Verwaltungsgericht Magdeburg weist Klage ab: Suspendierter OB Wiegand muss weiter auf die Hälfte seines Gehalts verzichten
Die Disziplinarkammer des VG Magdeburg, zuständig für das Verfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), Dr. Bernd Wiegand, hat eine weitere Entscheidung in der Sache gefällt.
Mit Beschluss des VG Magdeburg vom 26. Oktober 2023 wurde nunmehr auch der Antrag des Beamten, die Einbehaltung der Bezüge aufheben zu lassen, abgelehnt. Das Verwaltungsgericht befasste sich erstmalig mit der vom Landesverwaltungsamt aufgestellten Prognose zum Ausgang des Disziplinarverfahrens.
Es bestätigt laut Landesverwaltungsamt die Annahme, dass bereits die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit dem Sachverhaltskomplex „Impfen“ gegen den Beamten erhoben worden sind, angesichts des aktuellen Erkenntnisstandes ausreichen könnten, den Beamten endgültig aus dem Dienst zu entfernen, weil diese im Falle der Bestätigung das Vertrauen in eine rechtschaffende, an beamtenrechtliche Pflichten orientierte Amtsführung – auch angesichts seiner disziplinaren Vorbelastung – verloren hätte.
Die Prognose zur Schwere der übrigen vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen wurde ebenfalls bestätigt. Das Verwaltungsgericht bestätigte in diesem Zusammenhang auch noch einmal ausdrücklich die fehlende Bindungswirkung der getroffenen strafrechtlichen Entscheidungen. Im Übrigen verwies das Verwaltungsgericht auf die in „den behördlichen Disziplinarvorgängen befindlichen, mehr als ausführlichen Darstellungen und rechtlichen Begründungen“, betont das Landesverwaltungsamt. Der vorgenannte Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Der seit dem Jahr 2021 suspendierte Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), Dr. Bernd Wiegand, habe zuletzt in der Öffentlichkeit wiederholt strafrechtliche, aber auch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zum Anlass genommen, das vom Landesverwaltungsamt geführte Disziplinarverfahren zu kritisieren. Dabei sei versucht worden den Eindruck zu vermitteln, dass diese Entscheidungen dem Disziplinarverfahren die Grundlagen entzogen hätten. Dies sei jedoch nicht der Fall, so das Landesverwaltungsamt.
Eine vom Beamten wiederholt behauptete Bindungswirkung strafrechtlicher Bewertungen auf das Disziplinarverfahren gibt es in dieser Form nicht. Auch sind verwaltungsgerichtlich ergangene Entscheidungen in Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen für eine disziplinare Bewertung nicht zwingend und nicht in rechtlicher Hinsicht bindend.
Unterschied Strafrecht und Disziplinarrecht
Während das Strafrecht darüber befindet, ob sich jemand strafbar im Sinne der Strafgesetze gemacht hat (z.B. durch eine Untreue) und ihm dies nachweisbar ist, ist das Ziel einer Schadenersatzforderung, die dem Dienstherrn entstandenen Schäden vom Schädiger ersetzt zu bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein bezifferbarer Schaden durch Dienstpflichtverletzungen schuldhaft verursacht worden ist.
Das Disziplinarrecht hingegen bezweckt, einen Beamten, der sich dienstpflichtwidrig verhält, zur künftigen Einhaltung seiner Dienstpflichten zu ermahnen. Wenn es durch mehrfache und/oder schwere Verfehlungen im Sinne des Disziplinarrechts erscheint, dass das Vertrauen in eine pflichtgemäße Dienstausübung endgültig zerstört ist, ist er aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Derartige, nach ihrer Zielrichtung zu unterscheidende Verfahren, gehen mitunter gemeinsam einher.
Aktuell hat die Staatsanwaltschaft wegen fehlender Nachweisführung eines konkreten Schadens ein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten eingestellt. Nicht hingegen ist damit die Wertung verbunden, dass tatsächlich kein Schaden entstanden sei oder der Beamte nicht gegen Vorschriften verstoßen hätte. Aus selbem Grund hat das Verwaltungsgericht Halle einen entsprechenden Bescheid des Landesverwaltungsamtes auf Schadenersatz mit Urteil vom 5. Oktober 2023 aufgehoben. Die Urteilsgründe liegen inzwischen vor. Aus ihnen wird deutlich, dass das Gericht in dem Handeln mehrfach Dienstpflichtverletzungen des Beamten als möglich erachtet. Entscheidend für das Gericht war letztlich, dass nicht die Umsetzung der Bediensteten auf eine niedriger bewertete Stelle seinerzeit einen Schaden verursachte, da die Bedienstete vertraglich einen Anspruch auf das ihr gezahlte Entgelt gehabt habe.
