt im besonderen der Vollzugsdienst (Polizeibehörde) in der kreisfreien Stadt Halle ist eine Sicherheitsbehörde zur Gefahrenabwehr. Diese Behörde ist berechtigt für oben genannte Ausnahmen! Zu Dem dürfen se Sicherstellen, Zwang anwenden, Identitäten feststellen, Platzverweise erteilen, Wohnungen betreten, in Gewahrsam nehmen etc. im Prinzip die Befugnisse einer Polizeibehörde. Zuständigkeiten von Behörden schließen die Aufgabenübertragung einer Rechtsnorm (SOG LSA oder StVO etc.) nicht aus. Manchmal fasst man sich an den Kopf mit welchem Halbwissen sich gerade die Großfressen im Bewusstsein ihres Fehlverhaltens bzw. mit der Annahme aller Rechtsgrundlagen und deren Rechtsfolgen samt der Befugnisse von Behörden auskennen, um großkotzig zu fachsimpeln. Einfach mal beschweren 🙂 wenn man wieder hässlich hinterher gucken muss, als hätte man den Bus verpasst!
Dem Opfer alles Gute
Hier melden sich einige Typen, die den Beamten einen Reinwürgen wollen.
@Opa heul leise, Regeln gelten auch für Polizisten.
Du hast weder Ahnung vom Dienst der Beamten geschweige denn Ahnung von Einsatzfahrten. Pflanze Bäume und leiste erstmal Wehrdienst ab.
@Opa, ich muss keine Ahnung vom Dienst eines Beamten haben um zu wissen, dass man Menschen mit den Dienstwagen nicht überfährt.
Warum sollte ich Wehrdienstleisten?
Eure Alte Generation lebte großzügig auf den Kosten der Nachfolgenden.
Hättet IHR mal Bäume gepflanzt statt immer nur sich bekriegen zu wollen, wäre unser Planet schön Grün.
Ich finde, man merkt immer häufiger, dass das Martinshorn bei allen Blaulichtfahrzeugen wirklich nur wenn nötig eingesetzt wird (vielleicht, weil man die Anwohner nicht stören möchte, keine Ahnung).
Damit meine ich auch RTW (Feuerwehr kann ich nichts sagen, die sehe ich zu selten). Häufig wirklich nur direkt vor der Kreuzung. Ich hatte vor ein paar Wochen die Situation, dass wenn ich den RTW nicht zuvor schon gehört hätte (als der noch eine Kreuzung weiter entfernt war) und ich dadurch achtsamer und langsamer gefahren bin (ich habe nur gehört nichts gesehen), der RTW und ich uns möglicherweise berührt hätten, mindestens aber meide eine Notbremsung hingelegt hätten. Ich war auf der Vorfahrtsstraße, der RTW kam von links, keine Ampel, durch die Bebauung hat man auch nichts gesehen, kein Blaulicht, kein Fahrzeug. Martinshorn wurde 5m vor der Kreuzung erst angemacht, da konnte ich ihn aber schon sehen & ich war schon langsam in die Kreuzung herangefahren… Naja.
Gute Besserung und schnelle Genesung an alle Beteiligten!
„Die Polizei hatte in ihrer Meldung berichtet, dass Fahrzeug sei unter Einsatz von Sonder- und Wegerechten unterwegs gewesen. Allerdings gelten diese nur, wenn Martinshorn und Blaulicht gleichermaßen in Betrieb sind.“
Daraus folgt trotzdem die Pflicht, im Kreuzungsbereich mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren.
„Heißt das, solche Fahrzeug-Führer müssen sich nicht an die StVO halten?
Nein, selbst die mit Sonderrechten ausgestatteten Gruppen sind nicht von der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr entbunden. Außerdem gelten die Sonderrechte nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. nur während eines Einsatzes).“
Quelle: bussgeldkatalog.org/35-stvo/
„…Sonderrechte nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. nur während eines Einsatzes)…“
Und genau damit haben einige der Herren in Blau so ihre Probleme, sich an die Voraussetzungen zu halten. Zwei Beispiele aus der nahen Vergangenheit, welche ich selbst erlebt habe. 1. Im Stau an der Europachausse (Abfahrt Dieselstraße) vorbeifahren, vorn reindrängeln, dann über die roten Ampeln an Otto- und Roßbachstraße mit kurzzeitig eingeschalteten Blaulicht rüber.
2. Abbiegespur Paul-Suhr-Straße Richtung Vogelweide, Stau. Dauert anscheinend zu lange. In die Geradeausspur stadtauswärts Richtung Silberhöhe fahren, Blaulicht an und dann bei Rot kurz mit Blaulicht links abbiegen. Um dann nur wieder ohne Blaulicht in die Fliederwegkaserne zur Wache abzubiegen. Beide Male kurz vor 18 Uhr. Der Feierabend naht. Und ich bin nicht der einzige, welche solche Situationen im Bereich des Polizeireviers erlebt hat. Vorbildfunktion ist etwas anderes.
Ganz ehrlich, vielleicht sollte man erstmal die Ermittlungen abwarten – es sei denn, die Kommentatoren hier haben sachdienliche Hinweise. Ansonsten gilt auch hier die Unschuldsvermutung … aber das Taxifahrer, welche in 2. Reihe parken und die Benutzung des Blinkers / Warnblinkers verweigern, Tipps geben, ist schon irgendwie zu Schmunzeln.
korrekt!
Die Polizei äussert sich nicht dazu, das sagt doch schon alles.
ohne Martinshorn wird gerade in der Merseburger Straße viel gefahren, einfach aus Rücksicht gegenüber den Anwohnern. Die würden sonst schwer einen vernünftigen Nachtschlaf finden.
im übrigen brauchen sich hier die Taxifahrer nicht so hervortun… Die sehen den öffentlichen Verkehrsraum auch eher als ihr Privateigentum an.
Dem jungen Mann gute Genesung und alles Gute. Er hat einen langen Weg vor sich. Ich hoffe, es wird alles aufgeklärt. Er hat ein Bein verloren…….
Danke an die Polizisten, die jeden Tag für unsere Sicherheit mit Ihrem Leben eintreten!
Seid euch in Zukunft einfach wieder mehr bewusst, das wir euch an der Einsatzstelle brauchen, auch wenn ihr eine Minute mehr braucht.
PS: Es empfiehlt sich einfach mal Nachts bei Kleinschmieden vorbei zu schauen und die regelwidrigen Taten der Taxis abzuernten.