Aktuelle Corona-Lage in Halle (Saale): 499 Neuinfektionen, 61 (+3) Patienten im Krankenhaus, Hospitalisierung bei 3,36, Inzidenz sinkt auf 1434,86 (-75,41), kein Todesfall, drei Verstöße in Gastronomie und Puffs, 567 Impfungen
Neuinfektionen | 7-Tage-Inzidenz | Patienten im Krankenhaus | Intensiv- Behandlungen | Todesfälle |
499 (-180 *) * im Vergleich zur Vorwoche | 1434,86 (-75,41 **) ** im Vergleich zum Vortag | 61 (+3) | 13 (+3) | – |
Das Landesamt für Verbraucherschutz weist die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen für Sachsen-Anhalt am gestrigen Tag bei 8,25 aus, für die Stadt Halle (Saale) bei 3,36.
Die Ampel, die die Situation in den Krankenhäusern beschreibt, steht auf gelb. Durch die fünf Kliniken ist für die Ampel-Farbe gelb folgende Definition festgelegt: „Die Krankenhäuser sind aufgrund von Covid-19-Behandlungen und bedingt durch pandemiebedingte Personalausfälle gezwungen, auch dringliche Behandlungen von Nicht-Covid-19-Patienten erheblich einzuschränken.“
Alterszuordnung der heutigen Neuinfektionen (252 weiblich, 247 männlich):
Unter 18 Jahre | 131 |
19 – 29 Jahre | 97 |
30 – 49 Jahre | 182 |
50 – 69 Jahre | 62 |
Über 70 Jahre | 27 |
Der Fachbereich Gesundheit konzentriert sich wegen der hohen Zahl an Neuinfektionen bei den Recherchen auf vulnerable Gruppen (Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Kitas).
Gesamt Infektions- und Krankheitsgeschehen:
Infizierte gesamt | Genesene gesamt | Todesfälle gesamt | Todesfall-Quote | Aktuell Infizierte |
39.629 (+499) | 31.186 (+494) | 482 (+/-0) mit Corona: 250 (+/-0) an Corona: 232 (+/-0) | 1,2 % | 7.961 (+5) |
Sicherheit und Ordnung:
59 Kontrollen insgesamt;
im Einzelnen: 4 Geschäfte, 3 Prostitutionsstätten, 25 Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen, 5 Gaststätten, 2 Quarantäne, 1 Teststation, 1 Einrichtung der Körperpflege, 18 bekannte Personen-Treffpunkte.
Es wurden drei Verstöße gegen die Corona-Auflagen festgestellt. Diese betrafen die allgemeinen Hygienevorschriften in einem gastronomischen Betrieb sowie in zwei Prostitutionsstätten.
Impf-Fortschritt:
In der Stadt Halle (Saale) wurden an den städtischen Impfstandorten und in den Arztpraxen am gestrigen Donnerstag 567 Impfungen durchgeführt.
Durchgeführte Impfungen | Gesamt | 507.676 (+567) |
davon Erstimpfungen | 184.133 (+61) | |
davon Zweitimpfungen | 188.313 (+135) | |
davon Drittimpfungen | 134.990 (+347) | |
davon Viertimpfungen | 240 (+24) | |
davon Impfungen Kinder 5 bis 11 Jahre | 4.196 (+72) | |
davon Erstimpfungen | 2.497 (+38) | |
davon Zweitimpfungen | 1.699 (+34) |
Hinweis: In der Stadt Halle (Saale) werden auch Personen geimpft, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadt haben, ebenso wurden Hallenserinnen und Hallenser auch in anderen Landkreisen geimpft. Die in den Erst- und Zweitimpfungen erfassten Personenkreise sind somit nicht vollkommen identisch. Die Zahl der verabreichten Zweitimpfungen kann somit höher sein als der Wert der Erstimpfungen. Die angegebenen Quoten, die sich auf die Gesamtbevölkerung Halles beziehen, bilden somit statistische Annäherungen ab.
