Quarantäneregelung der Stadt Halle teilweise rechtswidrig – „Für den Bürger nicht nachvollziehbar“
Das Verwaltungsgericht Halle hat mit Beschluss vom 22. Dezember 2020 einem Eilantrag gegen die von der Stadt Halle mit der Allgemeinverfügung Nr. 9/2020 unter 3. angeordneten Regelungen zur Absonderung in die häusliche Quarantäne teilweise stattgegeben.
Hiernach ist die in Nr. 3.3 dieser Allgemeinverfügung erfolgte Regelung mangels ausreichender Bestimmtheit rechtswidrig. Nach deren Satz 1 haben sich Einwohner, die engen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2 Fall hatten (Verdachtspersonen) unverzüglich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne vom Zeitpunkt des Kontakts zu begeben. Hieraus sei nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend erkennbar, unter welchen Umständen die Einwohner der Stadt Halle zum Handeln verpflichtet sind. Denn der konturenlose Begriff eines „engen Kontakts“ erschließe sich auch nicht aus der Begründung dieser einzelnen Regelung in der Allgemeinverfügung, in der nur darauf verwiesen wird, dass hierunter Kontaktpersonen der Kategorie I fallen. Zwar ergebe sich letztlich aus der Begründung der Allgemeinverfügung an anderer Stelle, anhand welcher Kriterien ein Einwohner der Stadt Halle als derartige Kontaktperson zu qualifizieren sei. Diese Regelungstechnik sei für einen juristischen Laien unter Berücksichtigung des Umfangs der Allgemeinverfügung und deren Begründung aber nicht ohne weiteres zu überblicken.
Darüber hinaus war der Eilantrag auch bezüglich der in Nr. 3.6 Satz 1 in der Allgemeinverfügung 9/2020 geregelten Pflichten teilweise erfolgreich. Nach dieser Regelung ist während der Zeit der Quarantäne ein Tagebuch zu führen, zweimal täglich die Körpertemperatur zu messen und der Verlauf von etwaigen Erkrankungszeichen sowie allgemeine Aktivitäten und der Kontakt zu weiteren Personen festzuhalten. Diese Regelung ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle jedenfalls wegen fehlender Geeignetheit und Erforderlichkeit unverhältnismäßig. Auch aus der Begründung der Allgemeinverfügung ergebe sich nicht, worin konkret die schützende Wirkung eines derartigen Tagebuches bestehen soll. Der in der Begründung genannte Zweck dieses Tagebuches, dem Gesundheitsamt der Stadt Halle frühzeitig Krankheitssymptome mitzuteilen, werde bereits mit dem nachfolgenden Satz 2 erfüllt, worin dies ausdrücklich geregelt werde.
Im Übrigen wurden die in der Allgemeinverfügung unter 3. erfolgten Regelungen zur Absonderung in die häusliche Quarantäne vom Gericht für rechtmäßig angesehen und insbesondere ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verneint.
Der Beschluss ist anfechtbar.
VG Halle, Beschluss vom 22. Dezember 2020 – 1 B 486/20 HAL -.
Ja, das „Vergnügen“ hatte ich auch schon, alleine dazusitzen und herausfinden zu müssen, was „enger Kontakt“ bedeuten könnte.
Für jemanden, der als Kontaktperson gerade ohnehin in heller Aufregung ist, eine Zumutung sondergleichen, solchen Mist lesen zu müssen.
Sonst findest du doch immer alles toll, was der Staat&Bernd so machen. Jetzt plötzlich mimimimi?
Unglaubwürdig!
Na das nenne ich mal Einschläge im Gesundheitsamt, man muss nur den Mut haben und den Rechtsweg bestreiten. Bei allen Verwirrungen und was uns als
richtig verkauft wird sollte nun mal Klarheit Einzug halten. Da sind Ärzte im
Krisenstab, welche alles abnicken ohne Sinn und Verstand.
Nicht alles, was von der Justiz einkassiert wird, muss automatisch falsch sein. Und Vieles, was als richtig gilt, kann auch falsch sein.
Möglich das da auch Fehler gemacht werden. Ich glaube nicht dass du es besser kannst. Wenn ja dann beweise es doch mal.
Ich nenne das funktionierender Rechtsstaat.
Was hat das mit Rechtsstaat zu tun, wenn man nach der Quarantäne feststellt: Das durften die gar nicht? Das hat man vorher zu überprüfen!
Rechtsstaatliche Verfahren ergeben zum Beispiel, ob etwas gedurft werden durfte oder nicht. 🙂 Gerichte prüfen selten im Voraus. Kannst du ahnen, warum?
Manchmal (genauer: sehr, sehr oft) weiß man das nämlich vorher nicht und in nur wenigen Fällen ist es überhaupt relevant. Nicht selten ist es zudem eine reine Formsache, warum ein Verwaltungsakt scheitert.
Ob die drei Tage nun einen Unterschied gemacht haben, kann jeder Markthändler ja selbst beurteilen. Eine viel interessantere Frage wäre, warum sie schon seit Jahrzehnten nicht zu Weihnachten ihren Verkaufsstand aufbauen bzw. öffnen dürfen. Bedarf gibt es ohne Ende, wie die Schlangen in und vor den Supermärkten heute gezeigt haben und morgen und ganz besonders am Montag auch zeigen werden. 🙂
Teilweise, da staune ich aber
Es kann doch nicht sein das jetzt alles angezweifelt wird, was die Stadt Halle so beschließt! Da sind doch Spezialisten am Werk und keine Vollhonks! Die wissen doch was sie tun.
