Rettungsdienst: ASB, DRK und Ambulance bleiben – kommen höhere Löhne?
Beim Rettungsdienst in Halle bleibt auch ab 2018 alles beim Alten. Zwar gilt ab 1. Januar das sogenannte Konzessionsmodell. Doch für die 11 Rettungswachen mit 17 Rettungstransportwagen, ein Mehrzweckfahrzeug, zwei Krankentransportwagen, zwei Notarzteinsatzfahrzeugen sowie einem Baby-Notarztwagen sind weiterhin DRK, ASB und Ambulance zuständig. Der Stadtrat hat die Leistungen an die drei Organisationen vergeben. Die Ausschreibung gilt zunächst für vier Jahre, eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich.
Eine Dresdner Rechtsanwaltskanzlei hatte das Verfahren für die Stadt betreut. Von Seiten des Stadtrats hatte es zuvor den Wunsch gegeben, einen Eigenbetrieb Rettungsdienst wie im benachbarten Landkreis Mansfeld-Südharz zu gründen. Ein Gutachten der Stadt warnte aber vor rechtlichen Bedenken. Zudem würden Personalkosten bei der Organisation in städtischer Hand steigen. Ein Eigenbetrieb würde zudem eine „vollständige Monopolisierung“ beim Träger des Rettungsdienstes, also der Stadt, bedeuten. Und dies verstößt laut Gutachten gegen die Verfassung.
Die Stadträte hatten aber zumindest die Ausschreibung angepasst. Qualitative und soziale Kriterien, wie die Ortskunde, die Beteiligung am Katastrophenschutz, die Qualifizierung bzw. Fortbildung von Mitarbeitern und die Bindung an angemessene Tarife, die sich am öffentlichen Dienst orientieren, wurden eingefügt. Damit sollen höhere Löhne gegenüber jetzt ermöglicht werden.
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