ver.di Sachsen-Anhalt kämpft gegen verkaufsoffene Sonntage
Im vergangenen Jahr hat die Gewerkschaft ver.di erfolgreiche verkaufsoffene Sonntage im Neustadt Centrum in Halle verhindert, das Einkaufszentrum hatte dieses Jahr deshalb gleich ganz auf Anträge verzichtet. Aktuell spüren aber andere Städte in Sachsen-Anhalt die Initiative der Gewerkschaft gegen Verkaufssonntage.
Das Verwaltungsgericht Halle und das Oberverwaltungsgericht Halle haben die verkaufsoffenen Sonntage für Wittenberg, Dessau und Weißenfels untersagt, nachdem ver.di geklagt hatte. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen der Städte wurden als „rechtswidrig“ für unwirksam erklärt. In Zeitz und Naumburg beispielsweise konnten die verkaufsoffenen Sonntage stattfinden – weil ver.di nicht davon wusste und demnach nicht geklagt hat.
„Die jeweiligen Begründungen und Prognosen der Stadtverwaltungen konnten die Gerichte nicht von der Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnungen überzeugen“, sagte der ver.di Landesfachbereichsleiter für den Handel, Jörg Lauenroth-Mago. „Wenn die Einkaufsfläche, für die eine Sonntagsöffnungen angestrebt wird, deutlich größer ist als die Fläche des Weihnachtsmarktes, dann darf man Zweifel haben, was eigentlich im Mittelpunkt steht der Weihnachtsmarkt oder die Sonntagsöffnungen des Einzelhandels.“
„Wer am Sonntag den verpassten Umsatz ausgleichen will, hat nicht den besonderen Schutz des Sonntages realisiert. Sonntagsöffnungen sind die absolute Ausnahme und sollten einen unterstützenden Charakter für die jeweiligen besonderen Anlässe, wie in diesen Fällen die Weihnachtsmärkte, haben“, so Lauenroth-Mago.
„Wenn sich jetzt ein Oberbürgermeister, Torsten Zugehör, besonders heftig gegen die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts wettert, muss man kritisch darauf hinweisen, dass die rechtswidrige Allgemeinverfügung seine Unterschrift trägt. Aus meiner Sicht trägt OB Zugehör die Verantwortung für diese unbefriedigende Situation. Er hätte wissen können, dass die Sonntagsöffnung in seiner Allgemeinverfügung einen viel zu großen Bereich umfasst und die gelieferten Begründungen einfach schlampig und nicht nachvollziehbar waren. Auch für die Kurzfristigkeit der Entscheidung trifft den OB die Hauptschuld. Wer erst im November die Allgemeinverfügung herausgibt, muss sich nicht wundern, wenn die Entscheidung so knapp getroffen werden kann“, so Lauenroth-Mago.
„Für die Zukunft erhoffe ich mir, wesentlich zurückhaltende Genehmigungen von Sonntagsöffnungen und eine Beschränkung der Fläche auf den unmittelbar angrenzenden Bereich an den Ort des besonderen Anlasses“, so die Einschätzung von dem ver.di Verantwortlichen Jörg Lauenroth-Mago für die Zukunft.
Klasse gemacht ver.di. dieses Jahr kann die Verkäuferin ein Wochenende zuhause mit der Familie feiern, nächstes Jahr dann jeden Tag. Dann ist der Arbeitgeber nämlich pleite. Amazon und Co haben schließlich auch Sonntag auf. Aber das wird ver.di vermutlich nie begreifen
Auch Amazon (oder zumindest die Lieferdienste) hat Sonntag geschlossen. Oder hast du schonmal am Sonntag ein Paket von Amazon bekommen?
Ob die Geschäfte nun vier Mal im Jahr am Sonntag offen haben oder nicht, ändert absolut nichts am Weltgeschehen. Die Leute, die im Internet einkaufen, tun das auch, wenn sonntags die Geschäfte offen sind.
Wer von einem oder max. 4 Tagen Pleite geht, der hat schon im Vorfeld was verkehrt gemacht, da wäre dann der Tagesumsatz (so es ihn signifikant geben sollte) auch nur ein Aufschub. Außerdem ist ja Fachkräftemangel, da werden die Verkäuferinnen ganz sicher was Besseres finden…
Und nein, eine gewerkschaft ist mitnichten Interessenvertreter der Arbeitgeber. Da hast du wohl was Entscheidendes verwechselt.
Und verpacken und liefern tun Am. ganz bestimmt nicht am Wochenende.