Impfquote Erstimpfungen: 77,1 %
Impfquote Zweitimpfungen: 78,9 %
Impfquote Drittimpfungen (Booster): 56,6 %
Impfquoten Kinder 5 bis 11 Jahre: 16,7 % (Erstimpfungen); 11,4 % (Zweitimpfungen)
Quoten bezogen auf die Gesamtbevölkerung
Zur neuen Landesverordnung:
Die Landesregierung hat beschlossen, Lockerungen von den Corona-Maßnahmen umzusetzen. Die sechste Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung ist am heutigen Freitag, 18. Februar 2022, in Kraft getreten, sie gilt bis zum 5. März 2022. Somit gilt bereits ab heute:
- Aufhebung von der 2G-Pflicht im Einzelhandel: Beim Zugang zum Einzelhandel entfällt die Nachweispflicht des Immunitätsstatus. Es besteht jedoch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Abkehr von der 2G-Pflicht in Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven sowie Autokinos und Tierhäusern. Für die genannten Bereiche soll künftig das 3G-Modell gelten. · Aufhebung der Kontaktempfehlung für Geimpfte/Genesene: Die Kontaktempfehlung für vollständig geimpfte Personen oder Genesene, sich nicht mit mehr als zehn anderen Personen aufzuhalten, entfällt.
- Lockerung der Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte/Nicht-Genesene: Die ursprüngliche Regelung, wonach sich Angehörige eines Haushalts und bis zu zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts treffen durften, wird gestrichen. Nunmehr gilt: Private Zusammenkünfte, an denen auch Ungeimpfte oder Nicht-Genesene teilnehmen, sind mit höchstens zehn Personen erlaubt. Diese Personenbegrenzung gilt nicht bei privaten Treffen von zwei Haushalten, einschließlich der zu deren Haushalten gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
In Abhängigkeit von der Krankenhaus-Belastung sollen ab dem 4. März 2022 weitere Lockerungsschritte folgen. Diese betreffen insbesondere:
- Lockerung der Zugangsregelungen in der Gastronomie/Hotellerie sowie im organisierten Sport. · Erhöhung der Kapazitäten bei Großveranstaltungen.
- Öffnung von Diskotheken und Clubs.
„Diese betrafen die allgemeinen Hygienevorschriften in einem gastronomischen Betrieb sowie in zwei Prostitutionsstätten.“
Da hat man gleich das „Angenehme“ mit dem Nützlichen verbunden. 😀
„Leck… oder Fi…?!“ – „Nenee, wir gucken nur!“
Lauterbach habe ich bisher immer nur im Schnellimbiss was aus der Hand runterwürgen gesehen.
Hier war die Arzenei, die Patienten starben,
Und niemand fragte: wer genas?
So haben wir mit höllischen Latwergen
In diesen Tälern, diesen Bergen
Weit schlimmer als die Pest getobt.
Ich habe selbst den Gift an Tausende gegeben:
Sie welkten hin, ich muß erleben,
Daß man die frechen Mörder lobt.
Die Ärzteschaft , die vom Staat für Coronaimpfungen das 4-5 fache Honorar als für alle anderen Impfungen erhält , wird wohl kaum die Coronaimpfungen schlecht reden.
Es wäre mal toll, irgendwo bessere, übersichtlichere Informationen zum Impfen zu sehen. Die Seite der Stadt ist genauso allgemein gehalten oder kaum aussagekräftig wie viele andere Seiten. Heute im Impfzentrum sind mindestens 2 Personen abgewiesen worden, weil Fristen noch nicht rum waren. 5 Monate nach Erstimpfung, 2 Monate nach Genesung sind nicht genug, kann man aber kaum finden. J&J gilt nicht mehr als Doppelimpfung, wusste ich (und wissen viele andere) auch nicht. Nun gilt der Genesenenstatus wieder 6 Monate, brauch ich dafür ein erneutes Schreiben vom Amt oder gilt das automatisch? … Man verliert die Übersicht über alles und kommt einfach nicht mehr nach.
Abstandsregelung im Puff nicht eingehalten 🤣🤣🤣
Nein, überhaupt geöffnet…