(Theoretisch) Höhere Aufwandsentschädigungen für die Freiwilligen Feuerwehren
Freiwillige Feuerwehrleute können künftig eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat dazu die Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) geändert, die Änderungsverordnung vom 8. Mai 2020 wird heute im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die festgelegten Höchstbeträge für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt wurden angehoben.
Nun sind die Kommunen gefordert. Sie können nun die Sätze anpassen. Die meisten Kommunen reizen aber schon jetzt die Möglichkeiten nicht aus. Angesichts der Haushaltssituation dürfte sich aber kaum etwas ändern, um nicht die Genehmigung des Haushalts zu gefährden. So hatte Tobias Teschner, Leiter des Fachbereichs Sicherheit, gesagt, dass man dem Stadtrat zwar einen Entscheidungsvorschlag vorlegen werde, dies aber „nur nach Maßgabe des kommunalen Haushalts“ passiere.
Der Stadtwehrleiter in Halle bekommt aktuell monatlich 125 Euro pauschal. Möglich wären aktuell 305 Euro, künftig sogar 350 Euro. Und auch bei den weiteren Mitgliedern der Feuerwehr in Halle sieht es ähnlich aus. Ortswehrleiter bekommen 75 Euro von möglichen 122 und künftigen 150 Euro. Für den Stadtjugendfeuerwehrwart gibt es ebenfalls 75 Euro (97 bisher möglich, künftig 110). Die Jugendwarte der Ortsfeuerwehren werden mit 40 Euro im Monat vergütet (61/80). Für Einsätze und Bereitschaften gibt es in Halle gar nichts. Dabei könnte hier theoretisch schon jetzt eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht: „Die Erhöhung der Entschädigungs-Höchstbeträge ist vor allen Dingen eine Würdigung der Arbeit der ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren.“
Das Ministerium für Inneres und Sport stellt mit der Änderung der KomEVO sicher, dass die ehrenamtliche Wahrnehmung der Aufgaben im Brandschutz durch die Kommunen angemessen gewürdigt und die Kommunen ihre Wertschätzung für das Ehrenamt ausdrücken können. Gleichzeitig wird nicht vom Grundsatz der unentgeltlichen Aufgabenwahrnehmung des Ehrenamtes abgewichen.
Die monatlichen Höchstbeträge in § 9 KomEVO in Euro wurden wie folgt angepasst:
| Funktion | bisher | neu |
| Kreisbrandmeister | 426 | 500 |
| stv. Kreisbrandmeister oder Abschnittsleiter | 254 | 300 |
| Kreisjugendfeuerwehrwart | 183 | 200 |
| Führer einer Einheit für besondere Einsätze | 51 | 60 |
| Gemeinde- oder Stadtwehrleiter | 305 | 350 |
| Ortswehrleiter | 122 | 150 |
| Verbandsführer | 61 | 70 |
| Zugführer | 51 | 60 |
| Gruppenführer | 41 | 50 |
| Gemeindejugendfeuerwehrwart | 97 | 110 |
| Ortsjugendfeuerwehrwart | 61 | 80 |
| Verantwortlicher für Kinderfeuerwehren der Gemeinde- oder Stadtfeuerwehr | 45 | 110 |
| Verantwortlicher für Kinderfeuerwehren in Ortsfeuerwehren | 30 | 80 |
| Gerätewart | 61 | 100 |
Auch die Höchstbeträge für anlassbezogene Pauschalen wurde angepasst:
| Anlass | bisher | neu |
| Je Einsatz | 10 | 15 |
| Je Bereitschaftsdienst im Feuerwehrhaus | 5 | 7 |










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