Gewerkschaft empfiehlt Weihnachtsgeld-Check für Minijobber
Extra-Euros zum Jahresende: Arbeitnehmer in Halle, die noch kein Weihnachtsgeld bekommen haben, sollen prüfen, ob sie Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Insbesondere für die 11.400 Menschen, die im Stadtgebiet lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Jörg Most, Geschäftsführer der NGG Leipzig-Halle-Dessau. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft gehen Beschäftigte in Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Fleischer- und Bäckerhandwerk allerdings häufig leer aus. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen.“ Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Most.
Ob Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zusteht, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Unter den Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten im Schnitt 77 Prozent ein Weihnachtsgeld. Das hat eine Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung ergeben. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen. Das Weihnachtsgeld wird in der Regel mit der November-Abrechnung überwiesen.
Immer schön Gier, Neid und Missgunst schüren. „Der kriegt aber auch…“, „Mir steht das aber zu!“, „Mehr mehr mehr!“
Bist du Chef, hast Minijobber angestellt und fürchtest nun, dass diese ihre rechtmäßigen Zahlungsansprüche einfordern? Anders kann ich mir deine verkorksten Denkmuster nicht vorstellen.
Schau vllt. mal zu erst nach oben, anstatt den Ärmsten irgendwas in den Mund zu legen und Ungerechtigkeit zu legitimieren.