Zahlreiche zum Disziplinarverfahren geführte Rechtstreitigkeiten bestätigen hingegen die ordnungsgemäße Führung des Disziplinarverfahrens. Mit inzwischen drei Beschlüssen hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die vorläufige Dienstenthebung des Beamten bestätigt. Vom Oberverwaltungsgericht wurde dies mit Beschluss vom 19. September 2023 ebenfalls in der Sache bestätigt, so daß Landesverwaltungsamt.
Mal sehen, wann sich Hauptsache Unsinn meldet.
Verdient immer noch reichlich fürs Nichtstun. Kann man ihn nicht im Straßenbau arbeiten lassen für das Geld was er noch bekommt. Halles Straßen sind ja in einem Drittweltzustand vielerorts und fürs Splitschaufeln wird seine Kompetenz und Sportlichkeit ja reichen.
Was für eine Posse.
Man kann nur noch drüber Lachen.
Das soll der Rechtsstaat sein???
Man spürt praktisch den Mangel an verwertbaren Vorwürfen und das Bemühen durch geflissentliche Romane ein Vergehen zu konstruieren, was die harsche Strafe im Nachhinein rechtfertigt.
Herr Wiegand halten Sie durch.
Sie sind der gewählte OB.
Sie haben die Unterstützung der Mehrheit der Hallenser, die diese Posse durchschauen.
Der Typ hat genug Dreck am Stecken um für mindestens 5 Jahre einzuwandern!
Das ist wirklich Quatsch.
Die Frage ist, warum er überhaupt ein halbes Gehalt bezieh
Mehrheit der Hallenser???
Das glaub ich wohl nicht.
Wann ist das Spiel zu Ende?
Wie kommen Sie darauf, daß er ne Mehrheit hat?
Die hatte er vielleicht bei der letzten Wahl…
Er ist suspendierter gewählter OB.
Also jetzt ehrlich, er hat doch sämtliches Vertrauen verloren
„Sie haben die Unterstützung der Mehrheit der Hallenser,…“
Ganz sicher nicht.
„Herr Wiegand halten Sie durch.
Sie sind der gewählte OB.
Sie haben die Unterstützung der Mehrheit der Hallenser, die diese Posse durchschauen.“
Steff,
die deutliche Mehrheit der Hallenser (von insgesamt rund 244.000 Menschen in Halle) hat bei der Unterschriftenkampagne von Hauptsache Halle den beurlaubten Bernd Wiegand nicht unterstützt, denn der bekam gerade mal rund 2000 Unterschriften.
Überall muss gespart werden, da kann der Ober-Bernd ruhig auch mal ein bisschen verzichten (dafür dass er quasi eh im Urlaub ist). Verhungern muss er bestimmt nicht.
genau, manch anderer würde Hurra schreien, wenn er die Summe für lau bekäme…
Nulli – ich denke auch, es trifft keinen Armen 🧐
Wie wird denn gespart? Der Geier hat den Posten jetzt inne und ist nicht gewählt, selbst auch vorzeitig geimpft und unfähig.
Vorzeitige Impfungen haben noch mehr Mitglieder des Stadtrates bekommen, zur Erinnerung. Warum wurden da keine Verfahren eingeleitet? Es ist so offensichtlich welch Parteienklüngel hier passiert.
Herr Wiegand, sie sind der gewählte OB!
Halten sie durch.
„(dafür dass er quasi eh im Urlaub ist)“
Tut er das freiwillig?
Ganz bestimmt nicht. Aber er kriegt massig Geld dafür, dass er tun und lassen kann, was er will (außer als OB arbeiten).
Meinst du wirklich, dass ihn das glücklich macht? Der würde sogar für das halbe Gehalt wieder arbeiten, wenn das die Bedingung wäre.
