Brandserie in Halle-Neustadt steht vor Aufklärung
Die seit Wochen anhaltende Brandserie in Halle-Neustadt steht möglicherweise unmittelbar vor der Aufklärung. Nach Informationen von dubisthalle.de ermittelt die Polizei mindestens gegen drei Jugendliche im Alter von 13, 15, und 16 Jahren. Die Jugendlichen belasten sich nach Informationen von dubisthalle.de gegenseitig, die Taten begangen zu haben. Bei zwei der Jugendlichen wiegt der Verdacht besonders schwer. So waren der 15- und der 16-Jährige bis Ende 2017 in einer Jugendfeuerwehr der Stadt Halle (Saale) aktiv. Warum sie dort nicht mehr tätig sind ist unklar. Auch ist bislang unklar, ob es noch mehr Tatverdächtige im Umfeld dieser Gruppe gibt. Offiziell bestätigen wollte die Polizei die Ermittlungen am Dienstag auf Nachfrage von dubisthalle.de nicht.
Verantwortlich soll die Gruppe für eine Vielzahl an Bränden sein, so unter anderem auch für den Beginn der Brandserie am 09. August 2019, als in der westlichen Neustadt mehrere Müllcontainer, ein Motorroller und ein Auto brannten. Auch die wochenlang anhaltenden Garagenbrände im Lüneburger Bogen sollen auf das Konto des Trios gehen. Und für mindestens einen Ödlandbrand unweit des Steinbruchsees sollen Mitglieder der Gruppe ebenfalls verantwortlich sein. So brannte dort am 14. August eine große Fläche Ödland direkt an einer angrenzenden Gartenanlage. Das Feuer drohte auf diese überzugreifen, was nur mit großer Mühe verhindert werden konnte. So hatten Gartenbesitzer Gartenschläuche bereitgestellt.
Es folgten tagelange Brandnächte für die Feuerwehr in Halle-Neustadt, dutzende Autos und Transporter sowie Müllcontainer gingen in Flammen auf, ein Schuppen an einem Kindergarten wurde durch ein Feuer vollständig zerstört.
Die Polizei war stets mit einem Großaufgebot in Halle-Neustadt unterwegs und setzte bei suche nach den Tätern unteranderem auch auf nächtliche Zivilstreifen. Einer der mutmaßlichen Täter war unterdessen derart dreist und hat im Internet, unter seinem Klarnamen neue Taten angekündigt und bezeichnete sich selbst als der „Feuerteufel“.
Ein abruptes Ende fand die Brandserie dann aber von allein. Hintergrund soll offenbar sein, dass einer der mutmaßlichen Täter einem weiteren Mittäter drohte die Polizei einzuschalten. Anlass dafür soll offenbar ein Mädchen gewesen sein, auf das die beiden Jugendlichen ein Auge geworfen hatten und jeweils den Konkurrenten aus dem Weg haben wollten. In der Folge ergriff einer der nun Tatverdächtigen die Flucht nach vorn und meldete sich bereits am vergangenen Freitag bei der Polizei und hat die anderen bezichtigt.
Auch Beweismaterial hat man nach Informationen von dubisthalle.de sicherstellen können. So wurde offenbar ein Teil der Brände durch einen Bremsenreiniger gelegt. Diesen hat man nach uns vorliegenden Informationen sichergestellt.
Schade, dass hier, sollte sich der Verdacht bewahrheiten, nur Jugendstrafrecht greifen wird und die Kinder vermutlich nie die Kosten begleichen werden.
Was macht ein 13 jähriger überhaupt in den frühen Morgenstunden auf der Straße, da haben die Eltern ihre Aufsichspflicht ja gründlich verpasst.
Strafrecht hat nichts mit dem Begleichen von Kosten zu tun, auch das Erwachsenenstrafrecht nicht.
Das gibt ein Bienchen für ungefragt Wissen ins Netz zu rotzen, hättest Du nur auch mal ein paar Bienchen fürs verstehende Lesen bekommen.
Hätte ich dir dann wieder kleinteilig auf Grundstufenniveau erklärt, was der Unterschied zwischen Strafe und Schadenersatz („Kosten“) ist? Ein Glück blieb uns das erspart und Kathrinchen kann weiter tummeln und schaffen…
Ab in den Jugendwerkhof und jeden morgen eine „Begrüßung“ durch das Wachpersonal.
Den Gedanken hatte ich auch .
Aber Sozialstunden können im Jugendstrafrecht erteilt werden. Und hier sollte durchgegriffen werden. Sollange gemeinnützige Stunden leisten, bis sie begriffen haben, wie lange man arbeiten muss um die Kosten für die Feuerwehr oder Polizeieinsätze wieder drin zu haben. Und wenn die Jugentlichen bis zum 18. Lebensjahr dafür brauchen würden. Um Trittbrettfahrer den Wind aus den Segel zu nehmen. Aber das ist leider Wunschdenken.
Und Schadenersatz kann zivilrechtlich eingeklagt werden; ein erlangbarer Titel ist 30 Jahre lang gültig. Und bis dahin sollten solche Idioten auf keinen finanziell grünen Zweig kommen dürfen.
Gegen deinen Wunsch steht die Privatinsolvenz – das ist nach sieben Jahren abgehakt.
Schon mit der Eröffnung derselben kannste den Titel zum A****abwi***** nehmen.
Schulden aus strafbaren Handlungen unterliegen nicht der Privatinsolvenz.
Die sogenannte Wohlverhaltensperiode endet regelmäßig sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, unter Umständen bereits nach drei. Forderungen wie Schadenersatz aufgrund vorsätzlicher Delikte (zum das absichtliche Legen von Bränden) gehören aber nicht zu den Schulden, von denen befreit werden kann. Zudem kann die Restschuldbefreiung auch versagt werden.
Vielleicht hättest du erstmal etwas zum Thema gelesen, bevor du dir damit den Arsch abwischst.
Endlich ist Schluss mit dem Wahnsinn.
Neustadt kann aufatmen.
Der Wahnsinn wird weiter gehen