Terrorprozess gegen jungen Syrer am Landgericht Halle

Am Landgericht Halle wird einem jungen Syrer der Prozess wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ gemacht. Die Verhandlung startet am kommenden Dienstag. Der Jugendliche soll Anhänger des „Islamischen Staats“ sein, sich eine Bauanleitung für eine Kalaschnikow besorgt und über den Bau von Bomben informiert haben.
Konkret führt das Gericht dazu aus: Dem nach eigenen Angaben am 24.07.2001 geborenen Angeklagten wird Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB). Der Angeklagte ist syrischer Staatsangehöriger und ist im Herbst 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereist. Er soll mit der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) sympathisieren.
Zwischen November 2015 und Januar 2017 in Bobbe (Osternienburger Land, Landkreis Bitterfeld) soll er über das Internet Kontakt zu Gleichgesinnten aufgenommen haben, weil er geplant habe, einen gegen das Leben vieler in Deutschland lebender Menschen zu verüben. Dazu habe er sich eine Bauanleitung zur Herstellung eines Sturmgewehres AK 47 (Kalaschnikow) zusenden lassen und soll in einem Chat erfragt haben, wo man Waffen kaufen könne, wie man sie benutze und instand halte. Ferner soll er sich in Chats danach erkundigt haben, wie man einen Sprenggürtel herstellen könne, ohne in Verdacht zu geraten.
Gegenüber einem verdeckt als Chatpartner arbeitenden Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz soll er offenbart haben, er sei nicht nach Deutschland eingereist, um hier zu leben, und auch nicht, um mit einem Messer ein oder zwei Menschen zu töten, er plane vielmehr etwas Größeres. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Sanktion nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren.
Das Landgericht Halle ist zuständig, weil die Anklage zur hiesigen Staatsschutzkammer erfolgt ist, die auch für den Bezirk des Landgerichts Dessau-Roßlau zuständig ist.
Da der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, findet das gesamte Verfahren einschließlich Anklageverlesung und einer etwaigen Urteilsverkündung in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Weitere Angaben zu Person und Tatvorwurf sind daher nicht möglich.
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