Ach so, und weil er so genügsam ist, klagt er jetzt sein volles Gehalt ein? 🤔 Sehr interessant! 😉
Das heißt, statt 11500€/Monat bekommt er jetzt 5750€/Monat fürs Nichtstun.
Und das ist ihm zu wenig.
Nun ist aber wieder gut. Die anderen im Stadtrat könnten auch die Hälfte abgegeben für den Mist den sie jeden Tag produzieren.
Aus meinem Herzen gesprochen, danke!
Von etwa 230,00€ Aufwandsentschädigung plus ein paar Euro Sitzungsgeld?
Noch immer ein halbes Gehalt monatlich, seit bald zwei Jahren – so möchte ich auch mal alimentiert werden. Andere Arbeitslose haben dann schon Bürgergeld.
Stell dich einfach zur nächsten OB-Wahl auf, Meiner.
Wie kann Strafrecht nicht das gleiche Recht sein wie Disziplinarrecht für Beamte? Wie wäre es umgedreht?
Das bedeutet doch: Recht haben und Recht bekommen sind nicht das Gleiche.
Umgedreht ist es auch so: Disziplinarrecht für Beamte ist nicht das gleiche Recht wie Strafrecht.
Strafrecht ist auch nicht das gleiche wie Arbeitsrecht.
Seit 2 Jahren suspendiert bei trotzdem noch guter Entlohnung. Beachtlich und beschämend.
Beschämend für die Institutionen, die Wiegand von seinem Amt abhalten!
Langsam wird seine Suspendierung und co lächerlich aber naja wassoll man von der Landesverwaltung auch sonst erwarten. In den wichtigen Prozessen hinten runter gefallen, egal den lassen wir weiter aussen vor.
Hauptsache Halle wird mit Sicherheit bald eine Kampagne starten, die zum Ziel hat, Lebensmittelspenden für den armen Bernd Wiegand zu sammeln, damit er wegen der 50-prozentigen Gehaltskürzung nicht noch verhungern muss. 🙂
Mal im Ernst: Wiegand hat noch immer nicht begriffen, dass er auf allen Ebenen verloren hat. Seine Reputation als OB ist dahin, die mehrheitliche Zustimmung der Bürger für seine Person ist weg und juristisch zieht er ständig den Kürzeren. Er sollte freiwillig abtreten, bevor er noch den letzten Rest an Würde und Anstand verliert.
Noch eine kleine Ergänzung:
Die ganze Posse um das Amt des Bürgermeisters inklusive des Stadtrates, des Landes und der ganzen Gerichte wirkt manchmal auf mich wie „Gollum“ aus Herr der Ringe, nur statt an einen Ring wird sich ohne Unterlass an das Amt des Bürgermeisters geklammert, was am Ende alle Beteiligten ins Verderben führt.
Wiegand raus!!!
Wann wird endlich ein neuer OB gewählt?
Zum Ende der laufenden Amtszeit. Wie immer.
Wiegand kann auch von sich aus zurücktreten und den Weg für Neuwahlen freimachen. Er könnte sogar selbst noch einmal kandidieren, denn ein Rücktritt schließt das nicht aus.
Was wäre mit der Amtszeit, wenn er zurücktritt?
Vor einer erneuten Kandidatur bewahrt ihn die Altersregel im KommunalverfassungsG. Deshalb hatte er ja Landespolitiker angeschrieben, damit sie das für ihn ändern.
heute Rücktritt – nächstes Jahr Neuwahl
„Wann wird endlich ein neuer OB gewählt?“
So lange es geht, wird dieser undemokratische Zustand belassen, da ist man sich bei der Stadt einig.
Bernd halte durch
. Die Inszenierung gegen Dich ist eine dreiste Posse von machtbesessenen Nichtskönnern. Wer wird wegen willkuerler Vernichtung von Impfstoff zur Rechenschaft gezogen.
OB Wiegand muss im Rathaus bleiben und er lässt sich auch nicht von den verlogenen Skeptiker vertreiben!!!
Wer soll bitte Herrn Wiegand noch vertrauen, wenn er zurückkehren würde. Er macht sich mit seinem Gehabe sowas von lächerlich. Genau so wie in der Sendung bei Markus Lanz. Einfach nur peinlich für Halle. Der Mann scheint keine Selbstreflektion zu haben. Berndi, der Drops ist gelutscht.