Zweifelst du etwa an den Beschlüssen der Gerichte?
Es ist ihr gutes Recht daran zu zweifeln. Es ist immer wieder grandios zu beobachten, wie Leute – wenn ihnen was nicht passt – am Rechtsstaat zweifeln, werden aber Entscheidungen gemäß deren Narrativ gefällt, dann wird plötzlich hinterfragt, ob und warum man dies anzweifelt.
@ Elke: Aufwachen ! Meinst Du Spezialisten wie Frau Dr. Gröger und Herr Dr. Wiegand ? Na dann gute Nacht.
Ach deshalb war Frau Dr. Gröger bei der gestrigen PK nicht mehr anwesend. 🤔
Nein, nicht deshalb.
Halleluja. Endlich geht’s dem Oberbernd mal an den Kragen. Das Schlimme daran ist nur, dass er sich für unverfehlbar hält. Da werden andere Köpfe rollen. So wie immer. Die Fehler hat nicht seine Hoheit gemacht, sondern die Stadtverwaltung. Obwohl seine Hoheit die Hauptverantwortung trägt. Im Westen nichts auf die Reihe gekriegt und im Osten einen auf großen Maxen und Katastrophenfiffi machen. Ich dachte mal, nach Häußler und Sabbelfrosch kann es nicht schlimmer kommen, aber es kam viel schlimmer. Frohe Weihnachten 🎄.
Und wieder ein fetter Schlag gegen die Coronisten von Halle. Insbesondere der Dr. der Rechte sollte sich angesprochen fühlen! Das war wieder nichts, Herr OberWichtig!
Er muss dir ja mal richtig weh getan haben, der Unverfehlbare. Was du immer für einen Regenbogen an Emotionen präsentierst…
Nee hat er nicht. Kann er zum Glück auch gar nicht. Aber oft genug erlebt, den Guten, Unfehlbaren. Und an dich der Rat: schön artig sein, ansonsten verschwindest du aus dem Dunstkreis seiner Hoheit.
Da gibt es Schlimmeres!
Du bist immer noch in der Phase des Abstreitens? Hui, das werden noch harte Jahre für dich.
1. Abstreiten
2. Wut
3. Feilschen
4. Depression
5. Akzeptanz
(nach Kübler/Ross)
Was hat er dir denn angetan, dass du derartig traumatisert bist? Oder bist du einfach nur ein zartes Persönchen, das nie gelernt hat, mit Ablehnung umzugehen?
Ohoho. Endlich ist seine Hoheit mal in die Schranken verwiesen worden und merkt, dass er sich nicht alles erlauben kann. Auch als Möchtegern-König nicht. Das Schlimme daran ist nur, dass er sich für unfehlbar hält und nun andere Köpfe rollen werden. So wie immer. Schuld hat aber nicht seine Hoheit, sondern die Stadtverwaltung, die ihn falsch beraten hat. Im Westen nichts auf die Reihe gekriegt, aber im Osten einen auf großen Maxen und Katastrophenfiffi machen. Ich dachte mal, nach Häußler und Sabbelfrosch kann es nicht schlimmer kommen … Und es kam viel schlimmer. Frohe Weihnachten 🎄.
Schade, dass du im zweiten Entwurf erkennbar zurücksteckst. Man könnte meinen, du wärst ein Feigling, dem es gar nicht um konstruktive Kritik geht.
Mein Internet war nicht so zuverlässig oder die Seite hier. Text war weg. Der 2. Post ist aus meinem Gedächtnis entstanden. Der Sinn ist doch wohl der Gleiche. Schlaumeier.
Die Mehrheit hat den Oberbernd gewählt, Senius und im Finale Herrn Lange wollte nicht die Mehrheit.
Stimmt nicht. Das war nur die Mehrheit derer, die zur Stichwahl gegangen sind. Die anderen Wähler haben den Herrn … boykottiert!
Wenn es dir in Halle nicht gefällt, ziehe doch weg.
Dich braucht es hier auch nicht zwingend!
Man kann es auch so sehen: Das Gericht bestätigt, dass viele Menschen einen Text nicht mehr richtig lesen und/oder verstehen können. Das ist außer Bildungssicht einfach nur traurig.
Du, hömma, das is nich nur außer Bildungssicht traurig.
Außer Sicht des Gerichts isses aba so, dasses nich an viele Menschen gerichtet ist, sonne nur anne Beteiligten vonne Gerichts-Fafaan.
Sehr juut, Manni 😁
Oh je, jetzt häufen sich die Fehler aus der zweiten Etage des Rathauses ganz schön.
Falsch. Die OBWsche Fehlerhäufung ist schon immer viel krasser. Nur jetzt merkt die breite Bürgerschaft, daß Berndies Rechtskonformitäten nur Potjomkinsche Dörfer sind … vorher war die Enttarnung der Rechtswidrigkeiten der SV ein Tummelplatz für von der Verwaltung intern so bezeichnete „Spinner“ und „Querulanten“! Jetzt kommt eben gehäuft heraus, daß die nur behaupten, im Recht zu sein.
Ich bin mir ziemlich sicher, ihr werdet auch extern so bezeichnet. 😉