Landessozialgericht Sachsen-Anhalt stärkt Menschen mit Behinderung beim Anspruch auf angemessene Bezahlung ihrer Assistenz

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6 Antworten

  1. Unklar sagt:

    Also da braucht man sich nicht zu wundern, dass die Sozialausgaben explodieren, wenn 17.600 € monatlich nicht ausreichen. Bei einem Stundensatz von angenommenen 20 € sind das 880 Stunden! 30 Tage sind insgesamt nur 720 Stunden. Was machen die da?

    • W. Molotow sagt:

      Was die machen? Rundumpflege. Mal lesen: Arme und Beine gelähmt…

      Weiters: 20,-€ Stundenlohn brutto – dazu muß er als Arbeitgeber seiner Pflegekräfte noch deren Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben abführen.

      Das läppert sich…Deine Milchmädchenrechnung geht da so nicht auf.

      • Cocktail sagt:

        Sorry, aber dageht mit das Verständnis aus. Tut mir für den Herrn leid, aber die Kirche muss doch mal im Dorf bleiben. Die Sozialabgaben wie vieler Beitragszahler werden da wegen der Ansprüche verbraten. Der Artikel liest sich, als wäre die Heimunterbringung kostengünstiger. Da gibt es meiner Sicht nur eine Lösung: Die Kosten in Höhe der Heimunterbringung übernehmen und wenn es teurer sein muss, dann eben aus eigener Tasche.

        • @Cocktail sagt:

          Du hast offensichtlich ja keine Ahnung!
          Sei froh, wenn Du körperlich unversehrt bist und versuch Dich mal mit Empathie zu beschäftigen, bevor Du weiter solchen Unfug schreibst!

        • @COCKTAIL sagt:

          Zum einen haben manche Monate 31 Tage, also im Mittel 30,5. Und wo sind Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge berücksichtigt?

          Schau dir mal die Löhne von Pflegekräften an!

          Und hoffentlich machste die Hufe hoch ehe Du Hilfe brauchst.

          Pflegeheim wäre sicher teurer.

    • Spiegel der Realität sagt:

      Was sind denn 20 Euro. Für eine solche Arbeit wäre den Stundensatz einer Mercedes-Werkstatt angemessen: 200 Euro.

      Wer in Deutschland Autos streichelt, wird reich, wer am Menschen arbeitet, wird arm.

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